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Wie lange ist die höchste Verpflichtungszeit ?

Begonnen von AlaPlaya, 20. November 2012, 14:06:24

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AlaPlaya

Hallo

ich würde gerne wissen wie lange die höchste Verpflichtungszeit ist als SAZ. Bei Wikipedia steht dass man sich höchstens für 15 Jahre verpflichten kann.

Stimmt das ?


mfg

Ralf

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AlaPlaya

also ich will mich beim heer verpflichten und dann sag ich, dass ich mich 25 jahre verpflichte ? mir war nur bekannt, dass man sich höchstens für 12 Jahre verpflichten kann.


mfg

schlammtreiber

Zitat von: AlaPlaya am 20. November 2012, 14:11:22
mir war nur bekannt, dass man sich höchstens für 12 Jahre verpflichten kann.

Das war früher auch durchaus mal so, aber mittlerweile ist diese Grenze nach oben korrigiert worden
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KlausP

Dazu muss man aber auch sagen, dass die Einstellung über die Regelverpflichtungszeit hinaus extrem selten ist. Bei einer Weiterverpflichtung nach einer gewissen Dienstzeit kann das etwas anders aussehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: AlaPlaya am 20. November 2012, 14:11:22also ich will mich beim heer verpflichten und dann sag ich, dass ich mich 25 jahre verpflichte ?

Hast Du jetzt den Unterschied zwischen Erst- und maximaler Verpflichtungszeit verstanden ;) ?


Tommie

He he he ;) ! Woher wusste ich das nur :D ? Sie werden wahrscheinlich maximal SaZ 4 in der Mannschaftslaufbahn ;) !

Denken Sie nochmal drüber nach ... ;) : Erstverpflichtungszeit = ... ! Maximale Verpflichtungszeit = ...

AlaPlaya


KlausP

Au Mann! ... Lesen Sie doch bitte mal bei www.bundeswehr-karriere.de die Regelverpflichtungszeiten für die unterschiedlichen Laufbahnen nach. Bitte, nur ein Mal in Ihrem Leben!  8)
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Tommie

Oh Mann, wollen Sie nicht oder können Sie nicht verstehen? Die Erstverpflichtungszeit richtet sich nach der Laufbahn, für die man als geeignet getestet wurde am ZNwG! Mannschafter werden zunächst auf 4, Fachdienstunteroffizieranwärter üblicherweise auf 9 und Feldwebelanwärter auf 13 Jahre verpflichtet! Bei den letzten beiden bezieht sich die angegebene Verpflichtungsdauer auf diejenigen, die im niedrigsten Dienstgrad eingestellt werden mit einer Zusage zu einer Berufsausbildung!

Und für alle Dienstgradgruppen kann bei Eignung, Leistung, Befähigung und vorhandener Stelle eine Weiterverpflichtung bis zu einer Gesamtdauer von 25 Jahren erfolgen, muss es aber nicht! Die große Mehrheit geht allerdings nach der Erstverpflichtungszeit nach Hause!

schlammtreiber

D.h. zur Einstellung wird man erst mal nur SaZ4.
Auf Antrag kann man dann bis XY Jahre verlängern... wenn der Antrag durchgeht.
Man hat keine Garantie (keinen Anspruch darauf), dass es letztendlich auch wirklich 25 oder 12 oder 20 Jahre werden...
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AlaPlaya

Zitat von: schlammtreiber am 20. November 2012, 15:05:22
D.h. zur Einstellung wird man erst mal nur SaZ4.
Auf Antrag kann man dann bis XY Jahre verlängern... wenn der Antrag durchgeht.
Man hat keine Garantie (keinen Anspruch darauf), dass es letztendlich auch wirklich 25 oder 12 oder 20 Jahre werden...


aaaaahhhh jetzt habs ichs kapiert.... 8) 8)

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