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hib-Meldungen 466, 469 und 470/2012 vom 24. Oktober 2012

Begonnen von StOPfr, 24. Oktober 2012, 21:40:36

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StOPfr

Themen heute:

   • Anrechnung der Dienstzeiten von Zeit-Soldaten im öffentlichen Dienst gefordert

   • Öffentliche Anhörung zu Rüstungsexporten

   • Einsätze der Bundeswehr im Inland

   • Bezüge von Reservisten bleiben komplett steuerfrei


Anrechnung der Dienstzeiten von Zeit-Soldaten im öffentlichen Dienst gefordert
Petitionsausschuss - 24.10.2012

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Berücksichtigung der Dienstzeiten von Soldaten auf Zeit als ,,einschlägige Berufserfahrung" bei der Einstellung als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Eine dahingehende Petition überwies der Ausschuss bei seiner Sitzung am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitions-Fraktionen sowie der Linksfraktion an das Bundesministerium des Innern. SPD- und Grünen-Fraktion sprachen sich für ein höheres Votum aus. Statt einer einfachen Überweisung forderten sie, die Petition dem Ministerium ,,als Material" zu überweisen.

Der Petent beklagt in seiner Eingabe, dass Soldaten auf Zeit durch den 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst erheblich benachteiligt würden. So habe er auf Basis eines Zulassungsscheins, der Zeitsoldaten einen bevorzugten Eintritt in den öffentlichen Dienst ermögliche soll, eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten begonnen. Seine Dienstzeiten jedoch würden nach dem Tarifvertrag nicht mehr angerechnet, was für ihn mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sei, beklagt der Petent. Die erfolgte ,,Gleichstellung mit einem Berufsanfänger", so heißt es in der Petition weiter, führe zu einer erheblichen Reduzierung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf das in dem seit 2005 geltenden Tarifvertrag eingeführte Bezahlungssystem, welches ausschließlich auf Berufserfahrung und Leistung basiere. Dementsprechend würden Neueinstellungen grundsätzlich der Stufe 1 der Bezahlungstabelle ihrer jeweiligen Entgelttabelle zugeordnet. Lediglich zurückgelegte Zeiten, in denen für die zukünftige Tätigkeit einschlägige Berufserfahrungen gesammelt wurden, könnten eine Berücksichtigung bei der Stufenzuordnung finden.

Nach Auffassung des Ausschusses ist aber zu erkennen, dass mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst eine Verringerung der Einstiegsgehälter ehemaliger Soldaten verbunden ist. Daher gelangen auch die Abgeordneten zu der Einschätzung, dass dies ,,der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften abträglich ist".

Quelle


Öffentliche Anhörung zu Rüstungsexporten
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - 24.10.2012

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie wird am Montag, den 5. November, eine öffentliche Anhörung zu Rüstungsexporten durchführen. Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung sind zwei Oppositionsanträge. So verlangt die SPD-Fraktion (17/9111) eine frühzeitige Veröffentlichung der Rüstungsexportberichte der Bundesregierung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (17/9412) für eine Kontrolle von Rüstungsexporten aus, um den Frieden zu sichern und die Menschenrechte zu wahren.

Zu der Anhörung sind als Sachverständige geladen: ASD Aero Space and Defence Industries Association of Europe, Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, Bernhard Moltmann (Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung), Sebastian Roßner (Universität Düsseldorf) und Professor Hans-Michael Wolfgang (Universität Münster).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (Wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.

Quelle


Im Bundestag notiert: Einsätze der Bundeswehr im Inland
Verteidigung/Kleine Anfrage - 24.10.2012

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Informationen über Einsätze der Bundeswehr im Inland im dritten Quartal des Jahres 2012. In ihrer Kleinen Anfrage (17/10965) will sie unter anderem wissen, wie viele Einsätze die Streitkräfte im Zuge der Amtshilfe und wie viele Unterstützungsleistungen sie von Juli bis September 2012 absolviert hat.

Quelle


Bezüge von Reservisten bleiben komplett steuerfrei
Finanzausschuss - 24.10.2012

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (17/10000) in seiner Sitzung am Mittwoch gebilligt. Nach Einfügung zahlreicher Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und Ablehnung mehrerer Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen billigte der Ausschuss den Entwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Alle drei Oppositionsfraktionen bemängelten übereinstimmend, dass die Koalition nicht bereit gewesen sei, die Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften mit der Ehe im Einkommensteuerrecht vorzunehmen, sondern sich hinter einem ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschanze. Alle drei Fraktionen kritisierten zudem die kurzfristige Vorlage von Änderungsanträgen durch die Koalition.

Mit dem Gesetz bleiben Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende auch in Zukunft steuerfrei. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig. Neu aufgenommen wurden jetzt eine Bestimmung, nach der alle Bezüge von Reservisten von der Steuer ausgenommen werden. Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei gestellt. Diese Steuerbefreiung wurde durch einen Änderungsantrag auf Geldbezüge in anderen freiwilligen zivilen Diensten, insbesondere im Jugendfreiwilligendienst, ausgedehnt.

Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt, schreibt die Bundesregierung im Entwurf. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Per Änderungsantrag wurde die Regelung auf Autos mit Brennstoffzellenantrieb ausgedehnt.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Reduzierung von Aufbewahrungsfristen vor. Im Steuerrecht sollen Unterlagen, die bisher zehn Jahre lang aufbewahrt werden mussten, nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. Ab 2015 soll diese Frist auf sieben Jahre verkürzt werden. Nach heftigem Widerspruch von Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde mit Änderungsantrag der Koalition die geplante Freistellung von Bildungsleistungen von der Mehrwertsteuer zurückgenommen. Es drohe erheblicher Aufwand im praktischen Vollzug, hieß es. Außerdem wird im Bereich der Gemeinnützigkeit darauf verzichtet, dass die Finanzbehörden anhand der Verfassungsschutzberichte die Verfassungsfeindlichkeit eines Vereins feststellen und die Gemeinnützigkeit aberkennen müssen.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte in der Debatte besonders die Förderung der Elektromobilität im Jahressteuergesetz heraus. Deutschland solle bis 2020 zu einem ,,Leitmarkt für Elektromobilität" gemacht werden. Ein ,,wichtiger Schritt" in dem ,,sehr gut gelungenen Gesetz" sei auch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Dies begrüßte auch die FDP-Fraktion. Sie zeigte sich erfreut, dass keine neuen steuerlichen oder bürokratischen Belastungen aufgenommen worden seien. Die SPD-Fraktion vermisste neben der Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften Regelungen zum automatischen Informationsaustausch bei Kapitaleinkünften in der EU.

Die Linksfraktion begrüßte den Verzicht auf die Extremismusklausel im Jahressteuergesetz. Denn angesichts der Zustände im Verfassungsschutz könne dieser keine geeignete Quelle sein. Vereine dürften außerdem nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte den Verzicht auf die Extremismusklausel. Die Art und Weise, wie die Koalition die Elektromobilität fördere, sei ein Holzweg.

Quelle
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