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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Das Bundeswehrreformbegleitgesetz

Begonnen von LwPersFw, 30. Juli 2012, 21:10:35

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LwPersFw

Im Anhang zu finden ist das nunmehr in Kraft getretene Bundeswehrreformbegleitgesetz.

Für ungediente Bewerber und Wiedereinsteller sind dabei hauptsächlich die neuen Regelungen zum Thema
Berufsförderungsdienst insteressant !   Siehe Artikel 14 des Gesetzes.

Wichtig : § 102 im Artikel 14 beachten !!!!
Grundsatz: Für Soldaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Aktive sind/waren, gilt dies nicht - bis auf die in § 102 Abs. 2 benannten Ausnahmen !
Für diese Soldaten ist das "alte" Recht anzuwenden !!

Als 2. Anhang eine zusammenfassende Übersicht für aktive SaZ/BS - was möglich sein KANN.
Die Ausführungsbestimmungen dazu sind im Intranet auf bundeswehr.org zu finden...

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Blui

Zitat von: LwPersFw am 30. Juli 2012, 21:10:35

Wichtig : § 102 im Artikel 14 beachten !!!!
Grundsatz: Für Soldaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Aktive sind/waren, gilt dies nicht - bis auf die in § 102 Abs. 2 benannten Ausnahmen !
Für diese Soldaten ist das "alte" Recht anzuwenden !!

§ 102
(2) § 5 Absatz 8, § 6 Absatz 2, die §§ 7 und 11
Absatz 6, die §§ 11a und 12 Absatz 7 sowie die
§§ 21, 44, 45, 59, 89a und 101 sind anzuwenden."

Da kann keiner was mit anfangen so wie es darin steht! Kann mir das einer erklären?

Danke und Gruß

KlausP

Wie wäre es, wenn Sie einfach mal die dort aufgeführten Paragraphen nachlesen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Seh ich das richtig das dort steht das ALLE Soldatinnen und Soldaten die bis 2017 ihren Dienst frühzeitig durch einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung beenden ihren BFD Anspruch behalten den sie vor der Dienstzeitverkürzung hatten ?

Rollo83

Ich meine den § 10 logischerweise. Lese und deute ich das jetzt richtig ?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage für wie viele Soldaten dies in Frage kommt?
Gibt es eine bestimmte Anzahl die sowas in Anspruch nehmen können?
Werden die Kameraden bevorzugt deren Dienstposten weg fällt und deren Einheiten aufgelöst werden?
Ich geh davon aus das diestliche Belange ja wohl immer noch im Vordergrund stehn und somit Kameraden die in einer mangel AVR sind sich den Antrag sowieso sparen können und Kameraden mit einer Wald und Wiesen ATN deutlich höhere Chancen haben?
Wird das ganze bis Ende 2017 individuell entschieden?

Mir kommen grad noch viel mehr Fragen auf. Ich habe zu meinem Leid noch 3 Wochen Urlaub bevor ich wieder in der Einheit bin.
Übrigends find ich das extrem interesant diese Möglichkeit für viele Kameraden die nicht mehr so glücklich sind im Dienst und davon kenn ich viele.
Wenn ich mir jetzt aber vorstelle jemand hat 2-3 Jahre dienst geleistet, stellt den Antrag und kassiert dann 5 Jahre Weiterbildung ab, das find ich schon krass.

Ralf

Die Ausführungsbestimmungen sind derzeit in Erarbeitung.
Es scheint aber nicht so wie bei den Zurruhesetzungen zu sein, dass es eine gewisse Quote gibt, die nicht überschritten werden darf.
Es ist aber immer ein "Vertrag" beider Seiten, somit muss der Soldat und der Dienstherr zustimmen. Bei Mangelverwendungen ists eher unwahrscheinlich, dass der Dienstherr dort dem zustimmen wird.
Weiterhin: Der Antrag wird wohl bis 2017 zu stellen sein.
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Helft mit, dass es so bleibt.

lino

Zitat von: Rollo83 am 03. August 2012, 17:32:35
Seh ich das richtig das dort steht das ALLE Soldatinnen und Soldaten die bis 2017 ihren Dienst frühzeitig durch einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung beenden ihren BFD Anspruch behalten den sie vor der Dienstzeitverkürzung hatten ?

Ein Punkt, den ich mit Spannung verfolgen werde. Mal schauen was da en Detail bei rauskommt.

Rollo83

Naja, da steht ja nur das ALLE einen Antrag auf Dienstzeitferkürzung stellen können aber das können jetzt auch schon alle.
Bei wem der Antrag dann auch wirklich durch geht steht wieder auf einem anderen Blatt.

Rollo83

Ich greif das Thema nochmals kurz auf.
Ist man bei den Dienstzeitverkürzungen dann eigentlich auf bestimmte Verpflichtungszeiten begrenzt.
Also z.B. SAZ 12 verkürzt auf SAZ 8 oder könnte der SAZ 12 auch auf z.B. SAZ 6 Jahre und 9 Monate verkürzen ?

Schamane

Also ich würde sagen abwarten Tee trinken, denn es fehlen noch die Durchführungsbestimmungen und die sind noch vom BMVg und BMI zu erlassen und dann müssen die Finanzmittel zur Durchführung noch abgesichert sein.

Rollo83

Ach so, da fehtl noch etwas. Das war mir jetzt so nicht bewusst.

Ralf

Die Ausführungsbestimmungen sind auch fertig, sie sind im Intranet auf der Seite der SDBw oder direkt auf Startseite bundeswehr-intranet herunterzuladen.
Die Zeiten können flexibel beantragt werden.
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Rollo83

Finden die sich nur im Intranet wieder? Man hat mir immer noch keinen Zugang nach Hause gelegt, ich weiss auch nicht wieso. ;)
Bin erst in 2 Wochen wieder im Dienst. Mich würden die Bestimmungen aber jetzt schon brennend interessieren damit ich in 2 Wochen steil aus der Kurve kommen kann wenn mich meine Untergebenen auf verschiedenste Dinge des Reformbegelitgesetztes ansprechen.

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