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Autor Thema: Kaputte Zähne = Kündigung?  (Gelesen 9705 mal)

Its4FunDudes

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Kaputte Zähne = Kündigung?
« am: 24. April 2012, 13:27:27 »

Guten Tag liebes Forum  ;)
In meinem Schreiben "Aufforderung zum Dienstantritt" steht drin das ich unbedingt meine Zähne kontrolieren lassen muss. Ich habe nun einen Backenzahn draußen und keinen Zahnersatz , sprich: Dort befindet sich eine Lücke. Noch dazu bin auch ich von ein bisschen Zahnstein befallen, trotz regelmäßiges Zähneputzen. Ich denke das bisschen Zahnstein ist kein Problem, aber kann die Bundeswehr verweigern mich einzustellen wegen meiner Lücke bzw wegen dem fehlendem Zahn?
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Paramedic

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #1 am: 24. April 2012, 13:34:46 »

Zahnstein kannst du doch schnell  abkratzen lassen, das ist doch kein Problem.
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boxenmax2000

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #2 am: 24. April 2012, 13:36:40 »

Hallo.
Normaler Weise ist ein fehlender Backenzahn nicht schlimm, da er nicht im Sichtbereich ist. 'Ist bei mir genau so.
Hol dir am besten von deinem Zahnarzt die genaue Bezeichnung für den Zahn ( jeder Zahn hat eine Nummer ), und erkundige dich am besten in der Kaserne in der du eingestellt wirst bei der zuständigen Zahnarztgruppe. Falls es keinen Zahnarzt dort gibt ruf entweder beim Wehrdiensberater oder im Znwg an und frag dort nach.
Zahnstein würde ich noch machen lassen, sowie eine Kontrolle, damit du keine bösen Überraschungen erlebst bei der Einstelluntersuchung.
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Its4FunDudes

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #3 am: 24. April 2012, 13:39:33 »

Alles klar. Ging sich Hauptsächlich nur um den Backenzahn der fehlt. Hab nämlich überhaupt keine Lust ohne Zahnersatz versicherung mir so einen Künstlichen Zahn machen zu lassen, das wird denk ich mal sehr teuer. Hab für nächste Woche einen Termin zum Zahnsteinentfernen, dann kann ich den Arzt auch nach der Nummer/Zahnbezeichnung fragen. Vielen Dank.
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F_K

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #4 am: 24. April 2012, 13:42:33 »

@ boxenmax2000:

.. und Deine Kenntnisse hast Du durch ein Medizinstudium?

Wenn nicht, dann sind Deine Aussagen, bei aller Liebe, doch etwas in Zweifel zu ziehen.

http://www.natrail.de/problemherde/fehlende-zaehne

Fehlende Zähne KÖNNEN also sehr wohl ein Problem darstellen - und darauf ist der TE schriftlich hingewiesen worden.

Abhängig von der Art des Dienstverhältnissses kann dies SEHR WOHL zu einer Ausmusterung führen - besser also die Lücke schließen lassen.

(Der Zahnstein ist in aller Regel kein Problem - sollte trotzdem jährlich entfernt werden - und macht der Zahnarzt sicher gleich beim Lückenschluss mit ...)

Zitat
das wird denk ich mal sehr teuer

.. kann sein, muss nicht - aber genau deshalb geht die Bw dieses Risiko nicht ein.
« Letzte Änderung: 24. April 2012, 13:55:45 von schlammtreiber »
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ulli76

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #5 am: 24. April 2012, 13:46:28 »

Man muss allerdings dazu sagen, dass ein Zahnimplantat von der Entfernung des Zahns über die Implantation der Wurzel bis zur Krone mal locker 1/2-1 Jahr braucht.

Und wie F_K schon schrieb: Eine fehlender Zahn KANN zur Ausmusterung führen, muss es aber nicht.
Nimm Verbindung zum zuständigen ZNwG auf (wenn ich´s richtig im Kopf hab, wirst du ja SaZ, ansonsten wäre dein KWEA zuständig)
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boxenmax2000

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #6 am: 24. April 2012, 13:51:43 »

@ F_K :
Und all die Liebe beruht auf Gegenseitigkeit.
 


Desweiteren solltest du dir vielleicht mal den beitrag genau durchlesen, den ich geschrieben habe. Solltest du ihn verstehen kommt dabei raus, dass ich genau das gleiche Problem wie der Fragesteller hatte und ich in der zuständigen Zahnarztgruppe angerufen hatte, wo ich die Aussage bekam, dass dies kein Problem ist, weil nicht Sichtbereich...... und dieser Herr hat Zahnmedizin studiert und macht die Untersuchungen.

So viel dazu.
« Letzte Änderung: 24. April 2012, 13:56:37 von schlammtreiber »
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Its4FunDudes

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #7 am: 24. April 2012, 13:55:30 »

Im Zentrum für Nachwuchsgewinnung wurden meine Zähne kontroliiert (dort hatte ich die Lücke schon) und es wurde nichts diesbezüglich gesagt. Aber stimmt schon, lieber einmal mehr nachfragen als zu einmal zu wenig.
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boxenmax2000

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #8 am: 24. April 2012, 13:56:35 »

Ja, richtig. Nachfragen würde ich auf jeden Fall.
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schlammtreiber

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #9 am: 24. April 2012, 13:57:51 »

Korrigiert und etwas Liebe und Sanftmut hineingerührt
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Its4FunDudes

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #10 am: 24. April 2012, 13:59:09 »

@schlammtreiber

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ulli76

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #11 am: 24. April 2012, 14:10:18 »

Achso- du warst schon MIT genau dieser Lücke am ZNwG und da hat es ein Zahnarzt gesehen und der hat gesagt, dass es passt?
Oder hat da nur der Arzt mal in den Mund geschaut?

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schlammtreiber

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #12 am: 24. April 2012, 14:11:51 »

@schlammtreiber

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #13 am: 24. April 2012, 14:25:48 »

@ulli76 :

Bei mir hat man im Znwg dazu auch nichts gesagt, aber da hat auch ne normale Ärztin in den Mund geschaut, die allerdings keine Zahnmedizinerin war. Nehme mal an, dass das beim Fragesteller genau so war
Da ich allerdings das Problem mit den Lücken kenne habe ich meinen Zahnarzt angerufen und nach der Ziffer für den Zahn gefragt.
Darauf hin habe ich in der Zahnarztgruppe der einstellenden Einheit angerufen und persönlich mit dem Zahnarzt gesprochen, der mir die Aussage gegeben hat, dass dies kein Problem sei, denn nicht Sichtbereich.
Natürlich kann ich hier nur von meiner Erfahrung berichten und bin kein Zahnmediziner, daher auch der Hinweis anzurufen.

« Letzte Änderung: 24. April 2012, 14:29:23 von boxenmax2000 »
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Its4FunDudes

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Antw:Kaputte Zähne = Kündigung?
« Antwort #14 am: 24. April 2012, 14:33:54 »

@schlammtreiber
Na immerhin, ist schön zu wissen das es noch Menschen gibt, die sich für soetwas einsetzen.  :D

@ulli76
Bei allem Respekt, aber auch ich verstehe ihr Problem gerade nicht. Die Beiträge von boxenmax2000 waren verständlich genug. Er distanzierte sich 100% zu meiner Aussage, schrieb jedoch dass er auch so ein kandidat war, was nicht automatisch heißt das er genau das selbe hatte.

Den Ratschlag von boxenmax2000 werd ich definitiv befolgen.. Danke.
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