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Gelöbnis und Pflichten?

Begonnen von Neuling-1, 01. Mai 2012, 14:41:58

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Neuling-1

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage an euch!

Und zwar, wenn man das Gelöbnis ableistet, gelobt man ja DE und der BW zu dienen.
Was heißt das genau?
Das die Bundeswehr bei Personalmangel sagen darf: wir brauchen dich wieder! ?
Oder bedeutet das nur im Falle eines Angriffes auf Deutschland kann man wieder eingezogen werden, da man dies ja gelobt hat?

Oder was genau hat das Gelöbnis fuer Auswirkungen auf das Leben nach der Bundeswehr?

Freue mich über Antworten :)

Cpt. Price

Zitat von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 14:41:58
Oder bedeutet das nur im Falle eines Angriffes auf Deutschland kann man wieder eingezogen werden, da man dies ja gelobt hat?

Im falle eines richtigen Angriffs kann doch jeder halbwegs taugliche eingezogen werden, oder?
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

Neuling-1

Aber was genau wird dann genau gelobt?
Nur das man in der Dienstzeit treu dient oder hat das "Auswirkungen" auf die Zeit nach dem FWD?

Cpt. Price

Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

Neuling-1

Okay :)

Allerdings was ich nirgendwo gefunden habe:
Nach beendigung des FWD steht man vor keinen Verpflichtungen mehr?
Die Zeit BW ist dann abgeschlossen und außer im (hoffentlich nie) eintretenden Kriegsfall in Deutschland kann die BW nichts mehr verlangen, wieder einziehen etc? (aufgrund des gelobens)

BulleMölders

Jeder entlassene Soldat ist automatisch Reservist.
Und wenn man aufgrund geltender Gesetze als Reservist wieder einberufen wird, aus welchen Gründen auch immer, dann ist man auch an das einmal abgelegte Gelöbnis gebunden.

Neuling-1

Okay danke für die Antwort!

Und wenn das Gelöbnis nicht abgelegt wurde Bzw. Vor dem Gelöbnis von den 6 Monaten Probezeit Gebrauch gemacht wird, ist man dann auch Reservist oder erst nach dem Gelöbnis?
Oder hat das damit nichts zu tun?

Danke :)

KlausP

Ich verstehe den Hintergrund Ihrer Fragen nicht. Die Rechte und Pflichten der Soldaten ergeben sich aus dem Soldatengesetz und aus dem Wehrpflichtgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Wenn sie hinterher ganz "raus" sein möchten, könnten sie ja nachträglich noch verweigern ;D

BulleMölders

Habe auch versucht den Hintergrund der Frage zu ergründen aber ich komme auch nicht dahinter.

Mag aber auch daran liegen, dass ich meinen Eid abgelegt habe, weil ich hinter dem Beruf des Soldaten gestanden habe und nicht die Möglichkeit gesehen habe gutes Geld zu verdienen oder von der Straße weg zu sein.

mailman

Offenbar wird einem wohl endlich mal klar, was man da überhaupt schwört bzw. gelobt und was das bedeuten kann.

Neuling-1

Bei meiner Frage geht es darum, das es für mich aus persönlichen Gründen nach dem FWD keine Zukunft bei der BW gibt.

Jedoch möchte ich danach auch nichts mehr mit der BW zu tun haben sondern mein Leben so planen wie ich es vor habe und dass ich nicht immer den Gedanken im Hinterkopf habe: was ist wenn die BW jetzt aber was will.

Deswegen war meine Frage ob ich mich durch das Gelöbnis als Reservist etc verpflichte und wenn ja ob ich dies nicht tue wenn ich z.b vor dem Gelöbnis ausscheide.

Ich hoffe dadurch verstehen Sie den Hintergrund meiner Frage besser. 

Tommie

Im Normalfall will die Bundeswehr von Ihnen definitiv nichts mehr, nachdem Sie Ihren Dienst dort abgeleistet haben! Eine Einplanung als Reservist findet nur dann statt, wenn Sie sich aktiv darum bemühen und das auch wollen. Aber trotzdem sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass dann, wenn der "große vaterländische Krieg" ausbricht, jeder Bundesbürger, der dazu halbwegs in der Lage ist, zur Landesverteidigung einberufen werden wird! Und hier sind natürlich in erster Linie diejenigen interessant, die bereits gedient haben, weil man denen nicht erst beibringen muss, wo am Gewehr das gute und das böse Ende ist ;) !

KlausP

ZitatUnd zwar, wenn man das Gelöbnis ableistet, gelobt man ja DE und der BW zu dienen.

Schon der Satz ist schlichtweg falsch. Der Text lautet: "Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen." Da steht nicht ein Wort von "Bundeswehr"

ZitatJedoch möchte ich danach auch nichts mehr mit der BW zu tun haben sondern mein Leben so planen wie ich es vor habe und dass ich nicht immer den Gedanken im Hinterkopf habe: was ist wenn die BW jetzt aber was will.

Dann lesen Sie doch einfach mal in den von mir genannten Gesetzestexten. Da steht auch, in welchen Fällen "die Bundeswehr was von Ihnen wollen" kann. Im Übrigen lassen Sie einfach die Finger vom Wehrdienst und beiden ist geholfen - Ihnen und der Bundeswehr. Solchen unsicheren Kantonisten wie Sie es einer zu sein scheinen, möchte ich nicht neben mir haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schamane

Als erstes einmal ein Daumen hoch das sich mal jemand außerhalb des Unterrichts Eid und Gelöbnis, welchen man als Chef ja zu halten hat mit der Thematik befasst. Denn die Masse befasst sich noch nicht einmal im Unterricht wirklich damit, sondern man darf es ihnen vorkauen.
Gehen sie einfach einmal davon aus, dass wenn sie ihren FWD abgeleistet haben, das sie keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Bundeswehr und der Bundesrepublik Deutschland mehr erfüllen müssen welche über die Verpflichtung eines normalen Staatsbürgers hinaus geht.
Denn bei allen was mit Reserve zu tun hat steht derzeit "freiwillig" und damit können sie bei dem obligatorischen Einplanungsgespräch am Ende ihrer FWD Zeit sagen ich wünsche keinen weiteren Kontakt mit der Bundeswehr, außer den gesetzlich vorgeschriebenen und lehne jede Reserveverwendung ab.
Das Gesetze geändert werden können bzw. doch mal die Generalmobilmachung verfügt wird steht auf einem anderen Blatt, ist aber derzeit als unwahrscheinlich zu werten.
Selbst als SaZ 12 oder was immer kann man angeben, keine Reserveverwendung anzustreben, da man z.B. nicht als BS übernommen wurde und die Bundeswehr hat außerhalb des Spannungsfalles keine Rechtsgrundlage irgendetwas dagegen zu unternehmen.
Reservist ist man nach derzeitiger Rechtslage sobald man einen Tag gedient hat, aber daraus ergibt sich über die vertraglich festgelegte Zeit keine Verpflichtung, außer man geht diese zusätzlich freiwillig ein und diese kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden