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Altersband I

Begonnen von René101, 16. Juni 2012, 09:57:26

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René101

Hi und guten Morgen,

wie, wenn man nicht zu einem direkt betroffenen Verband der Reform gehört, könnte man mitteilen, dass man Interesse an einer Rückstufung nach BRBG Altersband I hat?
Denn was nützt es den Personalern, wenn nur die direkt betroffenen gefragt werden, diese aber kein Interesse haben und ein zweiter aus einem nicht betroffenen Fremdverband diesen Knoten jedoch evtl. lösen könnte ?!?

Gruß u. schönes WE
René

Ralf

Dazu werden bestimmt noch Ausführungsbestimmungen bekommen. Ansonsten wenn man den Personalfragebogen bekommt oder einfach, indem man dann eine Willenserklärung schreibt. Aber ich gehe davon aus,  dass die ZPersBSt dort entsprechendes in die Truppe geben.
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René101

Zitat...Ansonsten wenn man den Personalfragebogen bekommt...
Ich denke, so einen wird man nur in betroffenen Verbänden verteilen. Auch wenn es keinen Sinn macht ;)

Na dann bin ich mal gespannt...

Hat denn schon jemand einen Fragebogen bekommen, in dem konkret das Reformbegleitgesetz zitiert wird?

Ralf

Die Personalfragebögen können aus der Formulardatenbank heruntergeladen werden. Sie sind allgemeingültig und deshalb auch nicht auf spezielle Gesetze hin umgeschrieben.
Was haben denn deine Vorgesetzten zu deiner Frage gesagt?
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René101

Ich habe mit unserem S1-Offz mal ein Pläuschchen gehalten. Er hat zumindest keine Informationen. Und meinen Chef möchte ich da gerne herauslassen...der bekommt einen ausgewachsenen Herzinfarkt  :o
Es ist außerdem auch immer ein Spiel mit offenen Karten, wenn man solche Dinge bei Vorg. anspricht. Da setzen sich schnell im Hinterkopf Dinge fest à la "Der will eh weg, dann förder ich den auch nicht mehr!"
Das wäre eher kontroproduktiv, falls es eh nicht sinnvoll ist, einen solchen Antrag zu stellen.
Leider ist ja auch das neue Personalstärkemodell noch nicht erlassen...das gäbe zumindest einen Hinweis auf Erfolgsaussicht.

ZitatDie Personalfragebögen können aus der Formulardatenbank heruntergeladen werden.
Meinst du die aus den bereits "begonnenen" Reformen ? :) Die kenne ich...

Aber danke erstmal !
Falls jemand etwas neues wissen sollte...Feuer frei!

Gruß
René

honkitonk

Hi,

nach meinem Kenntnisstand sollen die neuen Regelung ab dem 1. Juli in Kraft treten d.h.
dass die Ausführungsbestimmungen davor bekannt gegeben werden (so sollte es zumindest sein).

Ich gehöre auch zu einem Standort das von der Neustrukturierung nicht betroffen ist,
würde aber das RBG (Altersband I) sehr gerne in Anspruch nehmen.


René101

Wobei ich mir wegen meiner AVR echte Sorgen mache...das wird bei mir eher nichts mit dem dienstlichen Interesse  :o
Na mal sehen was sich am 1. Juli so tut. Evtl. gibt es bis dahin ein neues Pers.Stärkemodell. PSM 185 hieß das glaub ich,

@ honkitonk
Hast du dich denn schon irgenwie bei deinem Peronaler oder Chef interessiert gezeigt?

honkitonk

Ich habe von anfang an mit offenen Karten gespielt mein Chef weiß bescheid.

honkitonk

Lageänderung.

Zitat aus der "Bundeswehr aktuell" vom 18. Juni zum Thema RBG:

"Das Verteidigungsministerium geht davon aus, dass es Anfang August in Kraft treten wird und die Personalanpassungsinstrumente ab Sommer genutzt werden können.

René101

ZitatIch habe von anfang an mit offenen Karten gespielt mein Chef weiß bescheid.
Und was hat er gesagt?
Welche Chancen gibt er Dir? Er kann ja schlecht schreiben, dass du abkömmlich bist...das klingt ja schon ein wenig komisch :)
Also ich trau' mich irgendwie nicht ;) Muss es wohl aber trotzdem wagen. Ist auch der Einheit ggü. unfair gleich mit einem konkreten Antrag um die Ecke zu kommen.

Schönes WE allen!!!
René

Ralf

Chancen wird er keine benennen können und sicherlich kann ein Disziplinarvorgesetzter auch solche Anträge positiv befürworten. Es gibt da immer eine Menge Faktoren, die es gilt, in solche Entscheidungen mit einzubeziehen und die somit zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Und warum sollte ein Chef das einem Soldaten negativ anrechnen? Vllcht bin ich da au seinem anderen Holz geschnitzt, aber verstehen könnte ich sowas nicht.
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René101

Ich persönlich würde das auch keinem meiner Untergebenen negativ anlasten. Ich kann mir jedoch auch vorstellen, dass es Menschen gibt, die daraus den Schluss ziehen, dass der betroffene Soldat nicht mehr mit ganzem Herzen dabei ist.
Ich habe schon i.G.'ler erlebt, die richtig nachtragend sind, nur weil Soldaten eine Versetzung beantragt haben und diese zu ihrem Erstaunen auch durchging. Manche fühlen sich dann wohl in ihrer Macht erschüttert ;)
Aber ich will das jetzt nicht breittreten...  8)
Ich werde einfach einen Antrag auf Umwandlung ausfüllen und das Gespräch suchen.
Wer nicht wagt....

Gruß
René

Rollo83

Aber das muss ja nicht sein Problem sein sondern das Problem der Anderen.
Ich denke zwar auch ähnlich wie du, das ein DV es irgendwie negativ auslegt wenn einer seinen Soldaten sich versetzten lassen will oder ähnliches.
Aber ich bin jetzt drüber hinaus was andere über verschiedenste Anträge denken. Ich bin Soldat und mir steht das recht zu jeden erdenklichen Antrag zu stellen.
Wenn das jemanden nicht passt "that's life" .

René101

Recht hast du!
Im Sinne des Ganzen ist es ja auch so, dass einem Antrag des Soldaten ja auch nur im Falle dienstlichen Interesses gefolgt wird.
Im Sinne der ganzen Bw also in jedem Falle evtl. sogar eine Hilfe für die Personalführung.
Muss man eigentlich einen bestimmten Antrag stellen, oder gilt jeder Antrag auf Umwandlungs BS -> SaZ derzeit als Antrag unter Nutzung des Reformbegleitprogrammes. Denn nur unter diesen Bedingungen lohnt es sich rechnerisch auch für meine Seite...

Ralf

ZitatLageänderung.

Zitat aus der "Bundeswehr aktuell" vom 18. Juni zum Thema RBG:

"Das Verteidigungsministerium geht davon aus, dass es Anfang August in Kraft treten wird und die Personalanpassungsinstrumente ab Sommer genutzt werden können.
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