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Begonnen von Rekrut02.01, 07. Januar 2012, 02:22:05

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KlausP

Sie sind doch bestimmt belehrt worden, dass Sie alle Umstände mitzuteilen haben, die eine Einstellung behindern könnten, oder?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rekrut02.01

Ja, das wurde ich
Habe in diesem punkt natürlich einen fehler gemacht

Um auf meine frage zurückzukommen, schmeissen die mich jetzt raus oder womit muss ih rechnen?

ulli76

Ja, es kann passieren, dass man dich wieder entlässt. Zum Glück biste noch ganz am Anfang und hast es jetzt gleich gemeldet. Mit was Glück gibt´s dann wenigstens keinen Ärger wegen Einstellungsbetrug.

Kann auch sein, dass du ganz ganz viel Glück hast.

In was für einer Laufbahn bist du denn?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


KlausP

Zitat von: Rekrut02.01 am 08. Januar 2012, 16:22:45
...
Um auf meine frage zurückzukommen, schmeissen die mich jetzt raus oder womit muss ih rechnen?

Das wird man Ihnen erst nach dem Gespräch mit dem MAD sagen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Da muss ich Klaus recht geben- kann sein, dass du Glück hast, muss aber nicht.
Warte das Gespräch ab.

Du solltest übrigens mit denen vom MAD besprechen wann und wie das an deine Einheit gemeldet wird. Notfalls solltest du da auch nochmal das direkte Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen. (Erster Ansprechpartner ist der Gruppenführer- der wird dich aber wahrscheinlich an den Chef oder Spieß weiterleiten)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rekrut02.01

Danke auf jeden fall für die antworten, ich hoffe das beste und werde morgen gleich zu meinem vorgestzten gehen umd diesbezüglich meldung machen.

AriFuSchr

ein Landesfinanzamt jibbet nicht. Das müsste die Landesoberkasse sein. ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Rekrut02.01

Nüja is ja jacke wie hose wie die heissen wollen auf jeden fall geld sehn :)

Kameradschaftliche grüße zurück

F_K

@ Rekrut:

... nur mal so als Vorschlag:

- Entstandenen Schaden (Behandlungskosten und Bezüge Polizist) sofort ersetzen
- Bei Polizisten wegen der Beleidigung / Körperverletzung um Entschuldigung bitten
- Ggf. mit Anwalt Verbindung mit der StA aufnehnem und auf eine Einstellung gegen Auflage drängen

-> einen Polizisten krankenhausreif schlagen ist keine Kleinigkeit sondern eine BÖSE GEWALTTAT.

Rekrut02.01

Also um das klar zu stellen....
Ich habe diesen polizisten nich brutal zusammengeschlagen sondern mich gegen eine festnahme wiedersetzt, dabei hat er sich verletzt.
Nebenbei bin ich auch nicht ohne blessuren aus dieser situation gekommen, habe z.B einen kapselriss im rechten zeigefingergelenk davongetragen, sowas heilt ewig nicht bzw. muss operiert werden.
Aber das ist uninteressant....

ulli76

#26
Immerhin musste der Polizist in´s Krankenhaus und war krank geschrieben.
Dass du dich dabei selbst verletzt hast, zeigt zum einen, wie heftigt das abgegangen sein wird und zum anderen: Dafür erwartest du jetzt nicht ernsthaft Mitleid, oder? DAS hast du dir selber zuzuschreiben.

Und glaub mir, ich kenn die ähm- etwas unentspannten Reaktionen- von Betrunkenen- das was du da gemacht hast, ist schon ne andere Kategorie.
Wenn du dich so gar nicht unter Kontrolle hast, wird der Dienstherr sehr genau überlegen, ob er dich will. Das passt nämlich nicht so wirklich zu den Anforderungen eines Soldaten (So von wegen Schusswaffen und stressige Situationen)

Dass du so lange untätig warst und es ewig nicht an die Bundeswehr gemeldet hast, zeigt nicht gerade einen reifen Umgang mit dem Vorfall.
Konstruktive Vorschläge, wie du die Situation hättest retten können (und du es jetzt noch halbwegs kannst) hat F_K ja schon genannt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatAlso um das klar zu stellen....

Die Klarstellung scheint wirklich notwendig zu sein - aber anders als von Dir gedacht:

ZitatIch habe diesen polizisten nich brutal zusammengeschlagen sondern mich gegen eine festnahme wiedersetzt, dabei hat er sich verletzt.

Genau: Das Stafrecht spricht dabei von zwei STRAFTATEN:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Körperverletzung
(Die Konkurrenzen soll ein Jurist machen).

ZitatNebenbei bin ich auch nicht ohne blessuren aus dieser situation gekommen, habe z.B einen kapselriss im rechten zeigefingergelenk davongetragen, sowas heilt ewig nicht bzw. muss operiert werden.
Aber das ist uninteressant....

Genau, dass ist strafrechtlich unerheblich - eigene Dummheit. (Die Gewaltanwendung gegen Dich war offensichtlich NOTWENDIG und ANGEMESSEN - diese must Du erdulden, weil rechtmäßig).

Mit so einer uneinsichtigen Einstellung kommst Du vor Gericht "richtig groß raus" ... viel Erfolg.

Leute gibts, die gibts nicht ... ohne Worte.

Denk drüber nach - sonst haben Richter und DV nur wenige Optionen.

wolverine

Das speziellere Delikt geht vor; ermittelt wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte als "Privilegierung" (geringeres Strafmaß) der KV.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi

...was von der GdP schon seit längerem Kritisiert wird, weil so eine Körperverletzung gegenüber Polizisten und sonstigen Vollstreckungsbeamten geringer bestraft wird als "jedermann" gegenüber.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
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