Hallo Kameraden,
da ich in ein paar Monaten in den Genuss kommen darf, einen Laufbahnwechsel gemäß § 43.3 anzustreben, würde ich gerne im Vorfeld ein paar Unklarheiten aus dem Weg räumen.
Vorab:
Ja, ich weiß, nur wenige werden gem 43.3 übernommen, ist für mich aber kein Problem (SanDienst, Studium passt 1:1 auf DP). Bedarf sollte auch da sein (war zumindest im Zeitraum 2009-2011 so, danach wurde im Rahmen der Umstrukturierung die DP-Börse entfernt
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), außerdem wurde mir Bedarf auch seitens P in einem Telefonat (2011) bestätigt.
Frage ist also:
Wie ist der weitere Ablauf nach Antragstellung (also dem Abschicken der VOLLSTÄNDIGEN) Unterlagen? Ich habe was von einer "Auswahlkonferenz" gehört - gibts das auch im SanDienst, wo es doch anscheinend eh mehr freie Stellen als Bewerber geben sollte? Wie viel Zeit muss ich realistischerweise zwischen Antragstellung und Zusage einplanen - einen Monat oder eher ein halbes Jahr?
BTW mir ist schon klar, dass mir P Auskünfte erteilt, aber ich will mich erst mit P in Verbindung setzen, wenn ich die Approbation in den Händen halte und nicht schon jetzt schlafende Hunde wecken
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Desweiteren würde mich auch der weitere Ablauf nach Zusage interessieren - es heißt ja, dass die vorläufige ernennung am ersten WÜ-Tag erfolgt und nach 24 WÜ-Tagen (und Beurteilung auf DP) der DG entgültig zuerkannt wird. Wie sieht es denn mit Lehrgängen aus? Muss man als SanOffz noch irgendwelche Einweisungslehrgänge absolvieren oder kann ich sofort losüben, da ziviles Studium ja direkt auf DP übertragbar ist?