Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wiedereinsteller bei laufendem Ermittlungsverfahren

Begonnen von Funkelblitz, 11. September 2012, 16:58:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Funkelblitz

Hallo,

Von 2009-2011 war ich als fwdl bei der Bundeswehr.

Nun möchte ich gerne wieder zur BW.

Vor einem Monat wurde bei mir Falschgeld in Höhe von 500€ gefunden.

Kann man konkret sagen ob es mit einer solchen Vorstrafe (nach Einschätzung des Anwalts: vermutlich Geldstrafe) überhaupt eine Möglichkeit der Wiedereinstellung gibt?

Einen Termin beim Wehrdienstberater habe ich bereits vereinbart.

wolverine

Solange das Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung. Und nach Abschluss bewertet der Rechtsberater. Ein unbedingtes Einstellungshindernis wird es wohl nicht weren aber wahrscheinlich eine zeitbefristete Sperre.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Funkelblitz

Zitat von: wolverine am 11. September 2012, 17:00:12
Solange das Verfahren läuft, erfolgt keine Einstellung. Und nach Abschluss bewertet der Rechtsberater. Ein unbedingtes Einstellungshindernis wird es wohl nicht weren aber wahrscheinlich eine zeitbefristete Sperre.

Lässt sich in etwa absehen auf wie viele Jahre sich diese Sperre beläuft?

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann


Funkelblitz

P.s.

Sollte das verfahren gegen eine geldzahlung eingestellt werden - gibt es dann auch eine Sperre?

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

InstUffzSEAKlima

Man sollte aber ungeachtet dessen immer im Hinterkopf behalten, dass die Bw dennoch von der Heranziehung solcher Kandidaten eher Abstand nimmt, da es einfach mehr als genug Bewerber ohne solche Vorgeschichten gibt. Es geht nicht um Vorurteile, sondern man möchte einfach gewisse Probleme, die in der Dienstzeit dann mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten, einfach vermeiden. Der Soldatenberuf ist immerhin in Teilen sehr sicherheitsempfindlich und setzt zuverlässige und sich für die fdGO einsetzende Soldaten voraus, die die Gesetze achten und einhalten und nicht gegen selbige verstoßen.

Funkelblitz

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 11. September 2012, 20:20:26
Man sollte aber ungeachtet dessen immer im Hinterkopf behalten, dass die Bw dennoch von der Heranziehung solcher Kandidaten eher Abstand nimmt, da es einfach mehr als genug Bewerber ohne solche Vorgeschichten gibt. Es geht nicht um Vorurteile, sondern man möchte einfach gewisse Probleme, die in der Dienstzeit dann mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten, einfach vermeiden. Der Soldatenberuf ist immerhin in Teilen sehr sicherheitsempfindlich und setzt zuverlässige und sich für die fdGO einsetzende Soldaten voraus, die die Gesetze achten und einhalten und nicht gegen selbige verstoßen.

Hallo,

ja das ist natürlich selbstverständlich.

Bei einer, wie bereits von wolverine genannten Sperre wäre es dann sowieso für mich nichtmehr Möglich noch einmal Teil der BW zu werden..

justice005

Der Anwalt ist aber sehr optimistisch. Ich weiß zwar nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, aber Straftaten im Zusammenhang mit Falschgeld hat üblicherweise eine Mindeststrafe von einem Jahr, ist somit ein Verbrechen, und stellt ein gesetzliches Einstellungsverbot im öffentlichen Dienst dar.

Wie gesagt, ich kenne nicht den konkreten Vorwurf, aber werfen Sie mal einen Blick in Paragraph 146 des StGB.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau