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Absage mit Datum zum frühesten Wiedereintritt

Begonnen von Robin_F, 03. August 2012, 00:32:43

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Robin_F

Hallo Liebes Forum,

Ich habe eine Frage bezüglich einer Wiedereinstellung in die BW.
Ich habe mich im Oktober 2009 für 12 Jahre und damit als FA beworben und bin auch als Anwärter Geschützfeldwebel PZH 2000 eingestellt worden. Nach einem Jahr quittierte ich den Dienst per KDV da meine Mutter schwer erkrankte und ich die Belastung zwischen Dienst und kranker Mutter nicht mehr hinbekam. Ich war gerne Soldat und dies auch mit Herz und Leidenschaft. Ich sah aber keine andere Mòglichkeit da ich es für mich und den Dienstherren nicht garantieren konnte meine Aufgabe in der Truppe ordnungsgemäß durchzuführen.

Als i-Tüpfelchen holte mich in dieser Zeit eine nicht zu entschuldigende Straftat ein die ein paar Jahre zurück liegt aber erst später zur Anzeige gebracht wurde. (Sonst ist meine Weste rein). Ich wurde vor Gericht wegen Computerbetrug zu einer Jugendstrafe verurteilt. 3400 Euro Schadensersatz und einer Woche Jugendarrest. Da es sich um ine Jugendstrafe handelt taucht diese nicht im Führungszeugnis auf.

Ich beworb mich als Wiedereinsteller bei der BW und gab natürlich alles an. Schickte sogar das Urteil und das saubere Fùhrungszeugnis mit. Fast drei Monate nach meiner Bewerbung bekam ich eine Absage des ZnGW Süd mit dem vermerk das ich abgelehnt bin und mich wieder 13. März 2016 bewerben kann. Ich habe ihm zivilen einen sehr gut bezahlten Job im Außendienst....aber es zieht mich einfach zum Bund....Ich bin Vorstand im Reservistenverein und leiste auch Arbeit für die Kriegsgräber. Aber egal...Was bedeutet das Datum ab wann ich mich wieder bewerben kann? Ist das defenitiv oder gibt es wege sich evtl. Mit einem Brief o.ä. An eine Stelle zu wenden wo mansich äußern kann das man von ganzen Herzen Und Leidenschaft Soldat ist und diesen Beruf gerne wieder ausüben möchte oder ist nun mal so wie es ist und man muss das hinnehmen?

Ich bedanke mich schin einmal im vorraus für eure Hilfe.

Viele Grüße
Bobby

ms.le

Zitat von: Robin_F am 03. August 2012, 00:32:43
mit dem vermerk das ich abgelehnt bin und mich wieder 13. März 2016 bewerben kann.
die antwort ist doch schon im text...oder nich^^

Ralf

Auch musst du vorher deine getroffene Gewissensentscheidung (die du zweckentfremdet hattest btw) wieder zurücknehmen.
Danach steht dir einer erneuten Bewerbung 2016 nichts im Wege. Man wird dich sicherlich dann im Bewerbungsverfahren darauf ansprechen, aber das wird dich nicht sonderlich überraschen jetzt.
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F_K

Zitatoder ist nun mal so wie es ist und man muss das hinnehmen?

Genauso ist es - hinnehmen.

Tommie

In der Tat ist es so, dass akzeptieren manchmal einfacher ist als verstehen ;) !

Und Sie sollten Sie sich der Tatsache bewußt sein, dass Sie als (in der Jugend) vorbestrafter KDV-Missbraucher beim derzeitigen Bewerberangebot relativ am Ende der Schlange stehen werden. Ihre Chancen auf Wiedereinstellung sind daher denkbar gering!

schlammtreiber

Zitat von: Robin_F am 03. August 2012, 00:32:43
13. März 2016

Ich dachte, die normale "Sperrzeit" nach einer Ablehnung wäre ein Jahr... wieso sind es hier vier Jahre?  :o
Vom Rechtsberater aus?
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wolverine

Ich vermute ´mal Einstellungsbetrug. Mehr weiß sicherlich der Fragesteller.
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Robin_F

Zitat von: wolverine am 03. August 2012, 09:21:02
Ich vermute ´mal Einstellungsbetrug. Mehr weiß sicherlich der Fragesteller.

Hi Leute,

danke erstmal für die Antworten, einige sind sinnvoll und einige nicht ;)
Wie kommen Sie auf Einstellungsbetrug? Ich habe alles (Gerichtsurteil, Aberkennung als Kriegsdienstverweigerer usw.) meiner Bewerbung beigelegt. 

Als ich damals quittierte, war dies der schnellste Weg. Habe mit meinem Chef als auch mit Leuten der Stammdienststelle telefoniert und die haben mir damals diesen, als schnellsten, Weg ans herz gelegt. Und ich denke bei Einstellungsbetrug bekommt man kein erneutes datum genannt. Getreu dem Motto: Versuchen Sie uns doch in vier Jahren noch einmal zu verarschen, vielleicht fallen wir dann darauf rein.

Mir geht es eig. auch hauptsächlich darum wie die auf dieses Datum kommen. Kann das vll mit der Strafe zusammenhängen? So nach dem Motto: Das Gericht hat festgelegt das Sie diese Strafein Raten von a´ XEuro pro Monat abbezahlen. Daraus ergibt sich ein Datum was vll. der 13.03.2016 ist. Und das es dann erst bei der BW als erledigt gilt. (Gut daran sollte es aber nicht scheitern, da ich die Auflage vom Gericht es in monatlichen Raten abzuzahlen zweimal wahr genommen habe und dann die Strafe auf einen Schlag bezahlt habe.

Das mit dem Missbrauch des KDV´s halte ich auch für eher unwahrscheinlich, Begründung: Mein damaliger Spieß (HFW) und der Vater eines Bekannten (OLT) haben beide während ihrer "ersten" Dienstzeit per KDV quittiert. Aus beiden sind noch anständige Soldaten geworden ;)

ABER....ich lasse mich gern eines besseren Belehren.

Von Rechtschreibfehlern ist abzusehen, da dass mit dem Handy geschreibe nicht ordentlich funktioniert :)

Schönes Wochenende!

Grüße
Bobby


wolverine

#8
Nun, für einen Jugendarrest kommen mir vier oder fünf Jahre Sperrzeit etwas lange vor. Darum vermutete ich noch "etwas mehr". Die Details kenne ich nun einmal nicht. Aber wenn wir schon bei Ihren eigenen Worten sind:
Zitat von: Robin_F am 03. August 2012, 09:58:22
Getreu dem Motto: Versuchen Sie uns doch in vier Jahren noch einmal zu verarschen, vielleicht fallen wir dann darauf rein.
Sie haben nun einmal wahrheitswidrig das Institut "Kriegsdienstverweigerung" genutzt obwohl keine Gewissensgründe vorlagen. Also haben Sie da gelogen oder "verarscht". Nach Ihrer Diktion wäre es das gewesen.
Aber lassen wir das. Sie haben eine Aussage von der personalbearbeitenden Stelle. Die hat Ihnen ein Datum genannt.
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Rollo83

Fakt ist trotzdem das sie den KDV missbraucht haben, denn der ist für einen anderen Personenkreis gedacht.
Das Bewerberaufkommen gerade für die U m.P. ist recht hoch, wieso sollte der Dienstherr da jemanden nehmen der schon mal "abgebrochen" hat.
Dann mit der Begründung KDV. Also hat sich die Meinung über den Kriegsdienst innerhalb kurzer Zeit 3 mal geändert. Beständigkeit ist bei mir was anderes.
Mit einer kranken Mutter wenn man diese pflegen muss gibt es Härtefallentscheidungen. Dies dauert vielleicht zu begin etwas länger, aber wenn dies durch ist geht es ratz fatz.

F_K

ZitatNun, für einen Jugeendarrest kommen mir vier oder fünf Jahre Sperrzeit etwas lange vor.

ZitatIch dachte, die normale "Sperrzeit" nach einer Ablehnung wäre ein Jahr... wieso sind es hier vier Jahre? 
Vom Rechtsberater aus?

Es kommt doch garnicht darauf an, was wir hier für eine Meinung haben - der TE ist rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat (Betrug) mit erheblichem Schaden verurteilt worden.

Der Rechtsberater hat es sich angeschaut, und auf eine Sperrzeit von 4 Jahren entschieden.

(ich gehe mal davon aus, dass der Rechtsberater nicht auf die Urteilshöhe schaut (ist ja ne Frage von Jugendstrafrecht bzw. Rückfallgefahr usw.) - sondern auf den Unrechtsgehalt - und ein Betrug mit 3600 Euro Schaden ist ja schon was ...)

vale

Da ich kein neues Thema anfangen möchte hier passend dazu meine Geschichte.

Januar 2011 durfte ich zur BW 8 Jahre. Am Mittwoch der selben Woche, hat meine Oma mehrfach versucht mich per Handy zu erreichen. Da wir die Handys nicht führen durften habe ich die Anrufe in Abwesenheit spät am Abend bemerkt. Sofort rief ich Sie an. Diese erzählte mir, dass sie ein Arzttermin hatte(ich wusste vorab davon, weil es ein ernster Termin war). Im Gespräch hat sie weinend erzählt, dass sie bald sterben werde. Ihr letzter Wunsch an mich sei die BW zu verlassen. Die Nacht war für mich grauenhaft da die BW nicht nur ein Traum von mir ist, sondern auch beruflich endlich ein Schritt in die richtige Richtung war/ist. Am darauf folgenden Morgen bin ich zum Spieß und habe ihm gesagt, dass ich aufhören möchte. Das mit meiner Oma habe ich ihm nicht erzählt, was im nachhinein Schwachsinn war. Ich erzählte ihm, dass die Belastung jemanden zu erschießen einfach zu schwer wäre. Also durchlief ich die Auskleidung etc. Erst zum Schluss kam ich zum Kompaniechef. Mit ihm hatte ich eine etwas längere Unterhaltung. Dort hatte ich gleich gefragt, ob ich mich nochmal bewerben könne. Naja....

Als ich aus der Kaserne bin, bin ich sofort zu meiner Oma gefahren. Bin an meinem Haus vorbei gefahren. Als ich dort ankam war sie, altersgerecht, voller Freude und munter. Im Gespräch hat sie mir gestanden mich angelogen zu haben. Es sei das Bester für mich....etc. pp. Darauf hin bin ich absolut sauer aufgestanden und weggefahren. Außerdem teilte ich ihr mit, dass ich mit ihr nichts mehr zu tun haben möchte.

Am 26.6. bewarb ich mich nochmals bei der BW. Jetzt warte ich auf Antwort von Düsseldorf direkt. Meine Frage lautet nun wie sich die BW gegenüber mir verhält? Und ob ich noch Chancen habe einzusteigen? Gibt es in solchen Fällen eine Regelung?

Gruß

schlammtreiber

Zitat von: vale am 03. August 2012, 11:27:02
Am 26.6. bewarb ich mich nochmals bei der BW. Jetzt warte ich auf Antwort von Düsseldorf direkt. Meine Frage lautet nun wie sich die BW gegenüber mir verhält? Und ob ich noch Chancen habe einzusteigen? Gibt es in solchen Fällen eine Regelung?

Die Regelung ist, dass eine erneute Bewerbung erfolgen kann wenn der KDV zurückgezogen wurde. Im Gespräch mit dem Psychologen wird man dann erklären müssen, wieso es dazu kam und warum es in Zukunft nicht mehr dazu kommen wird.
Semper Communis
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Rollo83

Chancen ja, wie hoch oder tief kann man nicht sagen. Eine bestimmte Regelung gibt es nicht.
Der KDV muss aber erst einmal wiederrufen werden.

Wie geil ist das denn bitte beim Chef zu sitzen, mit ihm über einen KDV Antrag zu reden und gleichzeitig zu fragen ob man denn wieder zurück kann.
Der Chef kam sich bestimmt komplett veräppelt vor.

KlausP

ZitatUnd ob ich noch Chancen habe einzusteigen?

Wenn Sie die nicht hätten, wären Sie beim Wehrdienstberater gleich wieder rausgeflogen.

ZitatGibt es in solchen Fällen eine Regelung?

Was sollte es denn da für eine "Regelung" geben? Bewerben und abwarten - was Anderes bleibt eben nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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