Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Unfall auf dem Heimweg

Begonnen von Shokk, 19. Mai 2012, 10:31:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Shokk

Morgen Kameraden!

Ich habe folgende Frage, die ihr mir vielleicht beantworten könnt. Inwieweit ist man durch die Bundeswehr versichert, wenn man nach dem Dienstschluss auf dem Heimweg einen Unfall hatte und dadurch keine weitere Personen/Fahrzeuge zerstört wurden nur sein Eigenes.

Zahlt die Bundeswehr einen Teil? (Ich selbst bezweifle, habe aber vom Bekannten gehört, dass es funktioniert)

Si vis pacem, para bellum

wolverine

Die Arbeitswege (hin und zurück) sind nach langjähriger und einheitlicher Rechtsprechung Arbeitnehmerrisiko.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Hallo Shokk,

Gemäß den WDB-Erlass Nr. 6 3. Abs gelten im Bereich der Bundeswehr die folgenden Wege als Wehrdienst:

"Als Wehrdienst gelten auch das Zurücklegen des mit dem Wehrdienst
zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle
(vgl. § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SVG); das gilt auch für den Weg
von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn der Soldat
wegen deren Entfernung vom Dienstort oder wegen der Kasernierungspflicht
am Dienstort oder in dessen Nähe eine Unterkunft
hat (vgl. § 81 Abs. 4 Satz 3 SVG). Der Zusammenhang mit dem
Dienst gilt in diesen Fällen als nicht unterbrochen, wenn der Soldat
von dem unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und der
Dienststelle abweicht, weil sein Kind (§§ 1 und 2 des Bundeskindergeldgesetzes)
1), das mit ihm in einem Haushalt lebt, wegen
des Wehrdienstes oder wegen der beruflichen Tätigkeit seines
Ehegatten fremder Obhut anvertraut wird oder weil er mit anderen
Soldaten oder mit berufstätigen oder in der gesetzlichen Unfallversicherung
versicherten Personen gemeinsam ein Fahrzeug für
den Weg nach und von der Dienststelle benutzt (vgl. § 81 Abs. 4
Satz 2 SVG). Ebenso gilt als Wehrdienst das Abheben eines Geldbetrages
bei dem Geldinstitut, an das der Dienstherr die Dienstbezüge
oder den Wehrsold des Soldaten zu dessen Gunsten
überweist oder zahlt, wenn der Soldat erstmalig nach Überweisung
das Geldinstitut persönlich aufsucht (vgl. § 81 Abs. 4 Satz 1
Nr. 3 SVG)."

Insoweit Sie auf Ihrer Fahrt diese Vorgaben eingehalten haben,
KANN für Sie u.U. eine Zuwendung im Rahmen der sogenannten
"Billigkeitszuwendungen" in Betracht kommen.

Sie finden diese Bestimmungen in den VMBl , dort unter
"Billigkeitszuwendungen für Sachschäden, die im Dienst entstanden sind" (RL des BMF):
Neufassung 1982 S. 39;
Änderungen: 1982 S. 259 (red. Änd.), 1991 S. 266, 1995 S. 223, 1997 S. 298, 2009 S. 149

Sollten Sie auch die dort aufgeführten Vorgaben erfüllen, KANN eine Zahlung in Betracht kommen.

Wichtig:
,,Anträge auf Gewährung von Billigkeitszuwendungen nach diesen
Richtlinien müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten
nach dem Eintritt des Schadens bei der Dienstbehörde unter
eingehender Schilderung des Sachverhalts, Angabe von Zeugen
und sonstiger Beweismittel sowie unter Glaubhaftmachung des
Umfangs des Schadens gestellt werden."

Und, die Beträge sind eher gering.... steht aber im VMBl, bzw.
kann bei der zuständigen WBV erfragt werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau