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Frage zur Grundausbildung und meiner beruflichen Zukunft

Begonnen von Kreisel, 05. Januar 2012, 02:03:55

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ulli76

Obacht- es gibt Sonderregelungen für Zeitverträge, die innerhalb des Wehrdienstes auslaufen (ist aber nicht mein Spezialgebiet- deswegen der Hinweis auf die Gesetzestexte)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ Kreisel:

Da würde ich erneut und diesmal RICHTIG versuchen, die Text zu verstehen.

Ein Zeitarbeitsvertrag wird durch den Wehrdienst NICHT verlängert - er läuft normal aus.

Eine mündliche Zusage, den Zeitvertrag zu entfristen (und dann kommt ja die Probezeit des normalen Vertrages, bis zu 6 Monaten - und da kann man ohne Angabe von Gründen kündigen) ist nicht viel Wert - insbesondere, wenn man sich dann vom Arbeitgeber "absetzt".

Daher kann die vernünftige Handlungsweise nur lautet:

- Weiterarbeiten, bis man einen festen Vertrag hat und die Probezeit ausgelaufen ist.
- Parallel bewerben (SaZ) und mustern
- dann innerhalb der BW Probezeit entscheiden, wie es weitergehen soll ...

Kreisel

ok dann warte ich jetz erstma bis ich ein festvertrag habe, was ist eig SaZ und bin am 01.01 20 geworden werd ich da nich zu alt so langsam?

gruß

KlausP

SaZ  - Soldat auf Zeit

Informationen zu den Laufbahnen und möglichen Verwendungen finden Sie auf www.bundeswehr-karriere.de
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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