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ZAW FKrPfl A/IntensivMed

Begonnen von Fizz, 19. Juni 2012, 15:30:13

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Fizz

 Mahlzeit,

nun habe ich auch mal eine Frage ich hoffe jemmand hat die entsprechenden Infos. Ich werde als HG(BA) wiedereingestellt und darf die AGA wiederholen soviel zu mir. Im Rahmen meiner Ausbildung zum Btsm werde ich auch die oben genannte ZAW durchlaufen und später in einem BWK eingesetzt. Da vieles im ZSan in München ausgebildet wird stelle ich mir die Frage, ob die ZAW auch dort stattfindet oder bilden die BWK´s selber aus?

Edith: Noch etwas derzeit befinde ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis somit müsste eig. das EigÜbG greifen oder? Werde ich noch eine Einberufung zur Eignungsübung erhalten? Momentan habe ich lediglich die Aufforderrung zum Dienstantritt welches für mich zumindestens nicht das gleiche ist. Beim ZNwG M geht irgendwie keiner an das Telefon ;)

Ich hoffe jemmand hat eine Antwort für mich :)

MfG
Scientia potentia est.

Schamane

Die ZAW erfolgt an den BWK's oder zivilen Einrichtungen die SanAk ist wenn überhaupt nur mit wenigen Geräteausbildungen beteiligt.

Fizz

Ok dann ist mit München eigentlich weniger zurechnen? Sondern eher mit meinem zukünftigen BWK als Ausbildende Einheit?
Scientia potentia est.

Schamane

Ja das BWK wird ihre Ausbildung auf der Basis der zivilen Richtlinien durchführen, im Endeffekt sehen sie in der Zeit nicht viel vom Bund außer ihrem Funktionsbereich.

Fizz

Alles klar vielen Dank Schamane. Kann mir den jetzt noch jemmand etwas über meine Aufforderung zum Dienstantritt sagen? So alles richtig oder hat man mir unter Umständen etwas falsches zugeschickt?
Scientia potentia est.

ulli76

So wie ich das sehe, passt das mit der Aufforderung zum Dienstantritt schon.
Du machst doch gar keine Eignungsübung. Sonst würdest du ja direkt als Btsm und nicht als HG eingestellt.
Eignungsübung ist nur für die, die aufgrund ihres Berufes mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.
Du wirst ja aufgrund deiner Vordienstzeit mit höherem Dienstgrad eingestellt- das ist was ganz anderes.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Fizz

Ok also kommt das EigÜbG bei mir gar nicht zur Wirkung? Weil die Eignungsübung durchlaufe ich ja dennoch zumindestens wurde es mir so im ZNwG M erklärt. Nun gut muss ich morgen noch mal versuchen da jemanden an die Strippe zubekommen.
Scientia potentia est.

KlausP

ZitatWeil die Eignungsübung durchlaufe ich ja dennoch zumindestens wurde es mir so im ZNwG M erklärt.

Das ist definitiv nicht richtig. Wie @Ulli schon schrieb, werden Sie ja nicht als OMt (BA) eingestellt sondern als HptGefr (BA). Schon alleine der Umstand, dass Sie eine ZAW absolvieren müssen, schließ die Möglichkeit einer EÜb aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fizz

Gut dann wird mir der Herr was falsches erzählt haben, oder ich habe es halt falsch verstanden. Dennoch bleibt die Frage im Raum wie es jetzt mit meinem derzeitigen Arbeitgeber aussieht. Ich bin ja bisher davon ausgegangen, dass die Bundeswehr diesen über meine Einstellung/Wiedereinstellung informiert und mein derzeitiger Arbeitsplatz für die Dauer der Probezeit bestehen bleibt. Oder greift hier das ArbPlSchG wobei das ja auch nicht geht da ja meine Festgesetzte Dienstzeit die auf dem Infoblatt vermerkten 2 Jahre übersteigt. Des weiteren ist dort auch von Wehrpflichtigen die Rede auch werde ich ja nicht im untersten Mannschaftsdienstgrad eingestellt oder ist dies unerheblich? Der Stand vom Merkblatt ist der 18. März 2010.

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Scientia potentia est.

KlausP

Das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt nur für Wehrdienstleistende und für SaZ, deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt ist.

Zitatda ja meine Festgesetzte Dienstzeit die auf dem Infoblatt vermerkten 2 Jahre übersteigt.

Welche festgesetzte Dienstzeit? Sie bekommen Ihre erste Dienstzeitfestsetzung erst zusammen mit Ihrer Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Achso- bist du dir ganz sicher, dass du nach der ZAW in einem BWK eingesetzt wirst? Wir haben nämlich auch FKrPfl A/IntensivMed in den San/LazRgt´ern.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Fizz

#11
Zitat von: KlausP am 19. Juni 2012, 23:28:33
Das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt nur für Wehrdienstleistende und für SaZ, deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt ist.

Zitatda ja meine Festgesetzte Dienstzeit die auf dem Infoblatt vermerkten 2 Jahre übersteigt.

Welche festgesetzte Dienstzeit? Sie bekommen Ihre erste Dienstzeitfestsetzung erst zusammen mit Ihrer Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ.

Natürlich wird die Dienstzeit erst nach der Probezeit und somit zur Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ festgesetzt. Ich hatte mich da wohl etwas falsch ausgedrückt.

@ ulli76 :  Ja da bin ich mir sicher. Es ist so auf der "Eröffnung der Einplannungsentscheidung" sowie auch auf der "Aufforderung zum Dienstantritt" vermerkt das meine Stammeinheit das BwKrhs HH ist und es ist auch die Stelle für die ich mich im ZNwG M entschieden habe.  Ist dies so ungewöhnlich oder warum wird nochmal nach gefragt?
Scientia potentia est.

Schamane

Sie erhalten die ZAW FKrPfl A/IntensivMed. Diese setzt aber voraus, dass sie schon allgemeiner Krankenpfleger sind oder sollen sie 3. Jahre ZAW allgemeine Krankenpflege und 2. Jahre ZAW FKrPfl A/IntensivMed erhalten?

Fizz

#13
Ich habe die Unterlagen jetzt grade nicht zur Hand. Was ich sicher weiß ist das ich die ZAW zum Gesundheits-und Krankenpfleger absolvieren soll. Meine Dienstposten Beschreibung um fast allerdings auch den Fachkrankenpfleger für Intensivmedizin, dann werde ich vllt. beides über die ZAW machen. Wobei ich das eig. für unwahrscheinlich halte oder ist dies so abwegig? Letztendlich werde ich es dann ja mit dem Schreiben der SDBW sehen welche Lehrgänge etc. ich durchlaufen werde in der Stellenbeschreibung steht als ZAW der Gesundheits-und Krankenpfleger ausgeschrieben.

Scientia potentia est.

ulli76

Schau nochmal ganz genau in deine Unterlagen- nicht dass du einfach zum GuK ausgebildet wirst und nicht zum FKrPfl. Letzteres wäre ohne dass du den GuK mitbringst und ohne Dienstzeitverlängerung/BS schon ziemlich ungewöhnlich.
Nicht, dass man dir einfach die falsche Dienstpostenbeschreibung mitgegeben hat.

Oder machst du ne Ausbildung zum ATA?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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