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Ordonanz- und Blankwaffen

Begonnen von BeLin, 07. Januar 2013, 12:00:46

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F_K

ZitatHier kann ich beruhigen: Alle Modelle sind waffenrechtlich unbedenklich!

Hier hat wolverine natürlich (auch) recht - allerdings werden alle diese Stiefel wohl strafrechtlich als gefährliches Werkzeug eingestuft (wenn zum Treten benutzt).

F_K

ZitatZitat von: F_K am Heute um 13:58:07
mit einer modernen SigSauer anstelle der P8

Was übrigens eine ausgezeichnete Wahl ist!

Kommt doch sehr stark aufs Modell der SigSauer an - die Sportpistolen sind mir deutlich zu teuer, und dann noch zu empfindlich.

Andi

Zitat von: BeLin am 07. Januar 2013, 16:05:51
Auch schön ist das viel Halbwissen zusammengefügt zu einem schlagferigigen Fakt wird.

Wieso? Die hattest du doch schon mit der ersten Antwort.

Und zur Verwendung privater Waffen im Dienst noch eine Ergänzug: Dienstliche Munition darf nur in nicht bundeswehreigenen Waffen verwendet werden, die einen Beschussstempel des BAWV haben.

Gruß Andi
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F_K

ZitatUnd zur Verwendung privater Waffen im Dienst noch eine Ergänzug: Dienstliche Munition darf nur in nicht bundeswehreigenen Waffen verwendet werden, die einen Beschussstempel des BAWV haben.

@ Andi:

Glaube ich Dir gerne - nur was ist der Sinn davon? "Eigentlich" sollte doch ein anerkannter Beschuß reichen, auch wenn die "Militärmunition" in der Regel "hart" geladen ist - so darf ich doch mit einer beschossenen Waffe in Deutschland auch +P oder +P+ Munition verschießen, die ggf. noch "härter" als Militärmunition ist.

Alle Munitionssorten müssen doch innerhalb der Vorgaben sein und deutlich unterhalb der Drücke, die im Beschuß erreicht werden?

BeLin

Zitat von: Andi am 07. Januar 2013, 16:33:29
Zitat von: BeLin am 07. Januar 2013, 16:05:51
Auch schön ist das viel Halbwissen zusammengefügt zu einem schlagferigigen Fakt wird.

Wieso? Die hattest du doch schon mit der ersten Antwort.

Und zur Verwendung privater Waffen im Dienst noch eine Ergänzug: Dienstliche Munition darf nur in nicht bundeswehreigenen Waffen verwendet werden, die einen Beschussstempel des BAWV haben.

Gruß Andi

Nein das war auf die Knobelbecher bezogen.
Rechtschreibfehler gelten auch als abweichendes Stillmittel, dürft Ihr also behalten.

wolverine

BAWV und CIP (+ 30%) sind schon traditionell immer unterschiedliche Wege gegangen. Darum sind auch alte "Wehrmachtsbeschüsse" bis heute keine Beschüsse nach BeschG. Ich glaube das führt aber insgesamt zu weit ...
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F_K

ZitatIch glaube das führt aber insgesamt zu weit ...

Fang ruhig mal an - Sachkunde und einschlägiges Studium ist ja vorhanden.

Das CIP (und damit die Beschußämter) einen Wehrmachtsbeschuss nicht anerkennen, weil das damalige Deutschland nicht Mitglied CIP war und nach deren Vorgaben beschossen hat, ist klar.
Aber warum "zickt" BAWV? Wahrscheinlich doch rein aus Trotz, oder?

Echte sachliche Gründe würden mich interessieren ...

Andi

Technisch habe ich da keine Ahnung von. Aber davon kann dir jedes zivile Wachunternehmen, dass Liegenschaften der Bundeswehr absichert ein Liedchen singen. Die bekommen nämlich Munition von der Bundeswehr, aber müssen eigene Waffen mitbringen.
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F_K

ZitatDie bekommen nämlich Munition von der Bundeswehr, aber müssen eigene Waffen mitbringen.

@ Andi:

Das wäre gleich die Folgefrage:

Ich würde für diese Zwecke KEINE Vollmantelmunition (militärisch) verwenden, sondern eben eine für diese Aufgabe ("Self defence") geeignete Munition.

Aus gutem Grund setzen quasi alle Berufswaffenträger in Deutschland ja andere Munitionssorten ein.

Muss die Bw Munition verwendet werden - und mit welchem (sachlichen) Grund?

(Ein Beschuss bei den Beschußämtern ist übrigens nicht "so teuer", aber der OrgAufwand / die Kosten mit dem entsprechenden Versand ist halt "unschön".)

wolverine

Könnte etwas hiermit zu tun haben:

§ 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
(2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, technische Sperren und Dienstfahrzeuge.
(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.


Aber das würde auch gegen die privaten Pistolen sprechen.
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F_K

@ wolverine:

Zitataber müssen eigene Waffen mitbringen.

schreib Andi: Und wenn wir jetzt kleinlich werden, stellen wir fest:
- Die (dienstliche) P8 hat einen Lauf mit Züge und Feldern und eine "Eigenheit" bei der Sicherung
- Die P8 ist meines Wissens nach eine Sonderanfertigung für die Bw und "zivil" nicht zu beschaffen
- Die H&K USP (bauähnlich mit der P8) hat eine Polygonlauf und eine andere Sicherung

-> Ergo - ich kann zivil keine dienstlich zugelassene Waffe beschaffen.

Von der Munition spricht der "Snipit" auf dem "Uzwagbw" übrigens nicht.

wolverine

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Sperrwaffen

Nur noch ein kleiner Input zu den Knobelbechern:
Seestiefel erhalten alle Marinesoldaten, die "Marine, Bord" eingekleidet werden, unabhängig vom Dienstgrad, d.h. fast alle Marinesoldaten haben Seestiefel im Schrank.

Bis Mitte der 90er unterschieden sich diese Stiefel nur in der Sohle vom Knobelbecher aus den Anfangstagen der Bw, später gab es immer mehr Unterschiede, z.B. ein Lederfutter. Seit einigen Monaten gibt es ein völlig neues Seestiefelmodell, welches zwar immer noch ein Schlupfstiefel ist und etwa wadenhoch, aber zusätzlich moderen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Warum die Marine immer noch mit Schlupfstiefeln herumläuft, mag sich manchem Heerskameraden nicht erschließen, an Bord haben die Dinger aber einige echte Vorteile und erfreuen sich einer ungebrochenen Beliebtheit (ich kann sie aber nicht ausstehen).

Die Lederschnalle zum "Engerstellen", die bei Gründung der Bw eingeführt wurde, nannte man übrigens spöttisch "Demokratenschnalle" weil die Soldaten vermuteten, dass sie nur angebrahct wurde, um die Stiefel optisch von denen der Wehrmacht zu unterscheiden.

Auch bei der Marine sind alle Stiefel waffenrechtlich grundsätzlich unbedenklich, nur nach einigen Tagen Gefechtsdienst muss man aufpassen, dass einige Stiefel nicht als C- bzw. B-Waffen eingestuft werden müssen, dann wird es unangenehm. Aber da gibt es zum Glück ein Spray gegen.

Noch ein Wort zu BeLin:
Sie dürfen sich über den leicht aggressiven Ton auf Ihre Frage nicht wundern, ich kann ihn gut verstehen. Die Leute, die Ihre Frage beantwortet haben sind oder waren aktive Soldaten, sind ein bisschen älter und erfahrener und haben fast alle mehrere Einsätze bestritten bzw. bestreiten sie noch immer. Und immer wieder kommen junge, unerfahrene Soldaten (meist Offiziere) oder gar angehende bzw. verhinderte Soldaten mit solchen Flausen, Schirmmütze, Paradeuniform, Blankwaffen usw. und zeigen damit, dass sie (noch) völlig falsche Prioritäten setzen. Da prallen also zwei Welten aufeinander und das führt manchmal zu spitzen Antworten. Ich persönlich habe den allergrößten Teil meiner bisherigen Dienstzeit im Borddienst- und Gefechtsanzug verbracht und schlafe auf See auch darin. Das betrachte ich als großen Glücksfall, denn für diese Art von Arbeit bin ich ja zur Bundeswehr gegangen. Da regt es einen aber schon mal ein bisschen auf, wenn hier die jungen Heißsporne diskutieren, ob sie zur Hochzeit in Uniform eine Schirmmütze, eine Fangschnur, einen Säbel, einen weißen Schal, ein schweizer Messer oder Opas alten Vorderlader tragen dürfen. 

BeLin

Das verstehe ich durchaus. Und ich kann mir auch vorstellen wie es sein muss wenn Jemand kommt und ein Sytem in frage stellt was in der Eigenen Zeit wunderbar funktioniert hat. Folglich wollte ich auch Niemanden zu nahe tretten.

Ich muss mich aber erneut von jeglichen Verdacht einer ideologichen Gesinnung distanzieren.
Auch wollte ich nicht versuchen das Sytem zu reformieren, also ich möchte nicht, dass Seitenwaffen, Ordonazwaffen oder gar so hirnrissige Geschichten wie Schirmützen (und Wer eine haben möchte, wenn ich richtig im Bilde bin, bei der Marine gehören die zur Einkleidung ab Maat oder wars Bootsmann, na ja Euer Fachgebiet; Zweifels ohne), Paradeuniformen, Knobelbecher (also Vollschaft a la WH frühes Model) und gar noch der Stechschritt (egal ob mit durchgestreckten oder angewinkelten Fuß) wieder eingeführt werden. Was ja schon aus Sicht einen "CoId" ein totaler Fehlschlag wäre.

Nein ich wollte nur wissen ob die Möglichkeit besteht Ordonanz aufzutragen; das Resultat aus dem Geschrieben: Nein.
Gut bei der Pistole gäb es eine Möglichkeit, wenn ich das Richtig verstanden habe, welche aber derart Umständlich wären, dass man auch gut und gerne darauf verzichten kann.

Und jedem Aktiven Soldaten oder alt Gedienten dem ich doch zu nahe an Sein Ehrgefühl gekommen bin verweise ich doch noch mal auf mein "mea maxima culpa" hin :

Ach, der Worte vergebener Müh,
die Worte kammen eben zu früh.
Wer schneller schreibt
als das er Denkt,
denn Zorn er treibt,
Ungemach zu sich lenkt.

Um zu bekehren die falschen Worte,
ich nicht mehr Trist mehr horte,
will sagen:
Mit meinen besten Gruß,
nicht zödern, zaudern, zagen;
mit den Blödsinn ist jetzt schulss.

Hoffe das ich das noch aus dem Gedechtnis richtig zusammen bekommen habe.
Rechtschreibfehler gelten auch als abweichendes Stillmittel, dürft Ihr also behalten.

Andi

Zitat von: wolverine am 07. Januar 2013, 21:28:50
Aber das würde auch gegen die privaten Pistolen sprechen.

Nich unbedingt, denn ich schrieb ja, dass diese Waffen vom BAWV geprüft und zugelassen werden müssen (zumindest wollte ich das mit dem "Beschussstempel" sagen). Möglich ist das also schon.

Gruß Andi
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