Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Kann man mit 12 Monaten FWD Hauptgefreiter werden ?

Begonnen von CJJohnson, 23. Oktober 2012, 15:18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

CJJohnson

Hallo


ich mache bald meinen Freiwilligen Wehrdienst für 12 Monate und ich wollte mal fragen, wie Groß die Chance ist noch in diesen 12 Monaten den Dienstgrad Hauptgefreiter zu erreichen.


mfg 8)

Tommie

Die Chance in den zwölf Monaten Hauptgefreiter zu werden ist definitiv gleich NULL!

Begründung:

1. ZDv 20/7, Ziffer 130, setzt für die Beförderung zum Hauptgfreiten folgendes voraus: "12 Monate Dienstzeit, davon mindestens 9 Monate seit Ernennung zum Gefreiten"
2. Soldatenlaufbahnverordnung (SLV), sagt in ihrem § 9 ebenfalls das Gleiche aus:

"(1) Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1. zum Gefreiten nach drei Monaten,
2. zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3. zum Hauptgefreiten nach zwölf Monaten,
4. zum Stabsgefreiten nach 36 Monaten und
5. zum Oberstabsgefreiten nach 48 Monaten.
Die Beförderung zum Oberstabsgefreiten setzt außerdem eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens sechs Jahren voraus."

Damit ist die Rechts- und Vorschriftenlage absolut eindeutig!

Was jedoch möglich wäre, ist eine Beförderung am letzten tag des Dienstverhältnisses zum Hauptgefreiten der Reserve, die mit Wirkung vom ersten Tag nach dem Dienstverhältnis in Kraft tritt! Quelle hierfür ist ebenfalls die ZDv 20/7 in der Ziffer 113 c):

"Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die auf eigenen Antrag entlassen werden, können mit Wirkung des auf das Dienstzeitende folgenden Tages zu dem Dienstgrad der Reserve befördert werden, zu dem sie bei Verbleiben im Dienst an diesem Tage hätten ernannt werden können, wenn sie die in Nrn. 119 bis 130 genannten zeitlichen Voraussetzungen für die Beförderung zu dem entsprechenden Dienstgrad erfüllen. Gleiches gilt für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis durch Zeitablauf endet und für Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, wenn sie jeweils vor Beendigung der Dienstzeit einen, gemessen an ihrem Dienstgrad, höher bewerteten Dienstposten besetzen."

Maxi.T

Und warum sollte es relevant sein, ob du diesen Dienstgrad erreichen kannst? Also, was hättest du davon?
Ab 02.01.13 AGA in der 5./Panzergrenadierbataillon 411 Viereck

Dann 3./Aufklärungsbataillon 6 Eutin

Thufir

Was hätte ein Soldat von einer Beförderung? Das ist ja mal eine ganz schwierige Frage...

Maxi.T

Zitat von: Thufir am 26. Oktober 2012, 20:26:58
Was hätte ein Soldat von einer Beförderung? Das ist ja mal eine ganz schwierige Frage...

Ging eher darum, was es ihm bringt wenn sein FWDL ausläuft...
Ab 02.01.13 AGA in der 5./Panzergrenadierbataillon 411 Viereck

Dann 3./Aufklärungsbataillon 6 Eutin

ARMY STRONG


Sweety79

Hallo!

Also ich kann dazu berichten, dass ich im Jahr 2000 nach 9 Monaten wegen besonderer Leistungen zum HG befördert wurde. Es war normaler 10 monatiger Grundwehrdienst. Es geht also durchaus...

Gruß
Sweety

itschie

Die einzigste Chance ist eine Vorabbeförderung, die aber erst eintritt zum xxx, hatte ich auch zum HG, sollte auch wohl etwas als Zeichen dienen, das sich Leistung lohnt und es halt nicht nur aus reiner Pflicht geschehen ist.

Sweety79

@ itschie
siehe meinen Beitrag, es ging bei mir anders, nix mit Vorabbeförderung ...

mailman

Zitat von: Sweety79 am 07. Juni 2013, 21:36:50
Hallo!

Also ich kann dazu berichten, dass ich im Jahr 2000 nach 9 Monaten wegen besonderer Leistungen zum HG befördert wurde. Es war normaler 10 monatiger Grundwehrdienst. Es geht also durchaus...

Gruß
Sweety

Ganz bestimmt


Sweety79



justice005

ZitatAlso ich kann dazu berichten, dass ich im Jahr 2000 nach 9 Monaten wegen besonderer Leistungen zum HG befördert wurde. Es war normaler 10 monatiger Grundwehrdienst. Es geht also durchaus...

Ja, das ging in der Tat früher. Bei meinem Wehrdienst 1997/1998 ging das auch, dass einige nach 9 Monaten HG wurden.

Heute geht es aber nicht mehr. Die früheste Beförderung zum HG gibt es erst nach 12 Monaten!


apollo98

Man sollte nicht immer alles in Frage stellen, was man nicht kennt.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

christoph1972

Früher wurde man Gefreiter nach 6 Monaten, nicht nach 3 Monaten und hatte als OA/UA ein Grundgehalt nach Besoldungsgruppe A 1.

In besonderen Fällen wurden GWDL unter Auslassung des DstGrdes OG am Ende des 9ten Dienstmonats zum HG befördert.

Da der Gesetzgeber aber zwischenzeitlich mehrmals die SLV geändert hat, ist das weggefallen.

Es wird manches besser, manches einfach anders und nichts ist so beständig wie die Veränderung.

AMEN!
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis