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Wiedereinsteller mit 32 Jahren

Begonnen von paronn, 25. April 2012, 07:49:03

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paronn

Hallo an alle,

hab mal Ein- Zwei Fragen zur Wiedereinstellung.
Habe bereits einen Termin beim WDB am 11.05.2012. Vorab hab ich einwenig Foren gewälzt und trotzdem tun sich Fragen auf weil alles so undurchsichtig beschrieben war.

Also, Vorabinfo`s:

Ich bin 32 Jahre alt und werde am 15.08.2012 33 Jahre.
War vom 01.05.2000 - 31.03.2002 FwdL 23 inkl SFOR Einsatz.
War im Instandstzungszug Luchs / Fuchs. Hatte auch diese ATN
Habe Realschulabschluß aber meine Ausbildung damals kurz vor Ende abgebrochen und bin dann zum Bund. Arbeite seit DZE im Sicherheitsgewerbe. Habe Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Bin in einem großen Unternehmen angestellt. Würde gerne wieder in meinen alten Beruf zurück und mich in diesem Aus und Weiterbilden lassen.


Würde gerne SAZ werden, kommt das überhaupt noch infrage? Laufbahn?

Ist es möglich für mich noch eine Ausbildung zu machen oder die alte wenigstens abzuschließen?

Würde mich über konstruktive Kommentare sehr freuen.
Danke im Vorraus. P




BulleMölders

In dem Alter, "nur" mit einem Realschulabschluss und einer abgebrochenen Ausbildung halte ich das für sehr Unwahrscheinlich.
Wenn du eine Ausbildung willst, dann bleiben ja nur Uffz oder Feldwebel im Fachdienst.
Die Mindestvoraussetzungen für beide Laufbahnen erfüllst du.
Doch wirst du dich, wenn du ans ZNwG eingeladen wirst, gegen wesentlich jüngere und zum teil auch gegen Bewerber durchsetzen die bessere Voraussetzungen mitbringen.
Z. B. eine abgeschlossenen für die Bundeswehr verwertbare Ausbildung oder sogar Abitur.

paronn

Danke dir für deine Antwort...

Mal sehen was passiert. Ich lass erstmal alles auf mich zukommen. Evtl. hab ich ja Glück ::)

Sportlich sollte es nicht so große Probleme geben, bin noch relativ Fit im Alter. ;) ;)

Hoffentlich zählt auch Menschenkenntnis und Führung. Hab in meinem jetzigen Beruf Einsatzleitungen mit über 32 Personen gefahren. Mal sehen.

Danke nochmal...

BulleMölders

Die erste Hürde wird sein, überhaupt ans ZNwG eingeladen zu werden.
Denn dafür zählt erst mal nur das nachweisbar Erreichte (wie Schulabschluss, Ausbildung etc.) alles andere ist erst mal nicht von Belang.
Ein eventueller Vorabtest im KWEA würde noch in die Entscheidung mit einbezogen.
Wo ich aber das größere Problem sehe, ist das alter.
Denn es gibt wohl immer noch diese ominöse Altersgrenze von 40 Jahren. Zwar wohl nicht mehr für alle Laufbahnen aber geben tut es sie wohl noch.
Allerdings müssen da andere was zu sagen, die sich da wesentlich besser auskennen.
Grundsätzlich würde das für dich aber erst mal heißen, max. 6-7 Jahre Bundeswehr (je nach tatsächlichem Alter bei der Einstellung).
Wenn man dich dann noch Ausbilden müsste, damit du einen Dienstposten ausfüllen kannst und das müsste man im Fachdienst ja, dann bliebe nach Abzug der Ausbildung und unter der Berücksichtigung zustehender BfD Zeiten zum Ende der Dienstzeit, eigentlich effektiv keine Zeit mehr übrig, in dem die Bundeswehr etwas von deiner Ausbildung hätte nämlich den Einsatz als voll Ausgebildeter Soldat auf einem entsprechendem Dienstposten.
Nun kannst du erst mal überlegen ob du dich unter den Voraussetzungen einstellen würdest?

Bliebe noch die Laufbahn der Mannschaften, nur da bekommst du keine Ausbildung und würdest mit 40 Jahren wieder da stehen wo du jetzt auch stehst. Na ja, ausser das du jetzt 40 Jahre bist.

Chef_6/451

Nein, die Altersgrenze von 40 Jahren ist mit der Änderung der SLV vom März 2012 gefallen.

Trotzdem sehe ich ohne Berufsausbildung kaum eine Chance. Es gibt jüngere und besser qualifizierte Kameraden.
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
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KlausP

#5
ZitatDenn es gibt wohl immer noch diese ominöse Altersgrenze von 40 Jahren. Zwar wohl nicht mehr für alle Laufbahnen aber geben tut es sie wohl noch.

Ich hab mal in's Soldatengesetz geschaut. Da steht (jetzt ?) im § 40:

Zitat§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus. Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersgrenze für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit. Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Edit:

Link vergessen:
Zitathttp://www.gesetze-im-internet.de/sg/__40.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Das heisst, ich kann mich als Wiedereinsteller bewerben und SaZ 25 machen (wäre dann 61)  ;D

Ich mach gleich mal einen Thread auf und stelle Euch ein paar Fragen
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paronn


KlausP

Zitat von: schlammtreiber am 25. April 2012, 10:20:13
Das heisst, ich kann mich als Wiedereinsteller bewerben und SaZ 25 machen (wäre dann 61)  ;D

Ich mach gleich mal einen Thread auf und stelle Euch ein paar Fragen

... und mit 61 gehste dann in den BFD.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: KlausP am 25. April 2012, 10:38:43
... und mit 61 gehste dann in den BFD.  :D

Da müsste ich doch genug BFD-Anspruch gesammelt haben um ein Bummelstudium der Philosophie und Kunstgeschichte durchzuziehen?  ;D
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Paramedic

Nein, dann kommt die Ausbildung zum Frührentner hinterher  ;D
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

Zitat von: schlammtreiber am 25. April 2012, 10:44:01
Zitat von: KlausP am 25. April 2012, 10:38:43
... und mit 61 gehste dann in den BFD.  :D

Da müsste ich doch genug BFD-Anspruch gesammelt haben um ein Bummelstudium der Philosophie und Kunstgeschichte durchzuziehen?  ;D

Leider auch nicht mehr als 24 Monate während und 36 Monate nach der Dienstzeit. Aber du kommst der Rente mit 70 dann schon bedeutend näher.  :D
Am SVG muss also noch gearbeitet werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber


Zitat von: Paramedic am 25. April 2012, 10:46:33
Nein, dann kommt die Ausbildung zum Frührentner hinterher  ;D

:o

Leistungskurs "Tauben füttern" und Proseminar "Themen für´s Wartezimmer: Verdauung und Gelenke Teil 1"
Titel der ersten Hausarbeit: "Gartenarbeit statt Sex - Wandel der Freizeitgestaltung im Laufe der Zeit"

Zitat von: KlausP am 25. April 2012, 10:47:37
Leider auch nicht mehr als 24 Monate während und 36 Monate nach der Dienstzeit. Aber du kommst der Rente mit 70 dann schon bedeutend näher.  :D
Am SVG muss also noch gearbeitet werden.

Genial  ;D
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paronn

Is ja auch wieder gut Leute....
Bin zwar n wenig älter, aber am Stock geh ich noch nich.
In Sachen Ausdauer und anderen sportlichen Aktivitäten kann sich so mancher 19 Jähriger eine Scheibe abschneiden.

schlammtreiber

Zitat von: paronn am 25. April 2012, 11:12:26
Is ja auch wieder gut Leute....
Bin zwar n wenig älter, aber am Stock geh ich noch nich.

Es ging auch weniger um Dein Alter an sich, sondern um die nach den neuen Vorschriften möglichen Altersgrenzen (früher war mit 40 Schluss)  ;)
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