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Plötzlich UA statt Uffz. !?

Begonnen von Rucksackrocker, 21. März 2012, 08:02:34

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Rucksackrocker

Ich hätte da mal eine Frage an die Werten Forenmitglieder, bin mir sicher mir kann jemand von Ihnen weiterhelfen!
Also, momentan diene ich als HG in meiner Einheit in welcher mir auch eine Stelle als Uo.P.
Angeboten wurde. Nachdem dies eine Fachdienst-Stelle ist und ich vorher eine Lehre zum Mechatroniker absolviert hatte teilte man mir (mehrfach) mit dass der erlernte Beruf verwertbar sei und ich als Uffz. in die Laufbahn einsteigen würde.
Vor einigen Tagen sollte ich zum Spieß, dieser Trug mir dann freudig UA-Balken an.
Er konnte meine Verblüffung nicht so recht teilen, und meinte das sei der ganz normale Werdegang.
Zwar raubt es mir nicht den Schlaf,ich habe auch keine Albträume wegen dem "stressbalken", jedoch würde es mich wirklich interessieren wie diese Situation zustande kommt!
Ich hoffe jemand von Ihnen kann etwas licht ins dunkel bringen....

Marcel108

Klingt mir nach Laufbahnwechsel ... Sofern du das ganze nicht wolltest läuft in deiner Einheit etwas mächtig schief.

Man kann dir ja nicht plötzlich Befehlen deine Laufbahn zu wechseln, allerdings muss man dabei auch erwähnen, dass manch einer arg kämpft die Laufbahn zu wechseln und das ganze bei die praktisch ein Selbstläufer ist.


Chef_6/451

Grundsätzlich müssen Sie doch wissen, was sie unterschrieben haben.
Das kann hier keiner erraten und ohne zusätzliche Information ist das alles Spekulation.

Sie streben eine Übernahme in die Laufbahn der Unteroffiziere ohne Portopee bei gleichzeitiger Zuerkennung des Dienstgrades Stabsunteroffizier aufgrund ihrer zivilberuflichen Qualifikation an. Sie sind nun allerdings "nur" UA geworden.
Gehen Sie zum Personalfeldwebel und sprechen Sie mit ihm.
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"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

Rucksackrocker

Selbstverständlich ist mir klar was ich unterschrieben habe, ein Laufbahnwechsel als SAZ 10,
Jedoch war über den Einstiegsdienstgrad keine Niederschrift zu finden.
Der Personalfeldwebel hatte mir ja ebenfalls den Einstieg als Uffz. prognostiziert!
Und mit "Das wird dann schon seine Richtigkeit haben"
Kann ich leider auch nicht viel Anfangen, deshalb ist ja meine eigentliche Frage die ich mir stelle nun auch: Hat das wirklich so seine Richtigkeit?
P.S. Danke für die schnellen Antworten!

KlausP

Fragen Sie mal Ihren Spieß und Ihren Personalfeldwebel, wie es bei Ihnen mit einer sogenannten "Nachbeförderung"  nach § 13 (3) bzw. (4) Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) aussieht und warum das nicht veranlasst wurde. Muss ja einen Grund haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rucksackrocker

Danke, das klingt nach einem Punkt an dem ich wohl nachhaken könnte und sollte! Vielen dank für den Hinweis!

ulli76

Ne, da gibbet bei aktiven Soldaten tatsächlich ne Sonderregelung.
Wenn man nicht in ner bestimmten Zeit nach Diensteintritt übernommen wurde, kann das tatsächlich über die Anwärterdienstgrade gehen.

Frag aber unbedingt nochmal bei deinem Perser nach, nicht dass doch einfach nen Fehler gemacht wurde. Der müsste dir zumindest erklären können, auf welcher Vorschrift das beruht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatWenn man nicht in ner bestimmten Zeit nach Diensteintritt übernommen wurde, kann das tatsächlich über die Anwärterdienstgrade gehen.

Das meine ich. Ich bin mir nicht sicher, glaube mal was von 1 Jahr nach Dienstantritt gelesen zu haben. Deshalb will ich mich auch nicht auf einen Zeitraum festlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rucksackrocker

Alles klar dann werde ich noch einmal nachfragen, falls es ein Jahr ist wäre das Rätsel schon gelöst!

Megalith

Es ist 1 Jahr! Wie gesagt wenn du nicht innerhalb des ersten Jahres einen Laufbahnwechsel machst aufgrund einer zivilen Qualifikation, dann wirste danach als Anwärter durch müssen.
Hatten bei uns in der Inst SG (UA) so als Beispiel :)

LwPersFw

Achtung !!!

Die hier genannte Regelung zur zeitlichen Befristung gibt es nicht mehr!

Es gilt folgender Grundsatz:

aus Erlass BMVg PSZ I 1 (30) Az 16-32-00/12 vom 19.02.2010

"...Eine Nachbeförderung ist frühestens nach einer Dienstzeit von 4 Monaten zulässig.
Die abgeleistete Dienstzeit muss nach der Nachbeförderung noch mindestens 3 Jahre
betragen; ggf. bedarf es dazu einer Weiterverpflichtung..."

Also wir schon gesagt, über den zuständigen PersBearb eine Überprüfung bei der SDBw
veranlassen!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Zwiebelbaum

Also bei mir war es ein ähnlicher Fall. Kurz zur Erklärung:

Ich bin eingestiegen als W9er 2009, und im gleichen Jahr noch Fwdl'er geworden. Im letzten Dienstmonat nach schon unfassbarer Warterei, wurde ich dann 2 Wochen vor Auskleidung zum Stabsunteroffizier ernannt. Mein S1 Perser meinte damals zu mir, es wussten schon alle das ich es werde nur sollte die Spannung nicht rausgenommen werden. Aber bei genauerer Betrachtung meiner Unterlagen, hätte ich ab dem 01.05.2011 schon die Schulterschlaufen mit dem Zusatz "UA" anlegen dürfen.
Da muss wohl bei der Stammdienststelle irgendwas verkehrt gelaufen sein, sowohl mit meiner Verpflichtungszeit denn ich bin der einzige SaZ 10 Uffz o.P...