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Frage zur Grundausbildung und meiner beruflichen Zukunft

Begonnen von Kreisel, 05. Januar 2012, 02:03:55

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Kreisel

Hallo, ich habe folgende Fragen. Ich habe im Dezember 2010 meine Ausbildung zum Fertigungsmechaniker beendet, nun arbeite ich seit knapp einem Jahr bei Opel. Folgendes ich habe mir schon länger überlegt bei der Bundeswehr anzufangen oder mich zumindest mal zu informieren. Am wichtigsten ist mir momentan die Sache mit den Freistellen für den Grundwehrdienst, geht das noch? Kollegen meinten wenn dann muss ich kündigen und bin meine Festanstellung bei meinen Arbeitgeber los. Ich würde gerne den Grundwehrdienst machen um mir mal ein Bild zu machen.

mfg Kreisel

LukeSkyguy

Also soweit ich Informiert bin gilt für den freiwilligen Wehrdienst das Arbeitsplatzschutzgesetz. Da steht drin das das Arbeitsverhältnis für die dauer des Wehrdienstes Ruht. Zudem hast du quasi 6 Monate Probezeit (Sorry, weiss das es nicht gerne gehört wird das Wort Probezeit;-) ) Du kannst dich also einfach freiwillig melden, den Einberfungsbescheid deinem AG vorlegen und schauen ob die BW was für dich ist....wenn nicht...bleibt alles wie es war.

ulli76

Ganz wichtig: Nicht Grundausbildung mit Grundwehrdienst (den es ja eh nicht mehr gibt) verwechseln.
Was du vor hast ist ja der freiwillige Wehrdienst. Die Grundausbildung ist der Lehrgang, den jeder Soldat am Anfang der Dienstzeit macht und wo man so das wichtigst lernt, was man als Soldat wissen muss.

Und am besten befragst du unsere Suchfunktion zum Thema Kündigungsschutz.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat... Kollegen meinten wenn dann muss ich kündigen und bin meine Festanstellung bei meinen Arbeitgeber los. ...

Diese Kollegen haben keine Ahnung. Das Arbeitspülatzschutzgesetz galt bisher für GWDL, FWDL sowie für SaZ, die sich für nichtr mehr als 2 Jahre verpflichtet hatten. Das die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt worden ist, gilt es nach wie vor für FWDL und die genannten SaZ. Einfach mal nach dem Begrif "Arbeitsplatzschutzgesetz" googeln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kreisel

Ok das ist schonmal gut  :P, dann nochwas ich habe ja meinen Hauptschulabschluss+die abgeschlossene Berufsausbildung. Hab ich dadurch einen vorteil gegenüber Kollegen die nur den Hauptschulabschluss haben? Wenn ja welche?

gruß

Herzschlag

Sie können damit die Unteroffizierslaufbahn einschlagen - ohne Berufsabschluss nur die der Mannschaften.

KlausP

Zitat von: Kreisel am 05. Januar 2012, 11:39:06
Ok das ist schonmal gut  :P, dann nochwas ich habe ja meinen Hauptschulabschluss+die abgeschlossene Berufsausbildung. Hab ich dadurch einen vorteil gegenüber Kollegen die nur den Hauptschulabschluss haben? Wenn ja welche?

gruß

Als FWDL haben Sie keine Vorteile. Da gibt es nur eine Laufbahn - die Mannschaftslaufbahn.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


F_K

Lieber KlausP:

ZitatDa gibt es nur eine Laufbahn - die Mannschaftslaufbahn.

Naja, die Aussage ist wohl so falsch.

Als FWDLer kann man sowohl die ResUffz, als auch die ResFeldwebellaufbahn, als auch die ResOffzLaufbahn wählen - zumindest die LAUFBAHN ist dann eine andere.

In der ResOffzLaufbahn kann man dann auch zumindest in die Unteroffizier / Feldwebeldienstgradgruppe befördert werden (nach derzeitigen Infos auf den Webseiten scheint dies bei ResUffz / Fw nicht zu gehen - dass muss ich nicht verstehen? Wird aber vermutlich mit Schülerstellen zu tun haben).

Gerade als Res sollte man doch auf diese Laufbahnen hinweisen und die Kameraden dafür motivieren, oder?

An den TE:

Ich würde gleich eine Bewerbung als SaZ (Fachdienst?) anstreben - da gibt es in der Eignungsübung auch 4 Monate Kündigungsschutz und man weiss wenigstens VORHER ob man bei Gefallen eine Stelle bekommt bzw. dafür überhaupt geeignet ist.

Ralf

Nicht ganz, bei SaZ auch die Unteroffizierlaufbahn steht ihm offen ohne Berufsabschluss. Das wird zwar ungleich schwieriger, weil nicht so viele Stellen mit Berufsausbildung vorgesehen sind, aber es ist möglich.
Für die Msch-Laufbahn reicht die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Kreisel

ok bin jetz atm halt noch in einem befristeten arbeitsvertrag, dieser zählt als probezeit wurde mit gesagt aber meine übernahme steht schon fest also dann unbefristet. also um nochmal genau zu fragen, ich habe das recht vom arbeitgeber freigestellt zu werden um meinen dienst anzutreten? und wenn die zeit vorbei ist und ich erkannt habe das es nichts für mich ist kann ich ganz normal zurück in mein berufsleben treten? sry für die rechtschreibung und satzeichen ist mit dem iphone geschrieben da ich grade auf arbeit bin.

gruß

ulli76

Wie gesagt, frag unsere Suchfunktion mal nach dem Arbeitsschutzgesetz. Da sind auch die Quellen verlinkt, so dass du in den Gesetzestexten nochmal selber nachschauen kannst.

Wäre ja ziemlich doof, wenn du dich auf ne Aussage hier verlässt, die dann gar nicht stimmt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K


KlausP

Zitat von: F_K am 05. Januar 2012, 12:50:52
Lieber KlausP:

ZitatDa gibt es nur eine Laufbahn - die Mannschaftslaufbahn.

Naja, die Aussage ist wohl so falsch.

Als FWDLer kann man sowohl die ResUffz, als auch die ResFeldwebellaufbahn, als auch die ResOffzLaufbahn wählen - zumindest die LAUFBAHN ist dann eine andere.

In der ResOffzLaufbahn kann man dann auch zumindest in die Unteroffizier / Feldwebeldienstgradgruppe befördert werden (nach derzeitigen Infos auf den Webseiten scheint dies bei ResUffz / Fw nicht zu gehen - dass muss ich nicht verstehen? Wird aber vermutlich mit Schülerstellen zu tun haben).

Gerade als Res sollte man doch auf diese Laufbahnen hinweisen und die Kameraden dafür motivieren, oder?

An den TE:

Ich würde gleich eine Bewerbung als SaZ (Fachdienst?) anstreben - da gibt es in der Eignungsübung auch 4 Monate Kündigungsschutz und man weiss wenigstens VORHER ob man bei Gefallen eine Stelle bekommt bzw. dafür überhaupt geeignet ist.

Wozu? Die Aussage ist wohl für den TE auch nicht besonders zielführend sondern verwirrt ihn nur unnötig. Hier ging es ja wohl erstmal um den Kündigungsschutz als FWDL. Oder wollen wir uns jetzt an jedem speziellen Einzelfall hochziehen? Aber mach ruhig, wenn's dein Ego stärkt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kreisel

wunderbar da steht er darf mich nicht wegen dem wehrdienst kündigen oder wegen ihm meinen befristeten vertrag nicht verlängern bzw zu einem unbefristeten machen, dann steht meinem abenteuer ja nochts mehr im weg :)

gruß

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