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2. Woche Grundausbildung - 3 Tage Freistellung - funktioniert das? Erlaubt?

Begonnen von Saft, 21. September 2012, 19:43:13

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Saft

Hallo,
freue mich schon am 1. Oktober nach Kümmersbruck zum Logistikbataillon zu kommen.

Nun habe ich folgendes Problem:
Am 8. Oktober habe ich beim LPA einen Test für die 3. Qualifikationsebene zur Polizei. Dies ist ein Pflichttermin, sonst wäre der 3. Qualifikationsweg für mich "gestorben". Nun habe ich aber heute auch noch Post erhalten für den Einstellungstest (Eignung und Sport) für die 2. Qualifikationsebene. Dieser Test ist am 11. Oktober und 12. Oktober.
Das würde bedeuten, dass ich in der 2. Woche der Grundausbildung 3 Tage fehlen würde. Oder würde ich sowieso nicht freigestellt?
In dem Schreiben steht, dass ich absagen oder um eine Verschiebung bitten kann, Sie mir aber nicht versprechen können, dass ich die Prüfung wiederholen könne bzw. einen neuen Termin bekäme.

War schon mal jemand in der gleichen Situation? Wie war das bei euch?

LG

justice005

Wenn Sie Ihren Dienst angetreten haben, dann reden Sie mit Ihrem Kompaniefeldwebel oder Ihrem Kompaniechef. Normalerweise wird man für einen solchen Termin freigestellt, zumal man Ihrer weiteren zivilen Zukunftsperspektive normalerweise nicht im Wege stehen will.


Saft

Danke für die schnelle Antwort.

Das werde ich tun, denn ich würde wirklich gerne die Chance nutzen zur Polizei zu kommen.

Aber versäume ich da nicht zuviel am Anfang - kann ich das Versäumte schnell wieder nachholen oder sind mir die anderen dann weit voraus? Weiß ja nicht, was in den ersten 2 Wochen so vermittelt wird  :-[

Andi

the rest is silence...

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Ralf

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mailman


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Saft

Hi nochmal,

nun weiß ich aber immer noch nicht, ob ich da viel versäume!
Was wird denn in der 2. Woche alles gelernt? Kann man das gut nachholen oder hängt man arg hinten dran?


KlausP

ZitatWas wird denn in der 2. Woche alles gelernt?

Woher sollen wir den Dienstplan Ihrer zukünftigen Einheit kennen? An Ihrer Stelle hätte ich da schon längst angerufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Ja, anrufen ist sicher die beste Lösung.

Trotzdem kann man pauschal sagen, dass Sie nichts verpassen werden, was nicht nachgeholt werden kann und es auch nichts so dringendes sein kann, was ein Verzicht auf eine Zukunftsperspektive rechtfertigen könnte.


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