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Führerschein

Begonnen von Schreiner, 14. März 2012, 12:55:40

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Schreiner

Hallooooo,

habe mich für 23 Monate freiwillig gemeldet und wollte fragen ob man den Führerschein beim Bund machen kann?

Habe Theoriestunden schon voll aber habe nicht so viel Zeit und Geld mehr bis zum Dienstantritt um den fertig zu kriegen.......... Weiß auch dass man einen BW-Schein bekommt, den man dann umschreiben muss, wie funktioniert das alles? Wird der vom Bund bezahlt? Und das wichtigste: Muss ich zu einer Fahrschule oder mache ich den innerhalb einer Kaserne und dauert das alles genau solange mit Theorie, Praxis und Prüfung?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen,..

Jakkaru

Sie machen einen Führerschein, wenn einer für Ihre Verwendung vorgesehen ist. Sollte er es nicht sein, werden Sie dort auch keinen machen.
Ein 2er

KlausP

Zitathabe mich für 23 Monate freiwillig gemeldet und wollte fragen ob man den Führerschein beim Bund machen kann?

Wenn der Dienstposten, den Sie besetzen sollen, den Führerschein erfordert, werden Sie als FWDL 23 den vermutlich bekommen - aber nur dann.

ZitatWird der vom Bund bezahlt?

Der Dienstführerschein wird von der Bundeswehr bezahlt.

ZitatMuss ich zu einer Fahrschule oder mache ich den innerhalb einer Kaserne

Für solche Fälle hält sich die Bundeswehr (noch) eigene Fahrschulen, die nennen sich dort "Kraftfahrausbildungszentrum".

Zitatdauert das alles genau solange mit Theorie, Praxis und Prüfung?

Die Anzahl der Theorie. und Praxisstunden sind wie im Zivilen auch. Dazu kommen noch spezielle militärische Forderungen und selbstverständlich gibt es eine Prüfung. Die Ausbildung wirdallerdings in Vollzeit durchgeführt, das heisst von morgens 07.30 Uhr bis nachmittags 16.30 Uhr (okay, die Zeiten sind nicht überall gleich und bei den Fahrschulen schon mal gar nicht  ::))
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schreiner

Ich bin für den Kraftfahrer C eingeteilt, dabei habe ich ja nichtmal den Klasse B :S?

ulli76

Wie können nicht sagen, ob du einen Führerschein über die Bundeswehr bekommst. Das hängt nämlich vor allem davon ab, ob du einen brauchst.

Sollte die Bundeswehr den Führerschein finanzieren, dann wirst du an eine Bundeswehrfahrschule für den entsprechenden Lehrgang kommandiert (weiss aber grad ned wie lange der dauert). Da machst du dann sowohl Theorie als auch Praxis als auch die Prüfung.
Das ist dann auch Vollzeit.

Das mit dem Umschreiben von Bw auf zivil ist überhaupt kein Problem. Du gehst mit dem Bw-Führerschein zur zivilen Führerscheinstelle. Die Kosten werden nicht von der Bundeswehr übernommen, sind aber auch nicht allzu hoch.
Was Details angeht, kannst du auch deinen Fahrlehrer fragen, wenn du denn den Lehrgang bekommst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schreiner

Danke für die tollen Antworten :) Nur eins noch: Ich werde Kraftfahrer C - Ich habe dabei nichtmal Klasse B :D

KlausP

Zitat von: Schreiner am 14. März 2012, 13:05:00
Ich bin für den Kraftfahrer C eingeteilt, dabei habe ich ja nichtmal den Klasse B :S?

Meinen Beitrag haben Sie schon gelesen? Ich schrieb:

ZitatWenn der Dienstposten, den Sie besetzen sollen, den Führerschein erfordert, werden Sie als FWDL 23 den vermutlich bekommen - aber nur dann.

Wenn der Dienstposten also den Führerschein der Klasse C erfordert, dann machen Sie erst B und dann C.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schreiner

Achso okay, Danksehr lieber KlausP

KlausP

ZitatIch bin für den Kraftfahrer C eingeteilt,

Was das Kreiswehrersatzamt "einteilt" nuss nicht immer mit der Wirklichkeit in der Truppe übereinstimmen. Da findet man sich ganz schnell auch in einer anderen Einheit und/oder in einer anderen Verwendung wieder, gerade als FWDL. An Ihrer Stelle würde ich mich also nicht darauf versteifen, dass Sie den Führerschein über die Bundeswehr erwerben können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schreiner

Enschuldigung, aber eins wäre da noch, kann man den FS denn erst nach- oder auch während der Dienstzeit umschreiben?

Schreiner

Zitat von: KlausP am 14. März 2012, 13:32:12
ZitatIch bin für den Kraftfahrer C eingeteilt,

Was das Kreiswehrersatzamt "einteilt" nuss nicht immer mit der Wirklichkeit in der Truppe übereinstimmen. Da findet man sich ganz schnell auch in einer anderen Einheit und/oder in einer anderen Verwendung wieder, gerade als FWDL. An Ihrer Stelle würde ich mich also nicht darauf versteifen, dass Sie den Führerschein über die Bundeswehr erwerben können.

Ouh, aha?? Wieso denn sowas?-.-

miguhamburg1

Weil die Truppenteile ihre ihnen zugewiesenen FWDL nach Bedarf und vorhandener Tauglichkeit des Einzelnen einsetzen. Damit hat das KWEA nichts zu tun.

Schreiner

Toll :/ Naja.

Und weißt du denn ob man den Führerschein auch während der Dienstzeit direkt umschreiben lassen kann?

HG MOK

Haben Sie auch mal daran gedacht das es vieleicht nix wird mit Führerschein.

Mir stellt sich die Frage ob es Sinnvoll ist Sie bei 23 Monaten erst auf B schicken und dann auf C.

wolverine

Und um die Frage zu beantworten: wenn man einen Dienstführerschein hat kann man ihn auch umschreiben; auch während der Dienstzeit.
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