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Schlafen in der Kaserne als SaZ? Kosten?

Begonnen von alteFrau, 31. Oktober 2011, 15:02:25

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alteFrau

Ich bin angehender SaZ 8 (ab April ´12 leider erst) und habe noch einige Fragen. Leider kann ich mom. weder meinen Einplaner noch WDB ans Telefon bekommen und über die SuFu find ich auch nichts passendes... Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt, der mir weiter helfen kann.

Ich bin verheiratet und unsere Wohnung wurde daher auch anerkannt. Nun wäre meine Stammeinheit gute 170 km von daheim entfernt und ich würde daher gerne in der Kaserne schlafen. Nun habe ich aber gelesen, dass man als SaZ dafür bezahlen muss. Trifft das auch auf mich zu mit einer anerkannten Wohnung und einer Entfernung, die ich ja leider nicht jeden Abend zurücklegen kann?
Wenn ja, wie hoch wäre das in etwa?

Vielen Dank im Voraus.

ente94

wenn ich mich nicht täusche ca. 8€ pro Tag.

ernest0

wasn eigentlich der unterscheid zwischen fwdl und saz ? das fwdl nur 23 monate geht ? und warum machen leute die fwdl machen nicht gleich saz ?

abie.gail

#3
Zitat von: ente94 am 31. Oktober 2011, 15:14:01
wenn ich mich nicht täusche ca. 8€ pro Tag.

Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....


Zitat von: ernest0 am 31. Oktober 2011, 15:47:42
wasn eigentlich der unterscheid zwischen fwdl und saz ? das fwdl nur 23 monate geht ? und warum machen leute die fwdl machen nicht gleich saz ?

Ist die Frage jetzt nur so in den Raum geworfen?

SaZ fängt ab vier Jahre aufwärts bis SaZ 12, in Einzelfällen SaZ 15 oder auch SaZ 17, an.
Fwdl ist einfach gesehen nur ein "verlängerter" Grundwehrdienst.

Grüßle
abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

schlammtreiber

Zitat von: abie.gail am 31. Oktober 2011, 15:57:17
Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....

Je nach Lage und sozialem Umfeld, logisch. Eine Lounge im hippen Luftwaffenclubgelände mit Alpenblick und regelmäßigen Cocktailparties ist natürlich etwas ganz anderes als ein dunkles Loch in einer notdürftig renovierten Wehrmachtskaserne mit prekärer Einwohnerstruktur (d.h. sächselnde Panzergrenadiere).

8)
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ernest0

Zitat von: abie.gail am 31. Oktober 2011, 15:57:17
Zitat von: ente94 am 31. Oktober 2011, 15:14:01
wenn ich mich nicht täusche ca. 8€ pro Tag.

Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....


Zitat von: ernest0 am 31. Oktober 2011, 15:47:42
wasn eigentlich der unterscheid zwischen fwdl und saz ? das fwdl nur 23 monate geht ? und warum machen leute die fwdl machen nicht gleich saz ?

Ist die Frage jetzt nur so in den Raum geworfen?

SaZ fängt ab vier Jahre aufwärts bis SaZ 12, in Einzelfällen SaZ 15 oder auch SaZ 17, an.
Fwdl ist einfach gesehen nur ein "verlängerter" Grundwehrdienst.

Grüßle
abie

danke für deine nette anwort ... ich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme :D

kann man nach fwdl, saz machen ?

abie.gail

#6
Zitat von: schlammtreiber am 31. Oktober 2011, 16:03:52
Zitat von: abie.gail am 31. Oktober 2011, 15:57:17
Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....

[...]Eine Lounge im hippen Luftwaffenclubgelände mit Alpenblick und regelmäßigen Cocktailparties [...]
8)


Woher weißt du wie es bei mir in der Einheit abgeht?  ;D ;D

( oh, allwissender Schlammtreiber ihr erstaunt mich immer wieder)
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

wolverine

Und ein Z2 oder Z3 ROA ist dann kein SaZ sondern FWDL? Und wer legt die Übernachtungskosten fest? Der Kasernenkommandant? Oder eine Kommission der Vertrauenspersonen? Oder doch eine bundeseinheitliche Kostenregelung?
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StefanK.

#8
Zitatdanke für deine nette anwort ... ich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme :D

kann man nach fwdl, saz machen ?
Also ich finde, dass der Klaus immer informative sowie auch ehrliche antworten gibt... Sorry for ot...


Edit:
Zitate bitte auch als solche kenntlich machen! Ist hier geschehen.


Rollo83

Wenn die Wohnung anerkannt ist und man KEINE UKV bekommet, dann wird man Trennungsgeldempfänger und somit bezahlt man genau 0 für die Unterkunft.

mailman

Zitatich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme

Mäßigen Sie lieber mal Ihre Wortwahl! Letzte Warnung sonst gibt es eine Verwarnung!

Cooper

Zitat
kann man nach fwdl, saz machen ?

Ja dies ist möglich.
Melde dich am besten mal bei deinen zuständigen KWEA oder Zentrum für Nachwuchgewinnung.
Diese lieben Damen und Heeren geben dir sicherlich einige Informationen.
Falls du schon im FWD bist wende dich doch an dein derzeitigen Vorgesetzen,
der kann dir bei diesen Belangen bestimmt auch weiterhelfen.
(Beruf mich da auf Infos KWEA Erfurt)

alteFrau

Zitat von: schlammtreiber am 31. Oktober 2011, 16:03:52

Je nach Lage und sozialem Umfeld, logisch. Eine Lounge im hippen Luftwaffenclubgelände mit Alpenblick und regelmäßigen Cocktailparties ist natürlich etwas ganz anderes als ein dunkles Loch in einer notdürftig renovierten Wehrmachtskaserne mit prekärer Einwohnerstruktur (d.h. sächselnde Panzergrenadiere).
8)

Hmm, ich befürchte fast, Hammelburg gehört nicht zu dem hippen Teil, oder?

Zitat von: Rollo83 am 31. Oktober 2011, 17:34:48
Wenn die Wohnung anerkannt ist und man KEINE UKV bekommet, dann wird man Trennungsgeldempfänger und somit bezahlt man genau 0 für die Unterkunft.

Danke, wenigstens eine anständige Antwort...  ;D
Mit wem muss ich das abklären (schriftlich geben lassen  ;))?

KlausP

In der AGA ist man ja sowieso zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Danach gehen alle Anträge bezüglich der Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (egal, ob TG-Empfänger oder nicht) über den Spieß an den Kasernenkommandanten, der dann die Genehmigung erteilt (oder auch nicht).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen