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Kriterium für Entfernungsgeld

Begonnen von Devtones, 16. November 2012, 16:12:51

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Devtones

Hallo,

im Gesetz zum Entfernungsgeld wird angegeben, dass man einen eingetragenen Lebenspartner besitzen muss und der Fahrweg mehr als 3 Stunden betragen muss, um Entfernungsgeld zu bekommen.

Meine Frage ist nun, wird hierbei von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto ausgegangen? Mit dem Auto lieg ich darunter und mit den Öffentlichen darüber. Und wo trägt man eine Lebensgemeinschaft ein?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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Tommie


wolverine

Zitat von: Devtones am 16. November 2012, 16:12:51
Und wo trägt man eine Lebensgemeinschaft ein?
Das machen Sie mit Ihrem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner auf dem Standesamt.
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Devtones

Hm, ich geb zu dass das ziemlich dumm ausgedrückt war. Ja, ich meine das Trennungsgeld. Also für mich klang das so, als ob das auch jeder SAZ bekommt.

KlausP

Trennungsgeld bekommen nur SaZ die

- einen anerkannten eigenen Hausstand haben und
- denen die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wurde.

Deshalb soll ja jeder SaZ-Bewerber seinen Bewerbungsunterlagen einen evtl. vorhandenen Mietvertrag beifügen, um die Anerkennungsfähigkeit prüfen zu können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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