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Drogentest

Begonnen von Jens91, 12. Dezember 2012, 16:12:18

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F_K

ZitatAbgesehen davon klagen nur wenige, da der Kostenaufwand nicht ganz unerheblich ist (auch wenn das ja in anderen Threads bestritten wird

Nein, ein nicht unerheblicher Kostenaufwand ist nie bestritten worden. Bestritten worden ist lediglich ein Kostenaufwand, der gleich die Existens gefährdet.
Klar ist es unschön, 30.000 Euro (ein Beispiel) an Prozezkosten zu zahlen - aber die Existenz gefährdet es nicht. Und solche Prozeßkosten sind schon eher die Ausnahme, die große Zahl der Prozesse dürfte "preiswerter" sein.

Zur Sache hier: "Kunden" kommen immer wieder - der tatsächliche Kiffer wird spätestens beim zweiten Auffallen rausfliegen ...

Andi

Wer führt denn auch einen prozess, wenn er genau weiß, dass er ihn evtl. ruinieren würde? Da ist irgendwie ein logischer Fehler in deiner Argumentation finde ich. :(
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F_K

@ Andi:

Wieso? Genau das ist doch mein Punkt.

Einen (selbst verursachten) Unfall als Fußgänger mit sehr hohen Folgekosten ( < 100.000 Euro) sucht sich niemand aus - ob ich vor Gericht klage, suche ich mir selber aus, d. h. bei hohem Prozeßrisiko kann ich ggf. von einem Prozeß absehen und muss dann auch keine Kosten tragen.
Strafprozesse (die mir von außen aufgezwungen werden könnten) sind in der Regel nicht "sehr teuer" - insbesondere bin ich ja eh unschuldig. Bei Zivilklagen (die mir aufgezwungen werden) muss ich, wenn ich nicht selber den Beweisantrag stelle, auch keinen Kostenvorschuß leisten.

Der einzige Nachteil einer fehlenden Rechtsschutzversicherung ist die damit verbundene "geringe Kampffähigkeit" in solchen zweifelhaften Grenzfällen.
... und die Behebung dieses Nachteils ist halt "Luxus" und nicht lebensnotwendig.

Andi

Sorry, diese Systematik läuft ausschließlich darauf hinaus, dass das Recht dem Unrecht weichen muss. Und nicht, dass mehr Recht geschaffen wird oder gar der Einzelne dadurch in irgendeiner Form adäquat aufgestellt ist.
Insbesondere Geschädigte bei Straftaten oder Unfällen können sich von einer adäquaten Schadensersatzforderung sofort verabschieden, wenn sie nicht Rechtsschutzversichert sind. Es kommt nicht von Ungefähr, dass wir in Deutschland so viele und so große Opferschutzverbände haben, denn im Bereich "unverschuldet in Not geraten" findet man extrem viele Personen, die sich ihr Recht eben aus finanziellen Gründen nicht erstreiten können.
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Thorsten1989

Oh man....

Faxt ist das der Konsum von BTM in der Bundeswehr verboten ist . Hör auf , guck das du den THC aus deinem Körper bekommst und gut ist . Jedoch kann ich so Aussagen von 0815 leuten wie : ( Mit leuten die Kiffen würde ich nicht in den Einsatz gehen ) für völlig unnötig . Selbst auf Kiffende Kameraden kann ich mich im ernstfall verlassen . Dies sage ich aus erfahrung .


PS: Macht euch ruhig über meine Rechtschreibung und gramatik lustig . geht mir am arsch vorbei

Andi

Zitat von: Thorsten1989 am 13. Dezember 2012, 15:59:28
Selbst auf Kiffende Kameraden kann ich mich im ernstfall verlassen . Dies sage ich aus erfahrung .

Sprach der ANA Mann und lief dümmlich grinsend und leicht sabbernd ins MG-Feuer... ;D
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F_K

Zitatdass das Recht dem Unrecht weichen muss

Andi,

Thema verfehlt. Es ging in einer Diskussion mit Justice um die Frage von ZWINGEND NOTWENDIGEN Versicherungen.

Hier argumentieren alle Versicherungsfachleute wie folgt:

- Wie groß ist das Risiko einens Schadens, welche Schadenshöhe hat dieser Schaden?
- Wird dieser Schaden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit diese Person zum Sozialfall machen?
-> dann ist eine Versicherung zwingend.

Beispiel:
- Krankenversicherung (gut, inzwischen eh gesetzlich vorgeschrieben)
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung (weil durchaus nicht unwahrscheinlich, und der Verdienst dann wegfällt).

Gegenbeispiele:
- Hausratversicherung (der Schaden ist in der Höhe begrenzt, und kann durch durchschnittlich verdienende Personen auch getragen werden (kann zwar teuer sein, aber der Kram wurde ja schoneinmal verdient). Natürlich kann man sich aus "Komfort" trotzdem versichern.
- Handyversicherung / Reifenversicherung / Brillenverlierversicherung - kann man alles machen, die Risiken sind aber sehr überschaubar.

Eine Versicherung verteilt Risiko und Kosten (natürlich abzüglich Gewinn des Versichers und Verwaltungsaufwand).

Prozeßkosten sind in der Regel nicht "so exorbitant", auch wenn es im Einzelfall Personen gibt, die dieses dann nicht bezahlen können.

@ Thorsten:

Da hätte ich gerne (belegbare) Quellen - die Erfahrung mit "kiffenden Kämpfern" hat die Bw inszwischen in der Breite - und da habe ich keine positiven Rückmeldungen, sondern nur und ausschließlich negative Erfahrungen.

ulli76

Mag noch jemand mein Lieblingsvideo zu dem Thema hier verlinken?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Aurignacien

Neanderthals had bigger brains than us.

Hagbard

Zitat von: Thorsten1989 am 13. Dezember 2012, 15:59:28Jedoch kann ich so Aussagen von 0815 leuten wie : ( Mit leuten die Kiffen würde ich nicht in den Einsatz gehen ) für völlig unnötig . Selbst auf Kiffende Kameraden kann ich mich im ernstfall verlassen . Dies sage ich aus erfahrung .

Klar kann man das. Man kann sich aber nicht darauf verlassen, dass der Kamerad vergessen hat, sein Gewehr zu sichern und sich ein Schuss löst, weil das THC das Kurzzeitgedächtnis blockiert, und zwar auch gewisse zeit noch, wenn nix geraucht wurde.
Also: Dämliche Aussage von Ihnen!

Tommie

Zitat von: Thorsten1989 am 13. Dezember 2012, 15:59:28Selbst auf Kiffende Kameraden kann ich mich im ernstfall verlassen . Dies sage ich aus erfahrung .

Da spreche ich, auch aus Erfahrung eindeutig dagegen! Wir haben bis jetzt aus nahezu jedem Einsatz ein paar Gestalten repatriiert wegen dem Zeug! Und damit kennt die Bundeswehr definitiv keinen Spaß! Da fliegt man raus, sofern man noch innerhalb der ersten vier Jahre Dienstzeit ist, und kriegt noch ein lustiges Strafverfahren an den Hals gehängt!

Und jeden Landser, den ich beim Kiffen erwische, nehme ich vorläufig fest, lasse das ganze ordnungsgemäß dokumentieren (natürlich unter meiner Mithilfe ;) !) und ab geht die Post :D !

Spiritus

Lieber wieder dienstlich geliefertes Chrystal-Meth, äääh Pervitin;) Hat sich schließlich bewährt und wurde auch nach dem Krieg noch jahrzehntelang bevorratet.

Interessante Sendung zu den im Krieg absichtlich eingesetzten Drogen/Medikamenten: http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=playset&obj=30714

itschie

wollen wir nicht lieber wieder zum dienstlich gelieferten Mohnbrötchen zurück... ich denke zu den Thema wurde schon in unzähligen anderen Themen genug gesagt und alle varianten haben immer irgendwie zum ausschluss geführt was auch gut so ist, ihr redet alle nur vom Einsatz, aber fangen wir hier im Inland an, auch hier schießen wir, wenn auch nur auf "Pappfiguren", ganz ehrlich ich wollte nicht in der nähe eines kiffenen Kamaraden stehen und schon gar nicht beim NSAK, insbesondere wenn man in einen Truppenteil ist, wo eh nur das notwendigste vom notwendigen geschossen wird und entsprechend auch der Umgang mit den Waffen nicht mehr für jeden ganz geläufig ist.

KlausP

#43
Zitatedit: gelöscht

Zum Glück ist das, was Sie richtig, falsch oder lächerlich finden vollkommen irrelevant. Spätestens, wenn Sie bei einem truppenärztlichen Check mit Drogen erwischt werden, sind Sie wieder draußen. Ich kann nur hoffen, dass das möglichst schnell passiert. Und das ist auch gut so. Wenn Ihnen das nicht passt, treten Sie Ihren Dienst bei der Bundeswehr nicht an und gehen woanders hin, Sie müssen ja nicht Soldat mit allen Rechten und Pflichten werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Der Vergleich Alkohol mit Drogen hinkt natürlich gewaltig.
Warum?
Alkohol = legal
Drogen = illegal

Zumindest der Besitz ist illegal und nun kommt sicher gleich wieder die Diskussion, ob ich konsumieren kann ohne im Besitz der Droge zu sein.
Meiner Meinung nach nein und damit ist das konsumieren ein Gesetzesverstoß, der sich mit dem eintreten für die FdGO nicht vereinbaren lässt.