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fwdl kündigen

Begonnen von steffen116, 03. April 2012, 21:18:55

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steffen116

Hallo, leiste zur zeit meinen fwdl ab. kann und will aus privaten gründen nicht mehr bei der bw bleiben. da ich eine 6 monatige probezeit habe kann ich ja eigentlich schriftlch bzw telefonisch kündigen oder? wohne 800 km von zuhause weg, kann nicht mal eben zur kaserne fahren. lg

ulli76

#1
Telefonisch geht nicht- das musst du schon schriftlich machen.
Bis zur endgültigen Entlassung braucht es übrigens dann noch ein paar Tage. Also musst du so oder so nochmal in die Einheit.

Ähm-du hast doch gestern erst angefangen? Hast du deinen Dienst überhaupt angetreten? Oder wiso bist du so weit von der Kaserne weg?
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hat wohl endlich jemand gemerkt, das die Bundeswehr nicht 2 km daheim von Mami ist.....

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#4
nachbrenner:

Im Übrigen "kündigt" man nicht so ohne weiteres den FWDL und bleibt zu Hause.
6 Monate wirst du voll machen müssen.
Viel Spass bei den Feldjägern ;)

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mailman

Hat man nicht generell ein 6 montaiges Widerrrufsrecht, seit neuestem?

Allerdings müßte er wirklcih in der Kaserne sein, da er seinen Dinest ja erst gestern angetreten hat.

Flexscan

währe mir neu. mein Kenntnisstand ist Selbstkündigung nach den 6 Monaten

Das komplette FWDL Gehalt wird doch auch erst ab dem 7ten Dienstmonat gezahlt oder hat sich da auch wieder was geändert?
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Timid

Zitat von: Flexscan am 03. April 2012, 21:47:106 Monate wirst du voll machen müssen.

Das stimmt seit Aussetzung des Grundwehrdienstes nicht mehr. §61 WPflG: "(2) [...] Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen."
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Zitat von: StOPfr am 03. April 2012, 21:28:01
Zitat von: steffen116 am 03. April 2012, 21:18:55
...wohne 800 km von zuhause weg, kann nicht mal eben zur kaserne fahren. lg

?

Zitat von: Flexscan am 03. April 2012, 21:44:22
hat wohl endlich jemand gemerkt, das die Bundeswehr nicht 2 km daheim von Mami ist.....

Nein das ist es nicht. Der Satz ist für mich völlig sinnfrei. Es könnte bedeuten, dass er 800 km von der Kaserne entfernt zuhause ist und dort auch gerade ist (neue Frage, wenn er eigentlich im Dienst sein müsste - siehe auch ullis Anmerkung). Deswegen könnte er ja auf die Idee mit dem Anruf gekommen sein!? 
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ulli76

Ich geh davon aus, dass er gerade nicht in der Kaserne, sondern zu Hause ist.
Nach den Aktivitäten in den anderen Threads müsste er gestern Dienstantritt gehabt haben- die Frage ist nur, wieso er dann zu Hause ist.

Daraus ergeben sich ja 2 unterschiedliche Vorgehensweisen.
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StOPfr

Außerdem hat er am 31. März noch ganz "normal" geschrieben, als wenn dem Dienstantritt nichts im Wege stehen würde. Sehr rätselhaft (Persönlichkeitsspaltung?), vor allem im Zusammenhang mit der Aussage

Zitat von: steffen116 am 03. April 2012, 21:18:55
Hallo, leiste zur zeit meinen fwdl ab. kann und will aus privaten gründen nicht mehr bei der bw bleiben.
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KlausP

#12
Speziell für @Flexscan (Siehe: www.bundeswehr-karriere.de):

ZitatProbezeit

Die ersten sechs Monate des Freiwilligen Wehrdienstes gelten als Probezeit und zwar unabhängig davon, auf welche Verpflichtungszeit Sie sich festlegen. Sollte die Tätigkeit als Soldat nicht Ihren Vorstellungen entsprechen oder andere, vielleicht private Änderungen vorliegen, können Sie in diesem Zeitraum jederzeit von Ihrer Verpflichtung zurücktreten.

und zum Wehrdienstzuschlag::

ZitatAls Besonderheit ist zu beachten, dass der ,,Wehrdienstzuschlag" erst im jeweiligen Folgemonat ausgezahlt wird. Dies führt dazu, dass Sie im ersten Dienstmonat nur 282,30 Euro erhalten und den Zuschlag im zweiten Monat ausgezahlt bekommen. Für den letzten Monat des FWD wird der Zuschlag bei der Entlassung gezahlt.

Zitat von: ulli76 am 03. April 2012, 22:18:18
Ich geh davon aus, dass er gerade nicht in der Kaserne, sondern zu Hause ist.
Nach den Aktivitäten in den anderen Threads müsste er gestern Dienstantritt gehabt haben- die Frage ist nur, wieso er dann zu Hause ist.

Daraus ergeben sich ja 2 unterschiedliche Vorgehensweisen.

Wenn er gestern Dienstantritt hatte, passiert gar nichts und er muss auch nichts unternehmen. Das Dienstverhältnis ist schlichtweg nicht zustande gekommen - wie bei jedem SaZ in so einem Fall auch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

steffen116

Bin auf der stube, habe mein dienst angetreten. Merke allerdings das es für mich nichts ist. will mir das noch ein paar wochen angucken. mich hat nur allgemein interessiert ob ich während den 6 monaten jederzeit schriftlich kündigen kann. es geht hier nicht um,, von mami,, weg oder sonst welche blöden sprüche! merke nur das es für mich nichts ist, leider

ulli76

#14
Ach- jetzt warte es doch erstmal ab.
Die ersten Tage sind für die meisten sehr anstrengend und eine riesige Umstellung. Warte erstmal ab, bis sich der normale Dienstbetrieb etwas einpendelt.

Ja, du kannst innerhalb der ersten 6 Monate kündigen- nur wie gesagt, das dauert dann tatsächlich noch ein paar Tage.
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