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Begonnen von Robin_F, 03. August 2012, 00:32:43

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wolverine

Irgendwie passen die Beiträge des Fragestellers aber nicht wirklich zusammen:
Zitat von: vale am 29. September 2011, 08:11:21
Lese immer wieder mit hier im Forum und denke mir mir meine Meinung.
Aber das was ich hier lese,ist absoluter bullshit.Ich finds echt zum erbrechen,dass man hier zwischen seinen entscheidungen hin und her springt.
Vll. 2 oder 3 mal öfter überlegen bevor man etwas tut.Ich persönlich habe mir fast 4jahre überlegt ob ich zur bw gehe.jetzt habe ich nächsten mittwoch ermal den termin in düsseldorf.dann sehe ich weiter.
Zur info.ich habe einen gut bezahlten job,jedoch ist der tatandrang zu hoch als das ich mich noch umentscheide.
Vom mobilen telefon geschrieben.
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vale

Danke für die schnellen Antworten.

Zwar habe ich was unterschrieben aber mir wäre nicht bekannt, dass es ein KDV war. Soeben sämtliche Papiere durchforstet. Dort habe ich keine Kopie des Schreibens welches ich unterschrieben habe.

Soll ich diesbezüglich in Düsseldorf anrufen?

KlausP

ZitatZwar habe ich was unterschrieben aber mir wäre nicht bekannt, dass es ein KDV war.

Sie haben aber eine Entlassungsverfügung. Darin steht, warum Sie entlassen worden sind. Und wenn es nur der Paragraph aus dem Soldatengesetz ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Vielleicht war es auch der Widerruf deiner Probezeit (wobei das eigentlich ein Antragsdelikt deinerseits wäre), den du unterschrieben hast. Also ich hab ja schon viele Geschichten gehört, aber dass eine Oma solche Lügen erzählt, dass sich die Balken biegen, ist mir noch nicht unterkommen.
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vale

Inwiefern Antragsdelikt? Leider erreiche ich zu dieser Uhrzeit meine Sachbearbeiterin nicht mehr. Leider ist es aber so mit meiner Oma. Sie war als kleines Kind Kriegsgefangene in Sibirien.

KlausP

ZitatInwiefern Antragsdelikt?

Weil Sie von Ihren Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, also auf Ihren Antrag hin entlassen worden sind.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

vale

Alles klar. Danke. Werde einfach mal abwarten und evtl. übernächste Woche mal bei meiner Sachbearbeiterin anrufen.

Andi

Zitat von: schlammtreiber am 03. August 2012, 11:33:43
Die Regelung ist, dass eine erneute Bewerbung erfolgen kann wenn der KDV zurückgezogen wurde.

In vales Fall dürfte es wohl keinen KDV-Antrag gegeben haben.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Robin_F

Zitat von: Robin_F am 03. August 2012, 09:58:22
Zitat von: wolverine am 03. August 2012, 09:21:02
Ich vermute ´mal Einstellungsbetrug. Mehr weiß sicherlich der Fragesteller.

Hi Leute,

danke erstmal für die Antworten, einige sind sinnvoll und einige nicht ;)
Wie kommen Sie auf Einstellungsbetrug? Ich habe alles (Gerichtsurteil, Aberkennung als Kriegsdienstverweigerer usw.) meiner Bewerbung beigelegt. 

Als ich damals quittierte, war dies der schnellste Weg. Habe mit meinem Chef als auch mit Leuten der Stammdienststelle telefoniert und die haben mir damals diesen, als schnellsten, Weg ans herz gelegt. Und ich denke bei Einstellungsbetrug bekommt man kein erneutes datum genannt. Getreu dem Motto: Versuchen Sie uns doch in vier Jahren noch einmal zu verarschen, vielleicht fallen wir dann darauf rein.

Mir geht es eig. auch hauptsächlich darum wie die auf dieses Datum kommen. Kann das vll mit der Strafe zusammenhängen? So nach dem Motto: Das Gericht hat festgelegt das Sie diese Strafein Raten von a´ XEuro pro Monat abbezahlen. Daraus ergibt sich ein Datum was vll. der 13.03.2016 ist. Und das es dann erst bei der BW als erledigt gilt. (Gut daran sollte es aber nicht scheitern, da ich die Auflage vom Gericht es in monatlichen Raten abzuzahlen zweimal wahr genommen habe und dann die Strafe auf einen Schlag bezahlt habe.

Das mit dem Missbrauch des KDV´s halte ich auch für eher unwahrscheinlich, Begründung: Mein damaliger Spieß (HFW) und der Vater eines Bekannten (OLT) haben beide während ihrer "ersten" Dienstzeit per KDV quittiert. Aus beiden sind noch anständige Soldaten geworden ;)

ABER....ich lasse mich gern eines besseren Belehren.

Von Rechtschreibfehlern ist abzusehen, da dass mit dem Handy geschreibe nicht ordentlich funktioniert :)

Schönes Wochenende!

Grüße
Bobby


So Leute,

um mal alle Irrtümern etc. aus dem Weg zu räaumen habe ich vorhin zum Telefon gegriffen. Als erstes habe ich den Wehrdienstberater angerufen. Erzählte Ihr alles - veriwieß mich ahnungslos an das ZngW Süd.
Dort angerufen und in Erfahrun gebracht das es einzig und alleine bei der Geldauflage des Gerichtes liegt.
D.h. wenn ich eine Bestätigung des Gericht vorlegen kann in der Bestätigt wird, dass die Geldauflage bereits komplett bezahlt ist und nicht wider erwarten in den Raten bis zum 13.3.2016 abgestottert wird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!

Hat nichts mit KDV oder der Sache an sich zu tun.
Es geht einzig und allein darum das wenn die Strafe noch nicht abgebüßt ist erfolgt keine Einstellung. Ist die Sache jedoch geklärt schon.

Dennoch danke für eure Hilfe.

Freundliche Grüße
Bobby

KlausP

Was für 'ne "Sachbearbeiterin"? Und weshalb sind Sie denn nun entlassen worden? KDV? Widerruf gezogen? Besondere persönliche Härte? Nochmal: das steht in Ihrer Entlassungsverfügung! Oder haben Sie die entsorgt?

ZitatAlles klar.

Wenn einer meiner Soldaten "Alles klar, Herr Stabsfeldwebel" geantwortet hat, bin ich immer hellhörig geworden. Oft war nämlich gar nichts klar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatwird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!

... nur noch so Kleinigkeiten wie ein erfolgreiches Bewerbungsfahren, Durchsetzen in der Bestenauswahl und verfügbare Stellen ...

schlammtreiber

Zitat von: Andi am 03. August 2012, 12:14:50
Zitat von: schlammtreiber am 03. August 2012, 11:33:43
Die Regelung ist, dass eine erneute Bewerbung erfolgen kann wenn der KDV zurückgezogen wurde.

In vales Fall dürfte es wohl keinen KDV-Antrag gegeben haben.

Gruß Andi


Stimmt, das hatte ich reininterpretiert weil er sich an diesen Thread angehängt hatte, sorry für das Mißverständnis.

Allerdings, apropos Mißverständnis:

Zitat von: vale am 03. August 2012, 12:07:21
Leider ist es aber so mit meiner Oma. Sie war als kleines Kind Kriegsgefangene in Sibirien.

Definitiv nicht. Kriegsgefangene sind gefangene Soldaten, keine Zivilisten, und schon gar keine kleinen Mädchen.
Semper Communis
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Robin_F

Zitat von: F_K am 03. August 2012, 12:21:26
Zitatwird steht einer Einstellung nichts mehr im Wege!

... nur noch so Kleinigkeiten wie ein erfolgreiches Bewerbungsfahren, Durchsetzen in der Bestenauswahl und verfügbare Stellen ...

Ja klar :)
Meinte dass dann das Fristdatum aufgehoben wird und ich mich wieder bewerben kann.

KlausP

Bleibt noch die "Kleinigkeit" Ihres KDV-Antrags mit den vorgeschobenen Gewissensgründen gewissen Gründen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

vale

Jawohl KlausP!

Mag sein das Kriegsgefangene nicht der richtige Ausdruck ist, jedoch wurde sie damals zur Zwangsarbeit festgenommen. Unter Aufsicht von Soldaten. Dies gehört jedoch nicht zu diesem Thema.

Eine Kopie des Schreiben, auf der ich meine Unterschrift geleistet habe, habe ich nicht bekommen.

Meine die Sachbearbeiterin, die mir die Eingangsbestätigung per Post zukommen ließ.

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