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DVag: Schießen mit Handwaffen auf der StOSchAnlage

Begonnen von Desert Eagle, 12. August 2012, 19:09:24

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Desert Eagle

Hallo,

habe mich auf meine alten Tage (OG d.R.) noch einer RK angeschlossen. Mein Antrag zum Beitritt beim Reservistenverband läuft seit 14 Tagen (wie lange dauert das?).

Dem mir übermittelten Infoblatt entnehme ich die nächsten DVag Landes- und Kreisveranstaltungen. Darunter eine DVag: Schießen mit Handwaffen auf der örtlichen Standortschießanlage. Ich gehe jetzt einmal davon aus, es sind Waffen der Bw gemeint. Hierzu meine Fragen:

1) Muss man da -außer vermutlich die Bestätigung der Aufnahme beim Reservistenverband- irgendwelche Voraussetzungen erfüllen - Einweisungen o.ä.? Meine letzten Aktivitäten mit dem G3 sind schon ein paar Jährchen ... ähem ... Jahrzehntchen her  8)

2) Was genau wird dort geschossen oder kann man sich das gar aussuchen? Dass das kleinkalibrige G3 zztl. Standardwaffe ist, habe ich schon gelernt.

3) Eine andere DVag beinhaltet das "Gefechtsschießen", was für mich mit Sicherheit nicht in Frage kommt, da unter anderem "eingetragene Schulschießübungen im Schießbuch" nachzuweisen sind. Wo bekommt man so ein Schießbuch her und kann ich ggf. die ersten Einträge für das Schießbuch im Rahmen der vorgenannten DVag "Schießen mit Handwaffen" sammeln? Oder ist das Gefechtsschießen ohnehin nur für beorderte Reservisten möglich?

4) Weiter ist zu lesen, dass die Schulschießübungen auch am Simulator AGSHP absolviert werden können. Gibt es die bei jeder StOSchAnlage und wie komme ich da ran? Natürlich ziehe ich das Schießen auf dem Stand vor.

Schönen Dank

Gruß

Desert Eagle


dragon46

Gehen wir es mal an:

Zitat von: Desert Eagle am 12. August 2012, 19:09:24
Hallo,

habe mich auf meine alten Tage (OG d.R.) noch einer RK angeschlossen. Mein Antrag zum Beitritt beim Reservistenverband läuft seit 14 Tagen (wie lange dauert das?).

Bis die Dödeln in Bonn (sorry, ich habe eine Abneigung gegen Verwaltungspersonal des VdRVw) das fertig haben und Sieu die Mitgliedskarte haben, vergehen 2-3 Monate. Fragen Sie bezeiten in Ihrer örtlichen Geschäftsstelle an, ob Sie wenigstens bereits EDV-mäßig eingepflegt sind.

Zitat von: Desert Eagle am 12. August 2012, 19:09:24
Dem mir übermittelten Infoblatt entnehme ich die nächsten DVag Landes- und Kreisveranstaltungen. Darunter eine DVag: Schießen mit Handwaffen auf der örtlichen Standortschießanlage. Ich gehe jetzt einmal davon aus, es sind Waffen der Bw gemeint. Hierzu meine Fragen:

1) Muss man da -außer vermutlich die Bestätigung der Aufnahme beim Reservistenverband- irgendwelche Voraussetzungen erfüllen - Einweisungen o.ä.? Meine letzten Aktivitäten mit dem G3 sind schon ein paar Jährchen ... ähem ... Jahrzehntchen her  8)

Sie müssen in die jeweilige Waffen eingewiesen sein und die jeweiligen Vorübungen mit der Waffe erfüllt haben, normalerweise wird dies vor Ort angeboten (nachdem es immernoch genug Schützen gibt, die G36 und P8 nur aus der Loyal kennen). Für die Teilnahme an einer DVag ist eine entsprechende Diensttauglichkeit vorausgesetzt. Eine Mitgliedschaft im Reservistenverband  ist übrigens keine Voraussetzung für eine Teilnahme an der freiwilligen, beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit der Bundeswehr.

Zitat von: Desert Eagle am 12. August 2012, 19:09:24
2) Was genau wird dort geschossen oder kann man sich das gar aussuchen? Dass das kleinkalibrige G3 zztl. Standardwaffe ist, habe ich schon gelernt.

Welche Waffen/Übungen geschossen werden, steht in der Ausschreibung der Veranstaltung. Es steht Ihnen normalerweise frei, welche Übungen Sie durchführen wollen.

Zitat von: Desert Eagle am 12. August 2012, 19:09:24
3) Eine andere DVag beinhaltet das "Gefechtsschießen", was für mich mit Sicherheit nicht in Frage kommt, da unter anderem "eingetragene Schulschießübungen im Schießbuch" nachzuweisen sind. Wo bekommt man so ein Schießbuch her und kann ich ggf. die ersten Einträge für das Schießbuch im Rahmen der vorgenannten DVag "Schießen mit Handwaffen" sammeln? Oder ist das Gefechtsschießen ohnehin nur für beorderte Reservisten möglich?

Das Schießbuch, das Sie während Ihrem Wehrdienst geführt haben, liegt beim Kreiswehrersatzamt in Ihrer Akte und kann durch den FeldwebelRes angefordert werden. Erste Einträge kann man auf Schulschießen, AGSHP-Übungen und Waffeneinweisungen sammeln. Ich rate jedoch von Gefechtsschießen ab, solange die Waffen noch nicht richtig beherrscht werden.

Zitat von: Desert Eagle am 12. August 2012, 19:09:24
4) Weiter ist zu lesen, dass die Schulschießübungen auch am Simulator AGSHP absolviert werden können. Gibt es die bei jeder StOSchAnlage und wie komme ich da ran? Natürlich ziehe ich das Schießen auf dem Stand vor.

Meines Wissens gibt es keine StOSchAnl, die einen AGSHP beinhaltet, diese befinden sich in den Kasernen. AGSHP-Ausbildungen finden auch mehr oder weniger häufig (je nach Gegend) im Rahmen einer DVag statt. Ein guter Rat von mir: nutzen Sie die Möglichkeiten, des Simulators, wo es nur geht. Dort kann man gefahrlos Handlungssicherheit an der Waffe einüben und erhalten, sowie Schießfehler ausmerzen.



Noch ein Wort in eigener Sache: Was soll die Absicht der Teilnahme an der freiwResArb der Bundeswehr sein? Planen Sie auch ein Beorderungsverhältnis einzugehen? Die DVags sollen nämlich nicht - auch wenn es derzeit etwas anders aussieht - zur persönlichen Bespassung verwendet werden, dafür sind die zur Verfügung stehenden Mittel schlichtweg zu knapp. Nach meiner persönlichen Meinung sollte man das Angebot des jeweiligen Landeskommandos als Angebot sehen, die soldatischen Fähigkeiten (mit der Option, sie auch mal irgendwo einzubringen) zu pflegen, mit entsprechender Bereitschaft, auch an "unangenehmen" DVags (ohne Schießen, evtl. anstrengend, vielleicht wird man auch mal schmutzig, etc.) teilzunehmen, und sich nicht nur die Rosinen herauszupicken.

In diesem Sinne noch einen schönen Abend.

Grüße


dragon46
(hat die "vielS-Fraktion" bislang erfolgreich von den eigenen DVags ferngehalten)
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

alter Geist

Melde dich erstmal bei deinem zuständigen Reservisten Feldwebel, die Telefonnummer oder die Adresse bekommst du von deinen RK Kameraden oder aus dem Internet auf den BW Seiten. Für die Anmeldung zum Schießen benötigt der erstmal nur deine PK und dein zuständiges Kreiswehrersatzamt. Die Einweisung in die Waffen kann ggf. Vor dem Schießen erledigt werden aber vielleicht ist vorher ja noch eine Waffenausbildung. Frage einfach mal deine RK Kameraden wie das sonst gemacht wurde.
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

Tommie

Immer langsam mit den jungen Pferden ;) !

Der Kontakt zu dem für den Wohnort des Reservisten zuständigen FwRes (Feldwebel für Reservistenangelegenheiten) ist schon alleine deswegen wichtig, weil dieser für die Einkleidung des Reservisten zuständig ist, auf Antrag eine Uniformtrageerlaubnis für entsprechende Veranstaltungen veranlasst und natürlich mit Hilfe der PK beim KWEA die gemachten Angaben zu Dienstgrad und ATBs verifizieren muss, bevor er überhaupt irgendwie tätig werden kann und wird!

Weiterhin ist es für eine dienstliche Veranstaltung (DVag) der Bundeswehr, hier durch das zuständige Landeskommando, nicht notwendig, Mitglied in einem eingetragenen Verein (VdRBw e.V.) zu sein! Was dazu notwendig ist, ist einzig und alleine die Eigenschaft, dass der betreffende Kamerad Reservist der deutschen Bundeswehr ist.

Daher rate ich dem Kameraden "Desert Eagle" folgendes: Den Vorsitzenden der RK nach dem zuständigen FwRes fragen, mit diesem FwRes Kontakt aufnehmen und dann im "direkten Richten" alles weitere selbst abklären! Je weniger "hochwichtige Funktionäre des VdRBw e. V." in diesen Prozess involviert sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendetwas auf der Strecke bleibt ;) !

Desert Eagle

Großes Dankeschön für die umfassenden Informationen zu meinen Fragen!

Und nein, reine Bespaßung suche ich nicht. Die habe ich auf dem Schießstand meines Vereins. Meine Anfrage an das zuständige Landeskommando ging zeitgleich mit meinem Beitrittsgesuch an den Reservistenverband raus.

Sind außer den RSU-Kräften eigentlich auch anderweitige Beorderungen für Reservisten möglich?

Wer stellt die Diensttauglichkeit für eine Teilnahme bei den DVag's fest? Ich arbeite noch an meinem BMI (z.Zt. 27).

Ich werde mich also erst einmal mit meiner Geschäftsstelle wegen einer zunächst zeitnahen EDV-mäßigen Erfassung und auch dem zuständigen FwReserve wegen Anforderung des Schießbuches in Verbindung setzen.

VG
Desert Eagle

PS: Wie sind die Usancen in diesem Forum hinsichtlich der Ansprache untereinander? Ich lese hier sowohl die förmliche Anrede, als auch das in Foren gemeinhin übliche "Du"?


Desert Eagle

Ich glaube, ich sollte angesichts erwiesener Sehunfähigkeit doch Abstand von einem BW-Schulungsschießen nehmen! Oder kann man ein eigenes Posting hier tatsächlich nicht nachträglich editieren??

Desert Eagle

KlausP

Nein, du musst dir um deine Augen keine größeren Sorgen manchen, die Edit-Funktion wurde abgeschaltet, weil es in letzter Zeit zur missbräuchlichen Nutzung derselben gekommen ist.  ;) :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Augsburger

Natürlich sind außer den RSU Kompanien Beorderungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr vorhanden.
Die RSU ist ja nur ein ganz kleiner Teil der Reserve,und in vielen Bundesländern noch gar nicht aufgestellt, bzw. gerade in Planung.
Schau doch mal auf die Website der Bundeswehr unter der Rubrik Reserve. Dort kannst du dir schon mal die ersten Informationen holen.

Desert Eagle

Habe mich also heute direkt an den zuständigen FwRes gewandt und binnen weniger Stunden hatte ich per Email:

- die notwendigen Vordrucke für EDV-Erfassung, Uniformtrageerlaubnis und Einkleidung,
- die Zusage, dass er mein Schießbuch beim für mich zuständigen KWEA anfordert,
- die Bestätigung, dass er mich für die o.g. DVag angemeldet hat.

Außerdem hat er sich offensichtlich beim zuständigen Landeskommando nach meiner Bewerbung wegen der RSU-Kräfte erkundigt und mir in Kürze von dort Post angekündigt.

Also, da kann man wirklich nicht meckern! Ganz offensichtlich der richtige Weg.

Danke nochmals an Alle!

VG
Desert Eagle

LoggiSU

als "altgedienter" OG sind die Chancen auf eine Beorderung ausserhalb der RSUKr wahrscheinlich eher gering, da der Bedarf nicht wirklich gegeben ist.
Besser wäre eine verwertbare zivile Qualifikation mit der Möglichkeit auf Verleihung eines zunächst vorläufigen höheren DG, der unter bestimmten Voraussetzungen endgültig verliehen werden kann.
Über deinen BMI von 27 brauchst Du Dir keine großen Sorgen machen, erst bei 30 wirds "eng" (und das ist auch gut so).
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

dragon46

Früher gab es mal auf www.reservisten.bundeswehr.de mehr oder weniger aktuelle Exceltabellen mit offenen Beorderungsdienstposten. Aber dank "huch, jetzt ist Reform" sind diese auch verschwunden.

Auf der genannten Seite findet man jedoch auch Ansprechpartner bei der Stammdienststelle, falls man es tatsächlich mit einem höheren Dienstgrad probieren möchte.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

Colonel Sanders

Hallo, "Desert Eagle"!

Da haben wir ja einiges gemeinsam.  :) Ich bin auch gerade erst im Juli dem Reservistenverband beigetreten, und zwar auch als "altgedienter" OG d. R. (GWDL 1993 / 94). Daher meine Frage: Wo hast Du Dich denn der RK angeschlossen?

Und dann kann ich aus meiner ganz frischen Erfahrung berichten, dass ich noch in keinem Verein, dem ich beigetreten bin, eine so schnelle und freundliche Aufnahme erfahren habe wie bei den Reservisten. Selbst bis zur Post aus Bonn mit dem Mitgliedsausweis waren seit Abgabe des Aufnahmeantrags keine zwei Wochen vergangen. Datencheck und Einkleidung gingen ebenfalls sehr fix. Letzte Woche hatte ich den ersten "Einsatz" mit meiner Reservistenkameradschaft, und in zwei Wochen geht's auch bei mir zur ersten Schieß-DVag.

Bezüglich des BMI kann ich Dich auch beruhigen - meiner liegt um einiges über Deinen 27, und das ist nicht unbedingt ein Makel! Erst ab BMI 30 guckt die Bw kritisch, ab 35 gilt man als "untauglich", wobei es selbst da noch möglich ist, eine sogenannte "Kennziffer 6" zu bekommen, so dass man für bestimmte Verwendungen auch mit höherem BMI tauglich ist. Wäre ja auch ziemlich deppert, beispielsweise einen ausgebildeten Bürokaufmann als Stabsdienstsoldaten abzulehnen, nur weil er ein bisschen mehr wiegt. Von daher glaube ich, dass DU auf jeden Fall ganz entspannt sein kannst (bei mir sieht das ein bisschen anders aus, aber ich bin auch nicht so auf direktem Beorderungskurs, es sei denn, es würden mal für den Stabsdienst ausgebildete Bürokaufleute gesucht  ;) ).

Viel Spaß bei und mit den Reservisten!

"Colonel Sanders"  :)

Colonel Sanders

Zitat von: Colonel Sanders am 18. August 2012, 09:33:26
wobei es selbst da noch möglich ist, eine sogenannte "Kennziffer 6" zu bekommen

Sorry, Signierziffer ist der korrekte Ausdruck.
Siehe auch diesen sehr lesenswerten Artikel:
http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?menu=0240&newsid=9895

KlausP

Zitat... Erst ab BMI 30 guckt die Bw kritisch, ab 35 gilt man als "untauglich" ...

Die Aussage ist so falsch wie nur irgendwas! Bei einem BMI ab 30 ist jeder Reservist ersteinmal mindestens "T 4", also "vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in ... Monaten" - also nix mit lediglich "kritisch gucken". Das gilt sowohl für Wehrübungen als auch für DVag. Jeder, der nicht wehrdienstfähig ist, darf auch nicht zu einer DVag herangezogen werden. Wenn das Landeskommando das trotzdem macht, ist es noch lange nicht der Vorschrift entsprechend.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG

Bei sowas hab ich immer Pippi Langstrumpf im Ohr: "...mache mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt!"  ;)

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