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Widerruf

Begonnen von Pascal1990, 09. Januar 2012, 20:11:30

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Pascal1990

Guten Abend liebe Kameraden,

ich hab heute als SaZ4 von meinem Widerrufs-recht gebrauch gemacht.

Im großen und ganzen ist meine Frage eigentlich,wie lange dauert das nun bis ich entlassen werde,da ich Im Zivilen schon eine Arbeitstelle hätte und sie direkt besetzten könnte.
Doch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?


schönen Abend und danke im vorraus für die Antworten!

Edit:

Ich bin seit dem 4.10 dabei hab meine Aga bestanden und bin nun in meiner Stammeinheit.
Hab also noch ca. 2 monate noch mein Widerrufsrecht.


ulli76

Normalerweise ist das eine Sache von wenigen Tagen (wegen der ganzen Ausschleusung)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BUND-aner

In meiner noch relativ kurzen Zeit bei der Bw (1 kümmerliches Jährchen) hab ich 2 Widerrufe von Kameraden erlebt.
In beiden Fällen haben die Betroffenen ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr am Dienst teilgenommen.

MkG

Pascal1990

#3
Vielen dank für die Antworten,ich werde wohl mal morgen nochmal mit dem Chef oder dem Spieß sprechen und abklären wie es genau aussieht,weil wenn ich nämlich nun zu lange da weiter hin "bleibe" geht mir die Arbeitstelle flöten.

Edit:

Aber was ich nicht ganz verstehe wenn es wirklich nur zwei Tage dauert wegen Auskleidung und dem ganzen Papierkram,wie ich es auch in andern Forums gelesen habe, wieso mir gesagt wird das es noch zwei Monate dauern kann,bis ich entlassen werde. Ist das einfach nur dazu da um mich zu verunsichern oder wieso...komisch komisch :/!

Jakkaru

Also erstmal...

ZitatForums

...heißt es Foren :D

ZitatIst das einfach nur dazu da um mich zu verunsichern oder wieso..

Wäre möglich. Einfach nochmal nachfragen aber letztendlich werden Sie ja sehen wie lang es sich hinziehen wird.
Ein 2er

KlausP

ZitatAber was ich nicht ganz verstehe wenn es wirklich nur zwei Tage dauert ... wieso mir gesagt wird das es noch zwei Monate dauern kann,bis ich entlassen werde.

ZitatDoch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?

Weil der PersUffz in dieser Sache nicht Ihr Ansprechpartner ist. Der KpChef ist derjenige, der Ihre unverzügliche Entlassung in die Wege zu leiten hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Wer seine Verpflichtung widerruft, ist ohne schuldhaften Zeitverzug aus der Bundeswehr zu entlassen, weil es unrechtmäßig wäre, ihn länger als für die Entlassungsformalitäten notwendig unter die Pflichten und Rechte der Soldaten zu stellen. Deshalb hat der Disziplinarvorgesetzte diesen Vorgang mit Vorrang zu bearbeiten.

Paramedic

Nicht zu vergessen das es den Bund auch ne Menge Geld kosten würde jemanden erst so spät aus dem Dienst zu entlassen.  ;)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

ulli76

Oder noch schlimmer: Der kündigt und bis zur Entlassung passiert ihm irgendwas, das auch noch ne WDB ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Aliki

#10
Mich würde ein Fall interessieren, der nicht unbedingt was damit zu tun hat, aber keinen eigenen Thread verdient:)

Bewerber unterschreibt als ROA SaZ 2 / 3, somit ohne Widerrufsrecht / Probezeit.
Einstellungsvoraussetzung liegt vor: Mittlere Reife + Berufsausbildung.
Macht aber momentan die Fachhochschulreife.
Dienstantritt ist 01.07. Der Bewerber bekommt aber erst am 10.07. mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde, ob eine mündliche Nachprüfung erforderlich ist oder ob das Schuljahr komplett wiederholt werden muss.

Nimmt die Bundeswehr auf die zivile Weiterbildung Rücksicht und lässt da Kulanz walten oder heißt es dann: Pech, jetzt bist du dabei

wolverine

Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe, kann doch nunmehr fast jeder innerhalb der ersten sechs Monate zurücktreten. Ob wegen Schulausbildung oder anderer Gründe. Wenn in diesem Fall nicht, dann besteht sicher kein Anrecht auf Entlassung. Da muss man sich einfach entscheiden, entweder der Job oder der Schulabschluss.
Man kann natürlich immer Entlassung beantragen und das wird dann im Einzelfall entschieden.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Aliki

Angeblich gibt es in allen Laufbahnen ein Widerrufsrecht bzw. Probezeit, außer bei den ROA

Pascal1990

#13
ZitatDoch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?

ZitatWeil der PersUffz in dieser Sache nicht Ihr Ansprechpartner ist. Der KpChef ist derjenige, der Ihre unverzügliche Entlassung in die Wege zu leiten hat.

So war beim KpChef und hab mit ihm gesprochen und was hat er mir gesagt,das er nicht der jenige ist der mir sagen kann wie lange es dauer und wann der Antrag durch ist,weil es erst zu Dienstelle geschikt werden muss und die Unterlagen wieder zurück geschikt werden müssen...ich bekomm dabei echt krämpfe-.-...
Also ich hab jetzt mehr als zwei Stunden in unterschiedlichen Foren nachgeschaut und so weiter und ich finde immer Antworten auf meine Frage doch dann lese ich weiter und es wird direkt wiederspruchen... Das Problem bei mir ist wie geschrieben,das ich eine Stelle hätte und ich so schnell wie möglich raus möchte und das andere Problem ist auch das wir nächste Woche auf eine Zwei wöchentliche Übung fahren... und wie gesagt ich einfach da raus möchte... Weiß den wirklich keiner was genaues? Wo ich mich vielleicht melden kann um zu schauen ob der Antrag überhaupt weg geschikt worden ist oder wie weit er ist...?! :/


und wenn ich dann hier diesen beitrag dann lese verstehe ich so oder nichts mehr...http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/wiedereinsteller-%28widerruf%29/15/

KlausP

Noch mal: Sie haben von Ihrem Ihnen zugestandenen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Alles, was Ihre Vorgesetzten Ihnen erzählt haben, ist gelinde gesagt, Käse. Sie haben das Recht sofort entlassen zu werden, da hat die Stammdienststelle der Bundeswehr nichts mit zu tun, die Entlassungsdienststelle müsste in diesem Fall der Kompaniechef (!) sein (wenn ich mich irre, bitte berichtigen). Setzen Sie sich hin und schreiben Sie eine Beschwerde an Ihren Bataillonskommandeur, dass man Ihren Widerruf nicht bearbeiten will und Sie ständig mit irgendwelchen Ausreden hinhält.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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