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FWDL: Neues Verfahren / Kein Sporttest / Wiedereinstellung

Begonnen von Bregenz12, 05. Januar 2013, 22:18:17

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Ralf

Gut, dass er dich ehrlich beraten hat.
Es ist in der Tat so, dass es nicht einfach ist, aus dem FWD in den Status SaZ zu wechseln. Wenn du vorhast, SaZ zu werden, dann bewirb dich gleich dafür. Bei beiden hast du 6 Monate Probezeit und "kaufst nicht die Katze im Sack".
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Faceless

Danke für die Antwort .


Naja ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas enttäuscht , denn ich dachte , dass es möglich ist nach den 23Monaten FWD

übernommen zu werden .

Wobei es doch mit sicherheit genug Soldaten gibt die nach dem FWD23 übernommen wurden  ???

Meine Situation -> Ich möchte zum Bund , bin mir aber nicht sicher ob ich mich direkt als SaZ bewerben soll , denn ich hab auch keine Lust

nach 6 Monaten aufzuhören .







Firli



SanFw/RettAss

Bregenz12

Vielleicht hilft folgendes Vorgehen:
1) Mit dem Karriereberater klären, welche Stellen in welcher Laufbahn als SaZ frei sind und zu Dir passen.
2) Truppenbesuch in einer entspr. Einheit vom Berater organisieren lassen und vor Ort klären, ob es zu einem passt. Wie genau sieht später meine Tätigkeit aus...?
3) Im positiven Fall bewerben. Als SaZ gibt's die besseren Jobs, auch auf der Mannschaftsebene. Und man hat trotzdem 6 Monate Probezeit. - Es wird zunehmend deutlich, dass die Truppe außer für besonders simple Tätigkeiten keine FWDL mehr haben will, auch nicht mit 23-monatiger Dauer  - jenseits allem politischen Getöse!

HorridoFred

Guten Abend zusammen,

um jetzt nochmal einen weiteren "Spezialfall" zu konstruieren: Regulärer Grundwehrdienst W9, später Einstellung als SaZ 12 und nach einigen Monaten Antrag auf KdV mit daraus erfolgender Entlassung. Wäre hierauf wieder der Fwdl Möglich und wenn ja, wie wird die mögliche Restdienstzeit des Fwdl berechnet und mit was für einem Dienstgrad.

Ich hoffe ich bringe ein Paar Köpfe zum rauchen.

Vielen Dank im Voraus

Ralf

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Stabsuffz93

Guten Abend,

meine Situation ist wie folgt. Angefangen als SaZ, AGA bestanden dann direkt aus medizinischen Gründen Widerrufen. Kann ich jetzt noch als FWDL in eine andere TSK?

MfG

Bregenz12

Nein, ehemalige SaZ dürfen nicht als FWDL eingestellt werden. - Möglich wäre allenfalls eine erneute Bewerbung als SaZ. Daher bitte mit dem örtlichen Karriereberater deswegen Kontakt aufnehmen. -
Zu klären wäre noch der damalige Abbruch "aus medizinischen Gründen". Sind die Probleme jetzt beseitigt? Denn das wird im Rahmen einer neuen Bewerbung genau hinterfragt werden.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bregenz12

Der Text, auf den BSG1966 anschließend Bezug nimmt ist jetzt als erster und aktueller Beitrag dieses Threads angepinnt. 

BSG1966

Zitat von: Bregenz12 am 26. Mai 2013, 21:51:43
Denn eine gute Fitness werden Sie für Ihre Grundausbildung benötigen. 

Also ich weiß jetzt nicht, ob in der AGA seit 2003 nochmal ordentlich angezogen wurde, aber bei mir hat auch eine durchschnittliche bis ausreichende Fitness gereicht.....

SommerTime

Wie soll man sich sportlich vorbereiten?

Ich laufe momentan jeden 2. Tag 10km und mache nebenbei auch etwas Krafttraining (nicht im Studio)
http://outfacted.com/de/training/grundlagentraining_ohne_geraete.php

Reicht das zur Vorbereitung auf den Dienst?

Ralf

#28
Info:
Es ist nunmehr möglich -trotz abgebrochener Probezeit- sich erneut für den FWD zu bewerben. Es ist sogar möglich, dass man als SaZ mit abgebrochener Probezeit (wenn man noch nicht ernannt wurde), sich für den FWD zu bewerben.



Edit:
Mit Symbol gekennzeichnet
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Bregenz12

@ Ralf
Vielen Dank für die aktuelle Informationen. Hierzu habe ich noch einige Nachfragen:
Gibt es dazu einen aktuellen Erlass, der im Intranet nachlesbar wäre?   
Was bedeutet der Hinweis bei den SaZ (-> FWDL), "sofern sie noch nicht ernannt sind"? Das passiert doch aus Status-Gründen gleich innerhalb der ersten Tage.
Und wenn er ernannt ist, dann kündigt während der Probezeit, kann er nicht mehr FWDL werden bis zur Gesamtdauer von 23 Monaten?
Was ist mit den SaZ, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden und dann während der Probezeit kündigen: Können die noch FWDL bis zur Gesamtdauer von 23 Monaten werden?

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