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Inwieweit wird rassistisches Gedankengut bei der Bundeswehr geduldet?

Begonnen von Hoffman, 16. November 2012, 18:13:08

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M4rv

@KlausP , das find ich auch gut so. Gut zu wissen, dass solche Leute schneller wieder weg sind als sie gekommen sind, kann man ja beruhigt sein. Ich will die Arbeit des MADs nicht anzweifeln, aber wo ist denn die "rote Linie", denn wenn man die oben genannte Studie betrachtet,  dann sind da meines Erachtens nach schon teilweise grenzwertige Aussagen.
Hinweis: Beiträge können Spuren von Ironie, Sarkasmus und Nüssen enthalten.

Hoffman

Zitat von: ckarbach am 16. November 2012, 21:24:30
Ich denke es waren Kameraden gemeint die dem Begriff "Bürger deutscher Staatsbürgerschaft mit Migrationshintergrund" entsprechen. ;-)

Nicht zwingend!

Es gibt viele Deutsche Staatsbürger die ausländische Wurzeln ohne Migrationshintergrund haben (z.B. durch Elternteile die durch Heirat ursprünglich aus dem Ausland nach Deutschland kamen). Dann eben auch durch Migration (Arbeit, Krieg, Not, Verfolgung, etc.). Als Deutscher Staatsbürger haben diese Menschen genau die selben Rechte und auch Pflichten wie jeder andere Deutsche Staatsbürger auch und dazu gehört eben der Bundeswehr beitreten zu können (was viele auch tun). Egal ob mit oder ohne ausländischen Wurzeln, jeder Bundeswehr Soldat vom untersten bis zum höchsten Rang verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zu verteidigen. Dazu gehören die Grundrechte.

Zitat von: buuhjaah am 16. November 2012, 20:46:10
seid wann kann man als Ausländer zur Bundeswehr?   :o

Kann man nicht und das hat auch keiner hier behauptet. (Allerdings ist es z.B. für Offiziere anderer Länder möglich an der Offizierschule des Heeres in Dresden zu trainieren.). Aber selbst mit einer zweiten oder sogar dritten Staatsbürgerschaft ist man nicht "Ausländer" im konventionellen Sinne und hat man immer noch das Recht der Bundeswehr beitreten zu können.

KlausP

ZitatIch will die Arbeit des MADs nicht anzweifeln, aber wo ist denn die "rote Linie", denn wenn man die oben genannte Studie betrachtet,  dann sind da meines Erachtens nach schon teilweise grenzwertige Aussagen.

Man kann eben niemandem in's Hirn schauen um festzustellen wie er denkt. Deshalb ist auch die Bundeswehr genau wie die Gesamtgesellschaft vor Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht gefeit. Um dieses Risiko zu minimieren, bräuchte man einen Überwachungsstaat wie ihn hier bestimmt niemand (mehr) haben will. Deshalb ist es eben notwendig, gegen solche Erscheinungen kosequent einzuschreiten - nicht nur bei der Bundeswehr. Wer nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Staates eintritt, hat im Staatsdienst nichts verloren - egal in welchem Dienstverhältnis und in welcher Position.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hoffman

Zitat von: miguhamburg1 am 16. November 2012, 18:47:52
Die Bundeswehr duldet keine rassistischen Umtriebe von Soldaten und die Vorschriftenlage ist für die Disziplinarvorgesetzten hierzu ganz eindeutig.

Sind diese Vorschriften öffentlich einsehbar? Das würde mich sehr interessieren wie und inwieweit rassistische Umtriebe bei der Bundeswehr gehandhabt werden.

ulli76

Das Wichtigste ist wohl, dass man entsprechende Vorfälle meldet und nicht womöglich auch unter dem Deckmantel der Kameradschaft auch noch deckt.

Wie Klaus schon schrieb: Einen Überwachungsstaat wollen wir auch innerhalb der Bundeswehr nicht und nicht jede Aussage braucht auf die Goldwaage gelegt werden, aber wenn es eindeutig ist, dass dejenige ein Problem mit der FDGO hat, dann muss man es melden.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Lieber Hoffmann, die gesetzliche Quelle finden Sie im Soldatengesetz. Hieraus abgeleitet gibt es Erlasse und Verordnungen, die regeln, wie Disziplinarvorgesetzte bei Verdacht auf rassistische Handlungen ihrer Soldaten vorzugehen haben. Zur Sensibilisierung gibt es Lehrgänge und Fortbildungen, auf denen dieses Thema behandelt wird.

Andi

Zitat von: Hoffman am 16. November 2012, 21:51:00
Sind diese Vorschriften öffentlich einsehbar? Das würde mich sehr interessieren wie und inwieweit rassistische Umtriebe bei der Bundeswehr gehandhabt werden.

Dir ist schon klar, dass das Soldatengesetz eindeutig vorschreibt, dass Soldat nur werden/sein kann, wer vollumfänglich für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt? Wer entsprechend klare Zweifel daran erkennen lässt wird innerhalb der ersten vier Dienstjahre einfach fristlos entlassen (und zusätzlich noch disziplinar/strafrechtlich gewürdigt).
Und um es für dich noch mal ganz deutlich zu machen: Wer als Soldat z.B. ausländerfeindliche Parolen skandiert begeht mindestens ein Dienstvergehen. Kameraden die das mitbekommen und nicht melden sind ebenfalls direkt mit einem Dienstvergehen dabei.

Und aus der Praxis für die Praxis: Rechtsradikales Gedankengut ist in der Bundeswehr nach meiner Erfahrung bei weitem weniger vertreten, als im zivilen Leben. Dass Angehörige der Bundeswehr aber eher dem rechten, als dem linken politischen Spektrum angehören ist völlig normal, denn sonst würden sie wohl kaum zur Bundeswehr gehen.

Gruß Andi
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Hoffman

Zitat von: Andi am 17. November 2012, 00:03:46
Dir ist schon klar, dass das Soldatengesetz eindeutig vorschreibt, dass Soldat nur werden/sein kann, wer vollumfänglich für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt?

Davon bin ich mal stark ausgegangen als ich letzte Woche für den FWD unterschrieb. Klar ist aber auch das es dennoch Soldaten bei der Bundeswehr gibt die nicht im vollem Umfang an die FDGO glauben. Ein weiteres Beispiel:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/rechtsextremer-offizier-soll-fuer-die-bundeswehr-im-einsatz-sein-a-859288.html

Das es geregelte Richtlinien, Gesetze und Maßnahmen gibt solche Menschen nach der Bekanntgabe ihrer Gesinnung aus dem Verkehr zu ziehen freut mich. Denn darauf hat sich mein ursprünglicher Post bezogen. Man kann nur hoffen das sich eine solche Gesinnung des im Artikel genannten Offizier nicht negativ auf die Sicherheit eventuell unterstellten Soldaten mit ausländischen Wurzeln im Auslandseinsatz ausgewirkt hat.

Damit danke ich allen die mich und andere User über etwaige Richtlinien, Gesetze und Maßnahmen aufgeklärt haben. So kann ich im Januar meinen Dienst mit gutem Gewissen antreten - das die Bundeswehr nämlich auf die Sicherheit ihrer Soldaten und Soldatinnen achtet. 

PS: Da ich noch Ungedienter (mit ausländischen Wurzeln ;)) bin hoffe ich das sich meine Bedenken zu verstehen geben. Gedanken mache ich mir natürlich auch um die Sicherheit und das Wohlergehen meiner zukünftigen Kameraden.

justice005

Ein reines "Gesinnungsrecht" gibt es Gott sei Dank in diesem Land nicht, denn die Gedanken sind immernoch frei.

Aber - wie schon mehrfach gesagt wurde - gelten zunächst mal die allgemeinen Strafgesetze und zusätzlich die Dienstpflicht des § 8 Soldatengesetz.

Bei irgendeinem Verhalten, was diesen Paragraphen oder die allgemeinen Strafgesetze verletzt, werden eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen:

1. Meldung eines sogenannten "Besonderen Vorkommnisses" auf alle Ebenen, einschließlich dem BMVg, dem MAD und dem Wehrbeauftragten.
2. Abgabe des Vorfalls an die Staatsanwaltschaft
3. Aufnahme disziplinarer Ermittlungen

Stellt sich dann heraus, dass tatsächlich eine Strafttat oder ein Dienstvergehen begangen wurde, so sind folgende Maßnahmen möglich:

1. fristlose Entlassung aus der Bundeswehr (sofern der Soldat noch in den ersten 4 Dienstjahren ist)
2. Anklage vor dem Truppendienstgericht (falls der Soldat länger als 4 Jahre dabei ist)

Dazu kommt natürlich noch das strafrechtliche Urteil, aber darüber entscheidet nicht die BW, sondern die Justiz.


Thufir

Wis schon justice005 sagte, sind die Gedanken noch immer frei, und mir liegt auch sehr viel daran dass es so bleibt. Wenn Rassismus offen zutage tritt, dann sollte der entsprechende Angehörige der Bundeswehr gemaßregelt werden, und das geschieht auch sehr wohl. Konsequenter als im "normalen" Leben ausserhalb der Bundeswehr, nicht zuletzt weil diese einen Ruf zu verlieren hat!

Apropos Ruf der Bundeswehr (nach Meinung von Journalisten!): In den Kopf des entsprechenden Soldaten hineinzuschauen und eine Gesinnungsprüfung durchzuführen (wie es offenbar SPIEGEL Online tun kann wenn es Schlußfolgerungen über diese Peson zieht und in zwei Absätzen am Schluss des Artikels noch gleich die Bundeswehr mit rechtsextremen Terror in Verbindung bringt) das kann und möchte ich nicht.

justin_k

Wie ich das verstanden habe, hat ein Staatssekretär zugegeben, dass der eine NSU-Mörder zweimal vorschriftswidrig befördert wurde. Wenn der Spiegel das einen "merkwürdigen Umgang der Bundeswehr" nennt, finde ich das jetzt nicht gerade übertrieben...

justice005

Was heißt denn "vorschriftswidrig befördert". Das würde mich aber brennend interessieren. Von solchen Meldungen halte ich gar nichts, denn sie sind entweder

- unter völliger Verkennung der Rechtslage geschrieben (was bei manchen Journalisten nicht verwunderlich ist)
- schlichtweg falsch recherchiert
- absichtlich tendentiös verzerrt wiedergegeben (was mich beim Spiegel auch nicht wundern würde)

Man könnte sicher den dort genannten Fall völlig einleuchtend rekapitulieren und/oder erläuten. Dazu müsste man deutlich mehr wissen, als irgendwelche Informationsfetzen aus der Presse.


KlausP

Zitat von: justin_k am 17. November 2012, 12:48:01
Wie ich das verstanden habe, hat ein Staatssekretär zugegeben, dass der eine NSU-Mörder zweimal vorschriftswidrig befördert wurde. Wenn der Spiegel das einen "merkwürdigen Umgang der Bundeswehr" nennt, finde ich das jetzt nicht gerade übertrieben...

- Was für "ein Staatssekretär" aus welchem Ministerium?
- Wann hat der Bönhard (?) / Mundlos(?) (eigentlich egal, welcher gemeint ist) gedient?
- Seit wann war dem MAD dessen rechte Gesinnung bekannt?
- Wann hat der zuständige Disziplinarvorgesetzte davon erfahren?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: Thufir am 17. November 2012, 09:41:08
Wis schon justice005 sagte, sind die Gedanken noch immer frei, und mir liegt auch sehr viel daran dass es so bleibt. Wenn Rassismus offen zutage tritt, dann sollte der entsprechende Angehörige der Bundeswehr gemaßregelt werden, und das geschieht auch sehr wohl. Konsequenter als im "normalen" Leben ausserhalb der Bundeswehr, nicht zuletzt weil diese einen Ruf zu verlieren hat!

Das hat nichts mit dem Ruf zu tun, sondern schlicht mit den Grundlagen des Dienstes. Wie soll jemand die FDGO verteidigen, wenn er sie abschaffen will?
Aber es ist immer wieder faszinierend, wie unbedarft hier - gerade Journalisten die nie bei der Bundeswehr waren oder sich eingehend mit ihr beschäftigt hätten - wilde Schlussfolgerungen gezogen und verbreitet werden.
Und in diesem Thread finde ich irritierend wie lange es gedauert hat bis die einzig richtigen Antworten zu den Fragen gegeben wurden... ;D
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justin_k

Zitat von: KlausP am 17. November 2012, 14:13:54
- Was für "ein Staatssekretär" aus welchem Ministerium?
- Wann hat der Bönhard (?) / Mundlos(?) (eigentlich egal, welcher gemeint ist) gedient?
- Seit wann war dem MAD dessen rechte Gesinnung bekannt?
- Wann hat der zuständige Disziplinarvorgesetzte davon erfahren?

Ich hatte das hier gelesen, zumindest teilweise werden die Fragen da auch beantwortet: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsu-moerder-wie-die-bundeswehr-uwe-mundlos-gewaehren-liess-a-858909.html

Ok, jetzt kann man natürlich sagen "ach, der Spiegel nun wieder...". Aber wo soll man sich denn informieren? Auf den anderen Nachrichtenseiten stehen zu diesem Fall doch mehr oder weniger die gleichen Nachrichten.

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