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Befehle...

Begonnen von master_of_chaos, 20. Oktober 2012, 16:38:26

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master_of_chaos

Hallo Leute,

es ist eigentlich eine Blöde frage, aber ich sehe mich beinah dazu gezwungen.
Deswegen zu dem Sachverhalt:

Ich bin Stuffz und ein Kamerad Gefr.
Diesem habe ich einen gewissen betrag Geld geliehen, welchen er mir Versprochen hat zurück zu zahlen.
Er ist an einem Standort stationiert wie ich und so haben wir keinen Kontakt, da er sich nicht zurück meldet.

Jetzt die Frage, kann ich es ihm befehlen das Geld zurück zahlen?

Nicht böse nehmen die Frage, aber es ist nicht grade gering de Betrag und ich sehe es auch, falls möglich als Notfalllösung
Gruß
der MoC

KlausP

Nein, befehlen können Sie ihm das gar nicht, weil schlicht der dienstliche Zweck fehlt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

master_of_chaos

Vielen Dank für die schnelle Antwort, damit hat sich das erledigt...
Gruß
der MoC

justice005

Zitatweil schlicht der dienstliche Zweck fehlt.

So ist es.
Außerdem: Wenn er weder am selben Standort ist, noch in der gleichen Kompanie, dann besteht noch nicht mal ein Vorgesetztenverhältnis.

RekrKp8

und ich dachte die letzten Jahre, Wehrrecht wäre so immens wichtig geworden, weil die Uffze von den Lehrgängen derart militärisch ungebildet in die Einheiten zurück kommen.

justice005

Ist es auch. Aber viele sind nicht in der Lage, das, was sie theoretisch gelernt haben, in der Praxis umzusetzen.
Mit Sicherheit hat der Fragesteller irgendwann mal die Vorgesetztenverordnung gelernt, aber wenn es darauf ankommt, kann er Theorie und Praxis nicht unter einen Hut bringen.

Das ist aber nicht nur hier so, sondern auch bei anderen und höheren Dienstgraden. Das ist auch im Grunde durchaus verständlich, weil das Recht für den Laien extrem theoretisch und abstrakt wirkt (obwohl es das gar nicht ist), und eben in der Praxis daher der Zugang dazu fehlt.


ulli76

Ist doch besser,wenn er hier nochmal nachfragt, bevor er sich wegen sowas zum Horst macht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Zitat von: justice005 am 20. Oktober 2012, 20:32:06
Aber viele sind nicht in der Lage, das, was sie theoretisch gelernt haben, in der Praxis umzusetzen.
Das mag darann liegen, das viele die Praxis als Untergebener gar nicht richtig kennen, da sie die richtige Praxis gar nicht erlebt haben, außer auf Lehrgängen.
Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2


RekrKp8

a) richtig, lieber hier nachfragen. Völlig klar

b) Die Kirche im Dorf lassen. Hier geht es nicht um abstrakte Rechtsbegriffe oder Verschwurbelungen im Wehrrecht. Ein Befehl muss einen dienstlichen Zweck haben. Das lernt man schon in der GA als Rekrut.

LuftwaffenSLD

Dennoch den Kameraden nochmals bestimmt auffordern das Geld, wie vereinbart, zurück zu zahlen. Sollte dies dennoch nicht erfolgen, empfehle ich die Einheit des Schuldigers zu kontaktieren. Letztendlich liegt hier mindestens ein Verstoß gegen $12 SG vor. Oft sind Spieße die richtige Anlaufstelle, denn das Nachfragen eines Vorgesetzten wirkt oft Wunder  ;)

By the way kann ich nur jedem raten grundsätzlich kein Geld an Bekannte oder Kameraden zu verleihen. (ich meine hier nicht die vergessenen 5€ für ne Schachtel Zigaretten oder ein Mittagessen) Dafür gibt es Kreditinstitute bzw. in besonderen Fällen springt auch die Bundeswehr ein!

Paramedic

Da würde mein Spieß aber lustig schauen, wenn ich ihn bitten würde mal nach meinem Geld zu fragen  ;D
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

justice005

ZitatLetztendlich liegt hier mindestens ein Verstoß gegen $12 SG vor

Das ist nicht so offensichtlich, wie es im ersten Augenblick aussehen mag. Wann in diesen Fällen tatsächlich von einer Kameradschaftspflichtverletzung auszugehen ist und wann nicht, ist hochkompliziert und würde hier zu weit führen.

ZitatOft sind Spieße die richtige Anlaufstelle, denn das Nachfragen eines Vorgesetzten wirkt oft Wunder

Der Spieß hat nichts, aber auch gar nichts (!), mit den zivilrechtlichen Problemen der Untergebenen zu schaffen. Ein Vorgesetzter, der hier Kraft seiner Autorität versucht, sich einzumischen, begibt sich auf ausgesprochen dünnes Eis. Davon kann man nur abraten.   

ZitatBy the way kann ich nur jedem raten grundsätzlich kein Geld an Bekannte oder Kameraden zu verleihen.

Sehr richtig!


wolverine

Ich würde das automatisierte Mahnverfahren wählen und solange der Mann noch Soldat ist eine Kontenpfändung vornehmen. In der Zeit kommt ja sicher Geld rein.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

sehr richtig. Das ist ein guter Tip. Ein Mahnbescheid kann man problemlos übers Internet erwirken über http://www.online-mahnantrag.de

Das kostet nur 23,- Euro, soweit ich weiß, ist aber eine erfolgversprechende Investition. Wenn dann kein Widerspruch seitens des Gegners eingelegt wird, kann man einen Vollstreckungsbescheid beantragen und sodann eine Gehaltspfändung bei der WBV durchführen. So kommt man völlig legal an sein Geld, einschließlich Zinsen.



LuftwaffenSLD

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2012, 14:29:01


Das ist nicht so offensichtlich, wie es im ersten Augenblick aussehen mag. Wann in diesen Fällen tatsächlich von einer Kameradschaftspflichtverletzung auszugehen ist und wann nicht, ist hochkompliziert und würde hier zu weit führen.


Natürlich, will und werde ich das nicht anzweifeln (Schließlich hat hier ein Experte gesprochen!!!). Allerdings war ich bis zu diesem Statement der (offensichtlich falschen) Meinung, dass dies ein eindeutiger Verstoß gegen diesen Paragraphen ist. Wurde mir anhand eines derartigen Fallbeispiels übrigens mal so auf dem OAL vermittelt.

Zitat
Der Spieß hat nichts, aber auch gar nichts (!), mit den zivilrechtlichen Problemen der Untergebenen zu schaffen. Ein Vorgesetzter, der hier Kraft seiner Autorität versucht, sich einzumischen, begibt sich auf ausgesprochen dünnes Eis. Davon kann man nur abraten. 

Dass der Spieß (ausdrücklich nicht der DV) hier einfach mal an den Soldaten herantritt, nach dem Motto: "Hey, StUffz XYZ hat mich in Sorge angesprochen, dass er Ihnen Geld geliehen hat, was Ihm jetzt fehlt. Vielleicht sollten Sie mal Kontakt mit ihm aufnehmen und das klären" , halte ich (in Unkenntnis der juristischen Feinheiten) immer noch für ein probates Mittel. Dass hier gedroht und die Autorität ins Spiel gebracht wird wäre natürlich falsch und fatal
Scheinbar wäre diese Vorgehensweise aber nicht korrekt  :-\

Ich kenne natürlich die genauen Umstände nicht, aber vor dem Mahnbescheid, würde ich dann dochmal Kontakt mit dem Gefreiten aufnehmen und ausdrücklich mein Geld einfordern. Wenn dann immer noch keine Reaktion kommt, gehe ich selbstverständlich konform mit eurer Mahnantrag-Lösung


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