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Autor Thema: § 43.3 Antragstellung/weiterer Ablauf  (Gelesen 1447 mal)

HCRenegade

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§ 43.3 Antragstellung/weiterer Ablauf
« am: 06. Oktober 2012, 12:23:40 »

Hallo Kameraden,

da ich in ein paar Monaten in den Genuss kommen darf, einen Laufbahnwechsel gemäß § 43.3 anzustreben, würde ich gerne im Vorfeld ein paar Unklarheiten aus dem Weg räumen.


Vorab:
Ja, ich weiß, nur wenige werden gem 43.3 übernommen, ist für mich aber kein Problem (SanDienst, Studium passt 1:1 auf DP). Bedarf sollte auch da sein (war zumindest im Zeitraum 2009-2011 so, danach wurde im Rahmen der Umstrukturierung die DP-Börse entfernt :(  ), außerdem wurde mir Bedarf auch seitens P in einem Telefonat (2011) bestätigt.

Frage ist also:

Wie ist der weitere Ablauf nach Antragstellung (also dem Abschicken der VOLLSTÄNDIGEN) Unterlagen? Ich habe was von einer "Auswahlkonferenz" gehört - gibts das auch im SanDienst, wo es doch anscheinend eh mehr freie Stellen als Bewerber geben sollte? Wie viel Zeit muss ich realistischerweise zwischen Antragstellung und Zusage einplanen - einen Monat oder eher ein halbes Jahr?

BTW mir ist schon klar, dass mir P Auskünfte erteilt, aber ich will mich erst mit P in Verbindung setzen, wenn ich die Approbation in den Händen halte und nicht schon jetzt schlafende Hunde wecken ;)

Desweiteren würde mich auch der weitere Ablauf nach Zusage interessieren - es heißt ja, dass die vorläufige ernennung am ersten WÜ-Tag erfolgt und nach 24 WÜ-Tagen (und Beurteilung auf DP) der DG entgültig zuerkannt wird. Wie sieht es denn mit Lehrgängen aus? Muss man als SanOffz noch irgendwelche Einweisungslehrgänge absolvieren oder kann ich sofort losüben, da ziviles Studium ja direkt auf DP übertragbar ist?
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Chef_6/451

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Antw:§ 43.3 Antragstellung/weiterer Ablauf
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2012, 13:36:12 »

Es gibt eine Auswahlkonferenz - ob das auch für den Bereich San gilt oder ob man einfach nimmt was man kriegt,  weiß ich nicht.
Wenn es über die Auswahlkonferenz geht, dann muss man schon mal bis zu einem Jahr einplanen, bevor es losgehen kann.
Nähere Infos dazu gibt es aber beim Personalamt. Und warum schlafende Hunde wecken. Informationen schaden nur dem, der sie nicht hat.
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miguhamburg1

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Antw:§ 43.3 Antragstellung/weiterer Ablauf
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2012, 15:14:03 »

Bei der Personalauswahl und -führung geht das Personalamt grundsätzlich nach derselben Weise vor, wie hier bereits beschrieben. Alle Dezernate der Abteilung V sind personell zwischen den TSK/milOrgBer gemischt, das heißt: Die Personalführer können, müssen jedoch nicht dem ZSan angehören, können, aber müssen keine Ärzte sein.

Ich empfehle Ihnen, HCRenegade, frühzeitig mit dem entsprechenden Seiteneinsteiger-Bearbeiter im PersA Verbindung aufzunehmen, damit er dort alles in die Wege leiten kann.
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HCRenegade

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Antw:§ 43.3 Antragstellung/weiterer Ablauf
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2012, 12:16:42 »

Update:

Gespräch mit P hat folgendes ergeben (bezügl. SanStOffz):

Auswahlkonferenz findet für gewöhnlich nicht statt - wenn Approbationsurkunde vorliegt und eine interessierte Einheit mit freiem DP gefunden wurde, erfolgt direkt eine Einplanung.

Einplanung kann durch Eigeninitiative bezügl. Stellensuche deutlich beschleunigt werden - P kann sich auch darum kümmern, kann dann aber ggf. sehr lange dauern.

Einweisungslehrgänge gibt es, 3x5 Tage, in meinem Fall würde nur Teil 3 benötigt werden, da ich ja bereits Fw d.R. bin.
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