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ResUffzZuschlag mit vorl. DG?

Begonnen von Wallenstein, 18. September 2012, 19:13:08

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Wallenstein

Guten Abend!

Meine Frage an die versammelte Runde: Wer als Reservist Uffz werden möchte, bekommt 255,65 Euro bei Zulassung zur Laufbahn und 766,93 Euro bei Beförderung. Aber was ist eigentlich mit den Kameraden, die einen vorl. höheren DG verliehen bekommen? Kriegen die gar nichts, oder bekommen die etwas, wenn sie den DG endgültig verliehen bekommen?

Die gleiche Frage stellt sich sinngemäß bei den ResFw.

KlausP

Wenn, dann nach endgültiger Verleihung des Dienstgrades. RUA und RFA bekommen die ja auch erst nach Bestehen des Laufbahnlehrgangs und Ernennung zum entsprechenden Dienstgrad.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatKriegen die gar nichts,

Dieser Personenkreis ist nicht "UA / FA", bekommt also nichts.

Schamane

Leider hat F_K da recht. Wurde aber auch zumindest im SanDst schon angesprochen, da man ja Personen mit ziviler Ausbildung haben will und ein RettAss oder GuK ist halt Feldwebel vorläufig und bekommt somit keinen Zuschlag.

Wallenstein

Zitat von: F_K am 18. September 2012, 20:21:35
Dieser Personenkreis ist nicht "UA / FA", bekommt also nichts.
Hatte ich mir schon gedacht. Gibt's dafür aber auch eine Begründung außer "isso"? Denn 1.000 Euro mehr oder weniger sind kein Pappenstiel.

F_K

Lieber Wallenstein,

die Antwort hatte ich schneller gegoogelt als Du zum Schreiben der Frage benötigt hast.

Aber ich helfe ja gerne mit ein paar Anregungen:
- Warum bekommt denn der RUA / RFA Zahlungen?
- Wo ist das geregelt?
- Erfasst diese Regelung auch andere Fälle (wie von Dir gewünscht)? Nein?
- Dann "isso", weil es kein anderslautendes Gesetz gibt.

KlausP

Das dürfte in der ZDv 20/3 "Personalführung Reservisten" stehen, frag mich aber jetzt nicht nach der Ziffer - ich hab keine Vorschrift zu Hause. Der § 8b Wehrsoldgesetz regelt diesen konkreten Fall jedenfalls nicht.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

... jetzt vermasselst Du mir den Lerneffekt.

Ist aber schon im von Dir genannten Gesetz geregelt - die Zuerkennung eines vorläufigen Dienstgrades ist nunmal KEINE Zulassung als RUA bzw. RFA - und nur dieser Fall bekommt "Kohle".

Wallenstein

Zitat von: F_K am 19. September 2012, 13:12:01
Ist aber schon im von Dir genannten Gesetz geregelt - die Zuerkennung eines vorläufigen Dienstgrades ist nunmal KEINE Zulassung als RUA bzw. RFA - und nur dieser Fall bekommt "Kohle".
Meine Frage war aber, warum das so geregelt ist. Weshalb bekommt ein OGefr d.R., der RUA wird, die 1.000 Euro, während ein OGefr d.R., der aufgrund einer zivilen Qualifikation gleich StUffz wird, aber nicht, obwohl er sich seinen DG ja auch verdienen und u.a. den gleichen Lg besuchen muss.

KlausP

ZitatMeine Frage war aber, warum das so geregelt ist.

Tja, da musste den Gesetzgeber fragen, was der sich dabei gedacht hat.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Warum ist die Banane krumm?   :P

Weil es bei der Einführung dieses Zuschlages die FachUffz / Fw Laufbahn noch nicht gab.

Als diese Laufbahnen eingeführt wurden, hat halt niemand das WSG verändert.

Wallenstein

Genau das wollte ich hören. Ich benötige einfach Gründe. Ich will wissen, warum etwas so ist. Und wenn die Begründung lautet: "Weil irgendwer vergessen hat, das Gesetz zu aktualisieren", ist das noch immer ein besserer Grund als: "Isso!"

Jetzt bin ich zufrieden. Auch wenn ich offenbar im Armenhaus enden muss.  ;)

KlausP

Mir kommen die Tränen!  :D Brauchste 'n 400-€-Job?  ;D Haste das ganze Jahr was davon und bist nicht auf 'ne Einmalzahlung angewiesen.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Wallenstein

Zitat von: KlausP am 19. September 2012, 14:11:46
Mir kommen die Tränen!  :D Brauchste 'n 400-€-Job?  ;D Haste das ganze Jahr was davon und bist nicht auf 'ne Einmalzahlung angewiesen.  ;D
Ich würd' auch für 3,50 Euro die Stunde Klohäuschenfenster in der Fußgängerzone reinigen. Als Student nagt man immer am Hungertuch.

Eine Frage habe ich bezüglich des Gesetzes aber dann doch noch. In §8b heißt es zum Reserveunteroffizierzuschlag:

Zitat[...]
(2) Der Reserveunteroffizierzuschlag wird wie folgt gewährt:
1. nach der Zulassung zu einer Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve bei Aufnahme der Ausbildung [...] und nach der Beförderung zum Fachunteroffizier der Reserve in einem weiteren Teilbetrag [...]
Die Kameraden, über die ich spreche, werden ja auch befördert. Sie werden nicht zur Laufbahn zugelassen, aber befördert werden sie. Bekommen sie dann nicht wenigstens die 766,93 Euro?  ;)

F_K

@ Wallenstein:

"doof nur", dass da ein "UND" im Satz steht - die VORAUSSETZUNG Zulassung  zur UA / FA Laufbahn wird nunmal nicht erfüllt.

Die "Absicht" damals war, mehr RUA und RFA / ROA zu haben. Niemand hat die Absicht gehabt bzw. umgesetzt, die Anerkennung von ziv. Qualis durch einen Zuschlag zu fördern.

Als Student sollte doch ROA drin sein, oder? Dann gibt es auch einen Zuschlag.

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