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Allgmeine kurze Fragen ...

Begonnen von Its4FunDudes, 17. April 2012, 18:29:56

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schlammtreiber

Zitat von: Its4FunDudes am 18. April 2012, 14:38:34
Das war das wofür ich mich beworben hatte nur anstatt Uffz bei den Mannschafften.

jetzt mal ne dumme Frage in die Runde: gibt es das überhaupt? Also SaZ Mannschaften mit ZAW? Gibt es nicht, oder?
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Its4FunDudes

Ja, dies stand auch bei mir im Eröffnungsschreiben das eine Regelverpflichtungszeit von 8 jahren erwünscht ist und nun doch nur 4 Jahre. Aber anscheinend gab es keinen Platz mehr oder so.
Sicher weiß ich wofür ich mich beworben habe und als ich zu meinem WDB ging sagte ich ihm, dass ich vor habe meinen Abschluss aufzubessern und das ich gerne eine Ausbildung (ZAW) machen würde. In meiner damaligen Stammeinheit wurde ein Kamerad SAZ4 und machte seine Ausbidlung im GeZi, deswegen wurde ich auch überhaupt erst darauf aufmerksam. Mein WDB erzählte mir halt das ich die Möglichkeit habe eine Ausbildung zu machen (kaufmännische) GeZi  oder auch Lagerist (Nachschub). Ich bewarb mich als Stabsdienstsoldat für den Nachschub und wurde auch angenommen. Und hier erfuhr ich dann, dass die Planung so nicht stattfinden wird. Ich bin ehrlich gesagt total verwirrt im Moment, denn diese "Option" Uffz war mir total unbekannt und wurde mir auch nicht erklärt oder sonstiges.

An schlammtreiber

Das würde mich nun allerdings auch interessieren, denn laut meinem WDB gibt es die schon. Und wie erwähnt, mein Kamerad von damals hatte sich auch 4 Jahre verpflichten lassen und bekam seine Ausbildung.

F_K

ZitatMomentan habe ich noch den Hauptschulabschluss und keine abgeschlossene Ausbildung.  Laut meinem WDB genüge ein Realschulabschluss.

Ergo - Dir FEHLT ein Realschulabschluß.

ZitatNoch dazu muss meine Einheit sehen das ich mich bemühe und es sozusagen wert bin. Erst dann könnte ich mir mal überlegen einen Antrag zu stellen, so hieß es bei meinem WDB.

Solange Du die VORAUSSETZUNGEN nicht erfüllst, lohnt sich das Papier für den Antrag nicht - denn dann ist er abzulehnen.

Selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen kann ggf. keine EIGNUNG oder kein BEDARF vorliegen.

ZitatGott ist nur ein Wort, welches Menschen benutzen, wenn sie zu Müde zum Denken sind..

Unabhängig von Deinen Glauben, den Du nicht zu haben scheinst - fange an zu Denken und mache den notwendigen Schulabschluß, ggf. eine Lehre vor der Bw.

@ Schlammtreiber:

Nein, SaZ Mannschaften mit ZAW gibt es nicht - wird aber oft verwechselt, weil es einige Ausbildungen gibt, die man VERKÜRZT innerhalb der 6 Monate BfD zum Schluß abschließen kann.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 18. April 2012, 15:04:18
@ Schlammtreiber:

Nein, SaZ Mannschaften mit ZAW gibt es nicht - wird aber oft verwechselt, weil es einige Ausbildungen gibt, die man VERKÜRZT innerhalb der 6 Monate BfD zum Schluß abschließen kann.

Ah ja Danke, jetzt kommt es mir wieder in Erinnerung:

Zitat von: Its4FunDudes am 18. April 2012, 15:03:33
In meiner damaligen Stammeinheit wurde ein Kamerad SAZ4 und machte seine Ausbidlung im GeZi, deswegen wurde ich auch überhaupt erst darauf aufmerksam. Mein WDB erzählte mir halt das ich die Möglichkeit habe eine Ausbildung zu machen (kaufmännische) GeZi  oder auch Lagerist (Nachschub).

DAS kenne ich auch. Gab es schon anno dazumals. Binnen sechs Monaten kann man eine Ausbildung zum Bürokaufmann (schulischer Teil, AAP) im Rahmen des BFD machen.
Ich hatte bei ZAW nur was anderes im Kopf.

Danke für´s Auffrischen  ;D
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ulli76

#34
Ach ja- davon hab ich auch schon gehört.
Haben hier doch schonmal welche gepostet: Mit der Tätigkeit im Stabsdienst plus ne 6-monatige (oder so) Ausbildung über den BFD kann man wohl irgendeine Ausbildung bekommen.
In wieweit das aber überhaupt eine anerkannte Ausbildung ist, mit der man 1. eine entsprechende Stelle im Zivilen oder 2. die Qualifikation für die Feldwebellaufbahn bekommt.
Und wie gesagt:Das läuft über den BFD zum ENDE der Dienstzeit.

Und ich glaub, du bringst irgendwie die Verpflichtungszeiten und die Laufbahnen durcheinander:

Mannschafter:Regelverpflichtungszeit 4 Jahre, in wenigen Fällen auch Einstellung direkt als SaZ 8 möglich, auch ein Wechsel von SaZ 4 auf 8 ist möglich- diese Stellen sind allerdings sehr begehrt (in bestimmten Fällen auch längere Verpflichtung möglich). Eine anerkannte Ausbildung bekommt man nicht. Der BFD-Anspruch wird umso mehr, je länger man sich verpflichtet hat. Bei SaZ 8 und mehr kann das knapp für eine komplette Ausbildung reichen- das ist aber zum Ende und nach der Dienstzeit, nicht am Anfang.

Unteroffiziere o.P: Geht bis max. StUffz. Regelverpflichtungszeit 8, mit ZAW 9 Jahre. Gibt es nur noch im FACHdienst. Wenn man keine Ausbildung mitbringt, besteht die Möglichkeit der ZAW. Wobei die Bundeswehr natürlich lieber Bewerber MIT Ausbildung nimmt.

Unteroffiziere m.P (also Feldwebel): Regelverpflichtungszeit 12, mit ZAW 13 Jahre. Im Truppendienst grundsätzlich ohne ZAW. Im Fachdienst so wie bei den U.o.P Einstellung mit Vorberuf oder mit Zusage der ZAW.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Its4FunDudes

Und wiedereinmal merke ich, dass ich von meinem WDB falsch informiert worden bin. Er verglich die AAP nämlich mit einer ZAW, bzw erklärte sie mir so. 
Dann bleiben mir ja nicht viele Optionen. Ich werde dann ersteinmal meinen Dienst antreten und schauen, was und wie sich alles entwickelt. Der Bundeswehr nun absagen und ersteinmal den Ralschulabschluss machen kann ich vergessen. Das ist in meiner jetzigen Situation leider nicht möglich. Werde diesen dann (wie geplant und WENN möglich) auf einer Abendschule machen.

Ich bedanke mich recht herzlich für die vielen Informationen und für die Hilfe und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

schlammtreiber

Zitat von: Its4FunDudes am 18. April 2012, 15:26:43
Er verglich die AAP nämlich mit einer ZAW, bzw erklärte sie mir so. 

Naja, zumindest das Ergebnis "abgeschlossene Berufsausbildung" ist das gleiche...
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Its4FunDudes

Dies gillt aber dann nicht als "abgeschlossene Ausbildung" wenn ich mich für die UffzLaufbahn bewerben würde oder?

schlammtreiber

Zitat von: Its4FunDudes am 18. April 2012, 16:13:51
Dies gillt aber dann nicht als "abgeschlossene Ausbildung"

Müsste schon (man beachte die mitschwingende Unsicherheit), es wäre schon mehr als seltsam wenn die Bundeswehr die AUsbildung nicht anerkennt die sie selber aufgesetzt hat. Weiß es jemand mit Sicherheit hier?

Zitatwenn ich mich für die UffzLaufbahn bewerben würde oder?

Das wäre dann aber nur als Wiedereinsteller möglich, da diese Ausbildung am Ende der Dienstzeit stattfindet.
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Paramedic

Zitateht bis max. StUffz. Regelverpflichtungszeit 8, mit ZAW 9 Jahre. Gibt es nur noch im Truppendienst.

Gemeint ist doch der Fachdienst oder? Denn U.o.P sind doch nicht mehr Gruppenführer etc. richtig?

Hoffe ich hau das nicht durcheinander :s
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Its4FunDudes

Ich bin ja Wiedereinsteller. Von daher würde das dann hinhauen.

ZitatMüsste schon (man beachte die mitschwingende Unsicherheit), es wäre schon mehr als seltsam wenn die Bundeswehr die AUsbildung nicht anerkennt die sie selber aufgesetzt hat. Weiß es jemand mit Sicherheit hier?

Ja, dann will ich mal hoffen das die das annehmen, dann hätte ich ja doch noch gute Chancen.

schlammtreiber

Zitat von: Its4FunDudes am 18. April 2012, 16:19:16
Ich bin ja Wiedereinsteller. Von daher würde das dann hinhauen.

Moment, zum Verständnis: Du bist JETZT Wiedereinsteller, was ich aber meinte ist, dass Du quasi erst die 4 Jahre SaZ Mannschaften machen müsstest, zum DZE dann diese 6monatige Ausbildung machen kannst, und dann nach dem Ausscheiden müsstest Du quasi nochmal mit dieser Ausbildung als Wiedereinsteller kommen. Klingt bißchen bescheiden kompliziert und unsicher...
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Its4FunDudes

Diese 6 Monate sind also danach oder wie?
Aber was ist das denn was ein Kamerad von mir da machte? Nach dem GWD stellte er einen Antrag auf FWD und wurde angenommen. Dort begann er sofort diese AAP, zumindest hatte er und der Stuffz uns es so erklärt.
Aber ich meine, wenn ich doch in den Stabsdienst gehe (Nachschub) da wird doch dann auch eine AAP auf mich zukommen.

Megawaldi

Eine AAP ist keine "klassische Ausbildung", weil diese ja nicht von der IHK geprüft wird.

KlausP

Eine AAP zum Stabsdienstsoldaten ist wie die die AAP zu irgend einer anderen Verwendung keine annerkannte Berufsausbildung sondern dienst lediglich dazu, dass der Soldat für die Aufgabenerfüllung in der Verwendung "angelernt" wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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