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WÜ´s während den Ferien

Begonnen von ResiOG, 08. Januar 2013, 15:31:33

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KlausP

ZitatIst der Fachwirt denn in diesem Fall zwingende Vorraussetzung für eine Beorderung als FW?

Um direkt  als Feldwebel (vorl.) beordert werden zu können, musst du einen Meister- oder vergleichbaren Berufsabschluss haben. Mit Gesellen- oder Facharbeiterabschluss kannst du als StUffz (vorl.) beordert werden, in beiden Fällen muss der Beruf natürlich zur geplanten Verwendung passen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ResiOG

Als Reservefeldwebelanwärter muss ich den StUffz auf jeden Fall durchlaufen, richtig?

wolverine

Als Fw (vorl.) sind Sie gleich Fw und müssen ihn nur endgültig verliehen bekommen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ResiOG


Tommie

Wenn Sie ganz normal als RFA in Wehrübungen Feldwebel werden wollen, benötigen Sie dafür auch ein paar Tage ;) ! Natürlich kann man Sie zeitnah zum Uffz der Reserve (RFA) befördern, für den StUffz brauchen Sie schon 12 Tage Wehrübung am Stück, weil Sie dazu beurteilt werden müssen! Weiterhin haben Sie ein Jahr Stehzeit in jedem Dienstgrad, also vom Uffz bis zum Feldwebel auch zwei hJahre, wenn alles passt! Und Feldwebel werden Sie, nachdem Sie die Lehrgänge alle abgebacken haben! Also auch nicht in der Zeit, die Sie für Ihren Verwaltungsfachwirt benötigen, sondern deutlich danach!

So, und nun müssen Sie sich entscheiden: Sie werden RFA und machen die Ochsentour, wobei Sie sich locker mehr als ein Loch ins Knie schiessen, weil diese länger dauert, als Ihre Weiterbildung, oder Sie warten bis zum Abschluß der Weiterbildung und werden dann als Feldwebel (vorläufig) beordert und können sich danach in aller Ruhe um die endgültige Zuerkennung des Dienstgrades kümmern! Ihre Entscheidung ...

Allerdings sehe ich für eine Wehrübung in den Ferien bei Ihren derzeitigen Assets, die Sie zu bieten haben, immer noch mehr als schwarz!

Lumpy

Tommie hat sicherlich nicht unrecht mit dem was er sagt, allerdings seh ich das nicht ganz so schwarz.

Du musst halt wissen wie wichtig dir der Dienstgrad ist. Wenn er dir egal ist, dann kannst du bis 2015 nämlich schon ein paar Wüb's machen und dem entsprechend auch schon ein paar Taler verdienen bzw. Spaß haben.

Wehrübende Mannschafter sind selten, aber es ist beileibe nicht unmöglich und die "wübenden" Msch die ich kenne (meine Wenigkeit eingeschloßen) haben weder eine Berufsausbildung noch irgendwelche besonderen ATN's.

Aber du wirst halt nen bisschen telefonieren müssen.

Tommie

Natürlich gibt es noch die eine oder andere Wehrübung für Mannschaftsdienstgrade, das will ich ja gar nicht abstreiten! Und selbstverständlich muss man sich dafür entweder die Hacken ablaufen oder aber die Finger wund telefonieren! Aber vor allen Dingen muss man dafür ein wenig flexibler sein, als der Kamerad "ResiOG" während seiner Weiterbildung überhaupt sein kann.

Ich habe auch schon während einer Weiterbildung Wehrübungen in den Oster- und Pfingstferien gemacht. Aber da habe ich den TE Fhr AÜR vertreten, so dass dieser mit seiner Familie Urlaub machen konnte. Letztendlich wird sich die Kombination von Mannschaftsdienstgrad d. R. mit wenig verwertbaren ATBs und seinen zeitlichen Einschränkungen (kann nur in den ferien!), als Knickpunkt erweisen und er wird exakt NULL Wehrübungstage bekommen!

Tommie

Und noch eines habe ich vergessen: Wenn er dann erzählt, dass er innerhalb der nächsten zwei Kalenderjahre den Verwaltungsfachwirt erwerben wird, langt ihn auch für die RFA-Ausbildung keine Einheit an, nicht mal mit der Kohlenschaufel! Er wird immer wieder das gleiche zu hören bekommen: "Bewerben Sie sich wieder, sobald Sie den Verwaltungsfachwirt in der Tasche haben, dann machen wir Sie zum feldwebel (vorläufig) und danach sehen wir weiter!"

Also ... Ruhe bewahren, Schock bekämpfen ;) !

HCRenegade

Nur mal als Hinweis:

Wenn du (nach dem Verwaltungsfachwirt) zum Fw (vorl.) ernannt wirst, kommt noch eine Menge Arbeit auf dich zu, voraussichtlich 24 WÜ-Tage in der Verwendung + Fw-LG (ohne Prüfung, drei bzw. sechs Wochen) und ggf. noch ein Fach-LG für deinen DP - und das alles innerhalb von drei jahren, sonst verfällt der DG.

Tommie

Wobei das natürlich auch auf den StUffz (vorläufig) zutrifft! Und wenn er heute als SU (vorl.) beordert werden würde, hätte er ja nur in den Ferien Zeit zum Wehrüben, so dass er bis zum Ende seiner Weiterbildung im März 2015 davon vermutlich NICHTS von alledem erledigt hätte und auf genau dem selben Stand wäre, wie wenn er sich in Geduld üben würde, nur eben als StUffz und nicht als Feldwebel, wie dann, wenn wenn er meinen Rat befolgt!

Der Stabsfeldwebel vom BAPersBw gab den Ratschlag nicht, weil er bis dorthin in Pension gegangen ist und die Arbeit dann von seinem Nachfolger gemacht werden muss, sondern weil es wirklich das beste ist, hier abzuwarten, bevor man überhastet irgendwelchen Mist macht, der hinterher recht komplizierte Auswirkungen haben kann!

ResiOG

ZitatAlso ... Ruhe bewahren, Schock bekämpfen!
Ja da bin ich grade dabei ;D
Da ich dieses Forum so ziemlich jeden Tag verfolge vertraue ich jetzt auf eure Aussagen, da ich von eurem Fachwissen sehr überzeugt bin!
Freunde mich jetzt mit dem Gedanken an, dass es erstmal nix wird und werde dann nur an den DVags/VVags teilnehmen. Da kann man bestimmt auch Kontakte knüpfen was dann für den späteren Zeitpunkt sicherlich von Nutzen sein kann.

ZitatWenn du (nach dem Verwaltungsfachwirt) zum Fw (vorl.) ernannt wirst, kommt noch eine Menge Arbeit auf dich zu
Ich habe nix anderes erwartet ;)

Aber eine Frage hätte ich noch: Wie viel vorher sollte ich denn die Bewerbung für die Übernahme in einen vorläufigen DG schreiben?

Tommie

Nachdem die Bewerbung ohnehin nicht bearbeitet werden wird, so lange das Zeugnis über den Verwaltungsfachwirt nicht dabei ist, können Sie sich ein "vorher" im Prinzip schenken! Nehmen Sie nach der erfolgreichen Beendigung Ihrer Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt Kontakt mit dem BAPersBw auf und reichen Sie dann alle Unterlagen komplett ein. Das bewahrt Sie auch davor, dass die teile, die Sie eventuell vorher abgegeben haben, dann, wenn es so weit ist, irgendwo verloren gegangen sind! Warten Sie bis Sie das Zeugnis vorlegen können und reichen Sie alles auf einmal ein! Alles andere ist ohnehin nicht zielführend!


Opa_Hagen

Zitat von: HCRenegade am 09. Januar 2013, 01:31:49
Nur mal als Hinweis:

Wenn du (nach dem Verwaltungsfachwirt) zum Fw (vorl.) ernannt wirst, kommt noch eine Menge Arbeit auf dich zu, voraussichtlich 24 WÜ-Tage in der Verwendung + Fw-LG (ohne Prüfung, drei bzw. sechs Wochen) und ggf. noch ein Fach-LG für deinen DP - und das alles innerhalb von drei jahren, sonst verfällt der DG.


Alsooooo - ich bin gerade zurück von der ersten Lehrgangswoche Uffz AMT, und der andere Zug in der Inspektion sind FwA, die auch den AMT machen müssen. Um diesen kommt er nicht herum, und mit dem 8 Wochen Lehrgang ist, wie mir vom Hörsaalleiter versichert wurde, Ende 2013 Schluss. Und ohne Prüfung?!? Wir haben Prüfungen... . Oder ist es so, das Reservisten nur teilnehmen müssen, aber das Prüfungsergebnis uninteressant ist? Da ist im mom eine Menge im Umbruch.

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