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Besteht eine Meldepflicht wenn ein Soldat eine Beziehung mit einer Kurdin hat?

Begonnen von Nadami, 31. März 2012, 12:13:21

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Nadami

Muss ein Soldat der Bundeswehr seinen Vorgestezten melden wenn er eine Beziehung zu einer Kurdin hat? Oder muss das erst gemeldet werden wenn sie zusammen ziehen, sich verloben oder Heiraten? Und welche konzequenzen können sich daraus ergeben?

EloKa1992

Es besteht glaub ich bis zu irgend einem alter eine meldepflicht für beabsichtigte Hochzeiten, aber ob das nun eine Kurdin eine Russin ein Apfelbaum oder eine Mülltonne ist die der jeweilige soldat heiraten möchte ist der Bundeswehr piepe ;)

ulli76

Nein, eine Absicht zu heiraten,hat damit nichts zu tun.
Es geht eher um eine Beziehung zu einer Person,die zu einem Land gehören könnte, das auf der Liste der sicherheitsrelevanten Länder gehört.

Zumindest wenn es um Sicherheitsüberprüfungen geht, ist die Beziehung anzugeben, wenn sie dauerhaft ist. (Also nicht unbedingt, wenn man jemanden erst ne Woche kennt).

Am besten fragst du deinen S2.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Die Meldepflicht besteht doch über Beziehungen zu Personen aus gewissen Staaten. Es wäre also erst einmal zu klären, was für eine "Kurdin" das ist: Türkei, Irak, Iran, Syrien?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Und es wäre zu klären, ob derjenige ein SÜ hat und wenn ja welche Stufe. Gibt ja auch noch die EZPs unabhängig von deren Herkunft.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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