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WÜ´s während den Ferien

Begonnen von ResiOG, 08. Januar 2013, 15:31:33

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HCRenegade

Als FA kann er aber auch die LG der anderen TSK besuchen, bei Lw + Marine sind das nur 3 Wochen LG + 3 Monate Fernlehrgang, IMHO das bessere System. Das wurde bei der Marine erst 2010 einegführt und bei der Lw auch in dieser Zeit, denke also nicht, dass sich das so bald ändern wird.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss man als Fw (vorl.) zwar am LG teilnehmen, aber es reicht reine Anwesenheit, da mWn in der Vorschrift steht, dass "Neckermann-Fw/Offz" keine Laufbahnprüfung ablegen müssen.

Opa_Hagen

Zitat von: HCRenegade am 11. Januar 2013, 17:46:41
Als FA kann er aber auch die LG der anderen TSK besuchen, bei Lw + Marine sind das nur 3 Wochen LG + 3 Monate Fernlehrgang, IMHO das bessere System. Das wurde bei der Marine erst 2010 einegführt und bei der Lw auch in dieser Zeit, denke also nicht, dass sich das so bald ändern wird.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss man als Fw (vorl.) zwar am LG teilnehmen, aber es reicht reine Anwesenheit, da mWn in der Vorschrift steht, dass "Neckermann-Fw/Offz" keine Laufbahnprüfung ablegen müssen.

Würd mich mal interessieren, ob das für alle Neckermänner gilt. Wenn möglich, mit Quelle.

LoggiSU

221. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer
Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
– Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen
Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem
anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden.
– Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizieroder
Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine
Laufbahnprüfung ab.

Das sagt die ZdV 20/7 zur endgültigen Verleihung von vorläufig verliehenen DG.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Opa_Hagen

Zitat von: LoggiSU am 11. Januar 2013, 22:08:40
221. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer
Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:

– Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizieroder
Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine
Laufbahnprüfung ab.

Das sagt die ZdV 20/7 zur endgültigen Verleihung von vorläufig verliehenen DG.

Okay, ich fasse also zusammen: für SU vorl. d.R. keine Prüfung, keine Prämie. Dabeisein ist alles. Also steht am Ende des Lehrgangs nirgendwo eine Prüfungsnote, nur ´ne Beurteilung gibt es. Nunja, dann sehe ich dem Rest des Lehrgngs äusserst entspannt entgegen

F_K

Zitatam Ende des Lehrgangs nirgendwo eine Prüfungsnote

Verständiges Lesen ist ein Problem, oder?

Du wirst keine Laufbahnprüfung machen - aus Gründen der Leistungsbewertung aber alle Prüfungen vermutlich mitschreiben - und da macht es sich extrem schlecht, auch für die Beurteilung, wenn man "sich hängen lässt".

HCRenegade

Welche Beurteilung? Der Laufbahnlehrgang wird nur mit einer Note, basierend aus mehreren Prüfungen, abgeschlossen.

Opa_Hagen

Zitat von: HCRenegade am 12. Januar 2013, 12:38:09
Welche Beurteilung? Der Laufbahnlehrgang wird nur mit einer Note, basierend aus mehreren Prüfungen, abgeschlossen.

Bei Lehrgangsbeginn wurde explizit von Beurteilung gesprochen, sogar sehr ausführlich und auf Kriterien wie Leistungswillen und Leistungsbereitschaft hingewiesen.

Tommie

Entweder handelt es sich dabei um "selektive Wahrnehmung" Deinerseits, Opa_Hagen, oder irgendwer hat Euch einen fürchterlichen Bockmist erzählt ;) !

Quelle für meinen Behauptung, mit der ich -wie immer ;D ! - ganz steil aus der Sonne komme:

ZDv 20/6, "Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr", Abschnitt "VI. Beurteilungen von Reservistinnen und Reservisten", Ziffer 213:

Zitat"d. Eine Beurteilung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die Reservistinnen und Reservisten an einem Lehrgang mit Prüfung oder an einem bewerteten Lehrgang ohne Prüfung teilgenommen haben, für den ein ,,Lehrgangszeugnis, -nachweis, gleichzeitig Änderungsmeldung" ausgestellt wird."

Und Du wirst es nicht glauben, diese Ziffer trifft auf Deinen Fall zu, wie die Faust aufs Auge ;) !

HCRenegade

Mag sein ,dass das beim Uffz-LG (Heer) so war, beim Btsm-LG wurde KEINE Beurteilung erstellt, da gab es nur ein Lehrgangszeugnis (Stand 2010).

Tommie

Das wird auch nicht beim UL (Heer) so sein ;) ! Quelle: siehe oben!

Opa_Hagen

Tommie, okay, Danke.
Ehrlich, es wurde uns genau so gesagt, nix falsch verstanden.

Werd mal den Chef drauf ansprechen nächste Woche. Ja, ich werd mir trotzdem weiter Mühe geben, dazu macht der Lg mir zuviel Spass;)

Tommie

Opa_Hagen, wenn eine Beurteilung für einen Reservisten erforderlich ist, wird das BAPersBw eine anfodern ;) ! So einfach ist das! Quelle hierfür:ZDv 20/6, Ziffer 213!

Die einzige Frage an Deinen Chef muss daher lauten: Hat das BAPersBw eine Beurteilung für mich angefordert? Wenn die Antwort "Ja!" lautet, wird eine erstellt, wenn die Antwort "Nein!" lautet, sollte man den guten Mann fragen, warum er dann eine Anfertigen will? Lesen wird die nämlich keiner, höchtens in die Tonne kloppen, weil ... siehe oben!

F_K

Ach Jungs, ich schrieb zwar Beurteilung, meinte aber natürlich BeurteilungsBEITRAG - diese netten, ggf. warmen Sätze unter dem Lehrgangszeugnis.

Gibbet die nicht mehr?

Tommie

Ich weiß nicht, wie man die "netten, ggf. warmen Sätze" unter dem Lehrgangszeugnis nennt, die es selbstverständlich noch geben kann, aber eines ist sicher: Sie heissen weder Beurteilung, noch Beurteilungsbeitrag, denn diese Begriffe sind durch die ZDv 20/6 eindeutig belegt und mit entsprechenden Formularen hinterlegt ;) !

Auf einem älteren Lehrgangszeugnis der Belegart 90/3 (BA 90/3) steht auf der Rückseite "Berechtigungen/Voraussetzungen/Beurteilungsvermerk gemäß ZDv 3/6 Nr. 301 (10) und oder Nr. 602 (2)"!

Ok, einigen wir uns also darauf, dass es einen Beurteilungsvermerk geben wird, aber keinen Beurteilungsbeitrag und schon gar keine Beurteilung nach ZDv 20/6 ) !

ulli76

Beurteilungsvermerk dürfte das richtige Wort sein.
Und ich mein es gibt noch Aussagen mit Beurteilungscharakter.

Aber es dürfte klar sein, dass der Opa Hagen ein paar warme Worte zum Lehrgang bekommt und der InspChef (oder vergleichbar) dazu Noten aus Leistungsnachweisen heranzieht.
Die Noten selber werden wohl nicht aufgeführt und durch den Lehrgang kann man wohl nicht wegen schlechter Leistungen durchfallen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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