Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?

Begonnen von Rider87, 23. Oktober 2011, 20:20:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rider87

Hallo ihr lieben,

Wurde angezeigt von meiner EX wegen Gefährlicher Körperveletzung bin aber unschuldug und habe niemanden verletzt!

Wir haben ein Sorgerechtsstreit und sie will mit allen mitteln mich fertig machen!

Kurz zur Situation Habe meinen Sohn nachhaue gebracht und der kleine ist bei mir im Auto eigenschlafen! Sie ist so ausgerastet und hat angefangen zu schreien dann kam die Mutter von ihr noch dazu da ist es dann geschehen.

Die beiden schlugen ohne einen Grund auf mich ein. Polizei ist gekommen und ich habe dann eine Anzeige wegen Körperveletzung gestellt und sie dann auch!

ICh habe aber Wunden und Prellungen erlitten und die beiden hatten nichts, da ich mich nicht gewärt habe! Die Polizei haben Fotos von meinem Arm geschossen und ich bin dann ins Krankenhaus und habe mir alles protokollieren lassen!

Jetzt habe ich Angst das ich wegen der Anzeige Probleme bei der Musterung bzw bei der Nachwuchsgewinnung bekomme. Weiß einer wie die da vor gehen?

LG Rider87

ulli76

Ganz einfach: Keine Einstellung bei laufendem Verfahren. Musterung sollte kein Problem darstellen, ob du zumindest zum ZNwG eingeladen wirst, wird sich zeigen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rider87

Das ist natürlich ein Rückschlag für mich da ich nichts getann habe und wirklich unschuldig bin!

Das könnte 1 Jahr dauern bis das verfahren beginnt, falls es zu einem kommt wo ich nicht von ausgehen.

Das ist Traurig sehr Traurig und zieht mich gerade runter wenn deine Aussage stimmt!

Angeziegt werden kann noch jeder ich habe noch nie was verbrochen und so was hält mich dann auf!

Timid

#3
Zitat von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 20:30:26Das ist natürlich ein Rückschlag für mich da ich nichts getann habe und wirklich unschuldig bin!

Das Problem dabei ist nur: Das behaupten vermutlich 99% der Leute, die angezeigt wurden ... Auf solche Beteuerungen wird also kaum jemand vertrauen können, wenn es beispielsweise um Personalentscheidungen geht. Und für die Bundeswehr gelten da nunmal sehr strenge Regeln. Zudem soll es auch vorkommen, dass Unschuldige verurteilt werden.

Insofern haben die Bundeswehr (und andere Behörden etc.) da nunmal kaum eine andere Wahl, als abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht.

ZitatDas könnte 1 Jahr dauern bis das verfahren beginnt, falls es zu einem kommt wo ich nicht von ausgehen.

Du wirst dir ja vermutlich eh einen Anwalt nehmen (müssen). Dann sieh zu, dass der entsprechend Druck macht, so dass das Verfahren schnell abgewickelt werden kann.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rider87

Habe in ein paar Wochen ein Termin beim Kreiswehrersatzamt, soll ich das mit meinem Beratern besprechen und dem das genau so schildern wie euch?

Oder soll ich einfach nichts sagen und das nur angeben bei der Bewerbung?

Mir ist das schon klar das es nicht 1 Jahr dauert, aber habe ja nocht ein Sorgerechtsstreit mit meiner EX und da ist schon 1 Jahr vorbei gegangen und ein Termin für ein Verfahren vom Amtsgericht ist bis heute noch nicht erstellt worden.

Das heißt ich kann den Beruf als Soldat wegen einer Sache die ich nicht begangen habe vergessen werde ja nächstes Jahr schon 25!

Traurig was einem passieren kann!

revolvermann

Ein anhägiges Verfahren ist ein Einstellunghindernis.

Aber die Regel mit den 25 Jahren ist ja aufgeweicht worden.....

Rider87

Aber wie viele werden einfach angezeigt das kann doch nicht sein das man dann nicht zugelassen wird!

Ich hoffe das die mir eine Chance geben und ich da mein Dienst antreten kann!

Und das dir mir glauben schenken.


ulli76

Da muss ich dich enttäuschen- die Bundeswehr KANN dich nicht einstellen, solange das Verfahren läuft.

Du solltest dir allerdings tatsächlich zeitnah einen Anwalt nehmen, damit das Ganze möglichst schnell bearbeitet wird. Aber am Anfang wird doch auch erst ermittelt. Kann doch auch sein, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn es z.B. keine Beweise gegen dich gibt.
Aber das wird dir ein Anwalt genauer verklickern können.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rider87

Na dann brauch ich mich ja garnicht zu bewerben  :( Und kann nur abwarten was passiert.

Ich bin mir 100000000% sicher das es fallengelassen wird da ich ja echt niemanden etwas getann habe und die haben auch keine Beweise gegen mich!

Sie hat mich nur angezeigt weil ich sie angezeigt habe wegen Körperverletzung das ist echt ein Witz und ein trauer Spiel!



wolverine

Der zivilrechtliche Sorgerechtsstreit und die Strafanzeige muss ma komplett trennen. Wenn es so ist, wie Sie hier schreiben, sollte eine Einstellung in drei bis sechs Monaten hinzubekommen sein. Aber solange ermittelt wird und nicht eingestellt ist wird keine Einstellungsentscheidung getroffen werden.

Warum Sie jetzt trotzig werden wie ein Kleinkind, weiß ich nicht. Aber gut; dann bewerben Sie sich halt nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rider87

Nein sie verstehen mich glaube ich nicht! Es ist ein Traum von mir und war es schon immer!

Ich glaube ich wäre der perfekte Mann für diesen JOb.

Meine Frage ist es ja ob ich mich jetzt bewerben soll oder abwarten bis die Ermittlungen von statten gegangen sind!

Das war meine Frage!
Es tut mir leid wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe.

KlausP

#12
Zitat von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 21:39:09
Nein sie verstehen mich glaube ich nicht! Es ist ein Traum von mir und war es schon immer!

Doch, verstehen wir schon.

ZitatIch glaube ich wäre der perfekte Mann für diesen JOb.

Bei "Job" in Bezug auf den Dienst als Soldat kriege ich regelmäßig eine geschwollene Halsschlagader.

ZitatMeine Frage ist es ja ob ich mich jetzt bewerben soll oder abwarten bis die Ermittlungen von statten gegangen sind!

Nein, bewerben können Sie sich jederzeit, Sie werden unter Umständen auch zum Eignungstest eingeladen. Sie werden nur so lange nicht eingestellt, wie das Verfahren nicht abgeschlossen ist - erstmal egal, mit welchem Ausgang.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Wo ist dann das Problem? Bewerben Sie sich und wenn Sie eingeladen werden, beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß. Wenn das Gespräch auf die Ermittlungen kommt, erklären Sie das so ruhig und sachlich, wie es geht. Dann wird gewartet, bis das Verfahren eingestellt wird und hoffen auf eine Einstellung. Werden Sie wider Erwarten verurteilt, wird das mit der Bewerbung jedoch gewesen sein.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rider87

Na dann werde ich das tun und einfach abwarten was passiert!

Bin unschuldig und das weiß ich ja am besten und mein Führungszeugnis hat auch keine eintragungen!

Ich hoffe das alles so schnell wie möglich von statten geht!




Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau