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WÜ und UffzLehrgang

Begonnen von rider, 22. Juli 2005, 11:05:17

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rider

Moin!
Ich habe eigentlich mal gleich mehrere Fragen an euch.

1. Ich habe gestern meine Einberufung für eine Einzelwehrübung bekommen. Soweit alles ok, das wollte ich ja auch. Allerdings bin ich nun seit kurzem Arbeitslos. Bekomme ich wärend der WÜ weiterhin mein Arbeitslosengeld plus Wehrsold oder wird da das ALG gestrichen? Was hat das mit der Unterhaltsicherungsbehörde auf sich?
Bekomm ich von denen meinen Sold oder wie läuft das ab?

2. Bin derzeit dran mir einen Uffz-Lehrgangsplatz zu beschaffen. Nur hab ich gehört ich kann auch Uffz werden wenn ich die erforderlichen zivilberuflichen Qualifikationen hab (laut neuem Soldatenlaufbahngesetz). Sagen wir, es ist alles ok und ich hab diese Quali., muss ich dann trotzdem noch auf Uffz Lehrgang oder reicht es wenn ich dann genügend WÜs geleistet hab (siehe oben) ?

MFG
rider

bayern bazi

servus

zu 1

schau mal ins faq unter unterhaltsicherung - bzw geh mal unter suchen ist alles des öfteren schon gesagt worden


zu 2

auch wenn du zivile yuai mitbringst den lehrgang wird dir nicht erspart bleiben

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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