Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderungsstau normal?

Begonnen von JohnBello, 27. Mai 2012, 08:58:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

JohnBello

Hallo zusammen, ich bin Wiedereinsteller und warte schon seit knapp 3 monaten auf meine beförderung zum HG, zwei weitere Soldaten, die zeitgleich mit mir eingestellt wurden, sind sofor nach dem dritten Monat befördert worden. Natürlich bin ich jetzt seit monaten opfer von gespött und trage zur allgemeinen belustigung bei. Nun wollte ich mal wissen ob es normal ist das manche befördert werden und manche nicht....man reisst sich wirklich den arsch auf und andere sind von 3 monaten DZ 1,5 krank und werden einem bevorzugt.
Liegt das an der SDBw oder an unserem PersUffz?

Ich hab übrigens nichts verbrochen. Solch ein verhalten der Bundeswehr schafft meiner meinung nach unmut in zeiten der knappen freiwilligen Mannschafter. Den wer möcht auf grund seines Dienstgrades von der halben dienststelle ausgelacht werde?

KlausP

Ja, bei einigen Dienstgraden ist es inzwischen "normal".

Niemand hat einen Anspruch darauf, zu bestimmten Terminen befördert zu werden, die in der Soldatenlaufbahnverordnung festgelegten Zeiten sind Mindestzeiten von einer Beförderung zur anderen. Fragen Sie mal, wie lange Oberfeldwebel auf ihre Beförderung zum Hauptfeldwebel oder Hauptfeldwebel auf die Beförderung zum Stabsfeldwebel warten dürfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JohnBello

Aber wie kann sowas sein, WILL die SDBw nicht befördern oder KANN sie nicht befördern.

justice005

es dürfte wohl definitiv am "können" liegen.


KlausP

Zitat von: JohnBello am 27. Mai 2012, 09:13:24
Aber wie kann sowas sein, WILL die SDBw nicht befördern oder KANN sie nicht befördern.

Es können immer nor so viele Soldaten zum entsprechenden Dienstgrad befördert werden, wie freie Planstellen der entsprechenden Besoldungsgruppe vorhanden sind. Wenn also )fiktives Beispiel!) 200 Hauptgefreitenplanstellen A 4 zum 01.06. zu besetzen sind, könne auch nur 200 Obergefreite befördert werden. Wenn Sie nun die Nummer 201 in der Reihenfolge sind, haben Sie Pech gehabt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JohnBello

Aber warum kann sie nicht befördern, wenn der Oberfeldwebel mit 10000% Eignung, bessten lehrgangsergebnissen und top beurteilungen warten muss während in anderen Dienststellen , so scheint es mir jedenfalls, jeder Hauptfeldwebel wird.... genau das selbe im Mannschafter bereich, ich weiss noch aus meiner zeit als GWDL das jeder depp pünktlichst nach 12 monaten HG wurde. Ich finde es schon etwas traurig das die Bw gute leistungihrer soldaten nicht entsprechend würdigt.... eine Förmliche Annerkennung ist eben nich das wahre, und am Geld kanns ja fast nicht liegen, da manche Hauptfeldwebel eher 2 Leiistungsprämien von 2000Euro bekommen anstatt die Dienstpostengerechte Beförderung zum StFw.

BulleMölders

Das ist nun mal so bei "Beamten", die können nur dann Befördert werden, wenn eine entsprechend dotierte Planstelle frei ist und sie diese auch besetzen können.

Mal als Beispiel:
Es gibt im Mittleren Dienst A9 Stellen und es gibt im gehobenen Dienst A9 Stellen.
Ein Beamter im Mittleren Dienst kann nur dann befördert werden, wenn er an der Reihe ist, wenn eine Stelle mit der Besoldung A9 frei ist und er dann auf diese Stelle versetzt werden kann. Ist keine Stelle im mittleren Dienst A9 frei, kann er nicht Befördert werden.
Da würde auch nichts nützen wenn im gehobenen Dienst 1000 Stellen A9 frei währen, da er auf diese Stelle nicht versetzt werden kann.

Genauso ist es bei der Bundeswehr, es muss eine entsprechend Dotierte stelle für HG in der Verwendung frei sein und der zu Befördernde muss auch auf die entsprechende Stelle versetzt werden können. Fehlt es an auch nur einer Voraussetzung, keine Beförderung.
Da nützt es gar nichts, wenn in der selben Kompanie z. B. eine HG Stelle in einer anderen Verwendung frei ist, denn auf diese Stelle kann der zu Befördernde Soldat nicht versetzt werden.

Mit GWDL/FWDL darf man das nicht vergleichen, da diese nicht den Beamtenrechtlichen Beförderungsrichlinien unterliegen.

Schamane

@ BulleMölders soweit mir beim Bund bekannt, gibt es auch gesplittete Dienstposten so ist ein OSF A9 ja dem mittleren Dienst und der SH A13 ja dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Auf der anderen Seite gibt es im gehobenen Dienst den Lt A9 und im höheren Dienst den M A13 und hier kann z.B. jemand auch auf einer SH - Stelle M werden.
Das man das nicht unbedingt gerne auch als betreffender Soldat hat ist eine andere Geschichte, weil man ja sehen muss das es über dem Lt bzw. M weiter geht.

miguhamburg1

@Schamane: Sie sollten besser nur von den Dingen schreiben, von denen Sie Ahnung haben - Personalführung gehört nicht dazu.

Bulle Mölders hat den Sachverhalt voll umfänglich richtig dargestellt. Der Stabsuauptmann ist der Spitzendienstgrad im gehobenen Dienst. Auf einen derartigen Dienstposten kann und darf nur ein Angehöriger dieser Laufbahn versetzt, verwendet, befördert und besoldet werden. Reine A 13 oder gebundelte A 13/14 Dienstposten sind der Laufbahn des höheren Dienstes zugeordnet und dürfen nur von Angehörigen dieser Lsufbahn besetzt werden, sprich von Offizieren, die den Stabsoffizierlehrgang erfolgreich absolviert haben. Kein Truppenoffizier wird also auf einer Haushaltsstellen eingewiesen und befördert, die zum gehobenen Dienst gehört, wieSie hier mal so schlankweg schrieben!

Hasso

Liegt es nicht viel mehr an den vorhandenen Geld der Bundeswehr? So wurde es mir in Hannover beim Einstellungstest gesagt. Oder irre ich mich?

KlausP

Natürlich liegt es am Geld. Jede Beförderung bedarf einer besetzbaren Haushaltsstelle - sprich einer Planstelle, um beim Hauptgefreiten zu bleiben der Besoldungsgruppe A 4. Die Bundeswehr hat eine bestimmte Anzahl im Bundeshaushalt genehmigter Planstellen jeder Besoldungsgruppe. Wenn die jeweils vergeben sind, kann niemand mehr befördert werden, es ensteht der sogenannte "Beförderungsstau". Da ist es dann auch vollkommen egal, mit welcher Dienstgrad-Bündelung ein Dienstposten in der STAN (Stärke- und Ausrüstungsnachweisung) ausgebracht wurde (in diesem Beispiel steht dann "S/G/OG/HG - A3 - A4")
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Monguse

Also für 6,43 € mehr im Monat, weil sowas in dem Dreh ist es, würde ich mir kein Kopf machen. Wenns dir nur um die dritte Pommes geht...naja, jeder wie er meint...aber für das Geld mehr, ists gesünder man spart sich seine Nerven für echte Probleme auf.

DerTommy86

In der Einheit belächelt und verspottet zu werden weil die Kameraden nicht wissen (oder wissen wollen), dass die ausbleibende Beförderung am Haushalt liegt, halte ich durchaus für ein echtes Problem. Und ganz abgesehen davon würde es mir persönlich auch gewaltig aufn Keks gehen, auch wenn es "nur" um einen Pommes und knapp 7 Euro geht.

Schamane

Miguhamburg1 langsam wird es lächerlich, die Aussage habe ich zufällig aus dem BMVg.
Denn wie ich schrieb handelt es sich um gesplittete Dienstposten, was heißt entweder er ist mit einem Stabshauptmann A13Z oder aber mit einem Major A13 besetzt, da die Stelle entweder den Spitzendienstposten für den Stabshauptmann beinhaltet oder den Laufbahndienstposten für den Major.
Das bedeutet die Haushaltskarte kann je Bedarf zugeordnet werden und bedeutet, wenn jemand auf der Stelle Major wird, so entfällt die Stelle für den gehobenen Dienst. Wenn jetzt der Major versetzt wird, so kann die Stelle auch mit einem Hauptmann in der Förderung zum Stabshauptmann besetzt werden, dann "verfällt" die Haushaltskarte für den höheren Dienst bis der Stabshauptmann geht.
In Gut deutsch entweder ich habe einen SH oder einen M und für den Bundeshaushalt geht es sich zu Null aus.

Monguse

Zitat von: DerTommy86 am 27. Mai 2012, 17:44:11
...weil die Kameraden nicht wissen (oder wissen wollen), dass die ausbleibende Beförderung am Haushalt liegt, halte ich durchaus für ein echtes Problem...

Die Dummheit der anderen ist doch nicht sein Problem - soviel Rückgrat sollte man haben dadrüber zu stehen.

Dass es mit der Zeit nervt ist klar, auch wenn die dritte Pommes eigentlich nur fürs Ego ist, aber das Auge kämpft ja mit.