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ABBRUCH FA AUSBILDUNG- RÜCKSTUFUNG SAZ8 oder SAZ4?

Begonnen von wheretogo, 10. Januar 2013, 12:11:16

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wheretogo

Guten Tag Kameraden,

Zunächst möchte ich Sie bitten, jenes unnötige Kommentar welches nicht meine Fragen beantwortet zu unterlassen. Ich bin kein Verpisser oder sontiges.
Dieses Thema richtet sich vorallem an die Kameraden aus dem Bereich FGG1 bzw. die Kameraden die schon Erfahrung haben mit einem solchen Szenario.

Lage:
Habe mich aus dem Bereich der Mannschaften im 2ten Dienstjahr SAZ4 für die Laufbahn der UmP im Bereich EloKa beworben.
Im November 2012 erfolgte die Beförderung zum UFFZ FA und zum 01.01.13 die Versetzung zum neuen Truppenteil.
Aktuell habe ich unterschrieben SAZ15 wurde aber nur vornächst auf 5 Jahre festgesetzt.
Durch Eindrücke die ich bis jetzt erwerben konnte und private Umstände die sich zum aktuellen Zeitpunkt geändert haben, plane ich meine Laufbahn als Feldwebelanwärter abzubrechen.
Nein ich habe aktuell keinem den DP geklaut wie die Kameraden so schön behaupten da ich aktuell auf einem Schüler-DP sitze.
Habe bis Dato noch keinen Lehrgang besucht, da diese erst im Bereich 3. Quat diesen Jahres anstehen.

Frage:
- Da ich aktuell im DG eines Unteroffiziers bin, müsste ich doch in die Laufbahn der UoP überführt werden? Oder wäre es auch möglich in meinen alten Status als SAZ4 bzw SAZ5 (aktuell) überführt zu werden?
- Wie würde sich diese Überführung auf die Dienstzeit auswirken?
- Besteht die Möglichkeit auf SAZ8 zurückgestuft zu werden?
- Besteht die Möglichkeit einen Wechsel der Verwendung zu beantragen im Bereich UoP mit wechsel des Dienstortes?


Ich weiss dass diese Situation für manche von Ihnen nicht verständlich ist, jedoch bitte ich um kameradschaftliche Hilfe.
Den Spieß habe ich noch nicht angesprochen, da ich mich hier erstmal informieren wollte.

Danke im voraus für kompetente Hilfe.

BulleMölders

Zitat von: wheretogo am 10. Januar 2013, 12:11:16
Zunächst möchte ich Sie bitten, jenes unnötige Kommentar welches nicht meine Fragen beantwortet zu unterlassen.
Zum Glück Leben wir in einer Demokratie, in der eine freie Meinungsäußerung bis zu einem Gewissen Grad garantiert ist.

Zitat von: wheretogo am 10. Januar 2013, 12:11:16
Ich bin kein Verpisser oder sontiges.
Selbst wenn das stimmen mag, ist das sicher kein Grund hier so rum zu schreien.
Vom allgemeinem Auftreten mal ganz zu schweigen.

BulleMölders

Zitat von: wheretogo am 10. Januar 2013, 12:11:16
Nein ich habe aktuell keinem den DP geklaut wie die Kameraden so schön behaupten da ich aktuell auf einem Schüler-DP sitze.
Das sehe ich ein wenig anders, es gibt bestimmt in der großen weiten Welt der Bundesrepublik Deutschland jemanden der diesen Posten zum 01.01.2013 auch gern gehabt hätte, ihn aber nicht bekommen hat, da Sie ihn besetzt haben.

Ralf

ZitatNein ich habe aktuell keinem den DP geklaut wie die Kameraden so schön behaupten da ich aktuell auf einem Schüler-DP sitze.
Doch das hast du, weil ein ausgeschriebener Dienstposten mit dir besetzt worden ist und somit kein anderer mehr darauf kann. Das trifft auch zu, wenn du auf zbV-S- sitzt.

Du kannst sicherlich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, gleichwohl hängt das von der PersFhr ab, ob sie dem stattgeben. In die Lfb der Msch aknnst du jedenfalls nicht mehr zurück.
Da es aber in der Eloka auch Bedarf bei den Uffz o.P. gibt, könnte ein Antrag auf Wechsel in diese Laufbahn ggf. mehr Erfolg versprechen. Hier wirst du dann eine ZAW machen (falls du keinen nutzbaren Beruf hast) und insgesamt 9 Jahre Verpflichtungszeit haben.
Wo es allerdings Stellen gibt und ob du da Wahlrecht hast, wird man im Rahmen des Lfb-Wechsels mit dir erörtern.
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KlausP

Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) legt dazu fest:

Zitat§ 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel

...

(3) Sind Anwärterinnen und Anwärter nicht für ihre Laufbahn geeignet, werden sie mit der Beendigung ihres
Dienstverhältnisses je nach erreichtem Dienstgrad in eine Laufbahn der Laufbahngruppe der Mannschaften oder
der Unteroffiziere übergeführt. Es werden übergeführt:

1. Anwärterinnen und Anwärter mit einem Mannschaftsdienstgrad in eine Laufbahn der Mannschaften der
Reserve,
2. Anwärterinnen und Anwärter mit dem Dienstgrad Unteroffizier, Fahnenjunker oder Stabsunteroffizier in eine
Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve,
3. Anwärterinnen und Anwärter mit dem Dienstgrad Fähnrich oder Oberfähnrich in eine Laufbahn der Feldwebel
der Reserve.
Nach der Überführung entfällt der für Anwärterinnen und Anwärter vorgesehene Zusatz zur
Dienstgradbezeichnung. Fahnenjunker führen den Dienstgrad Unteroffizier, Fähnriche den Dienstgrad Feldwebel
und Oberfähnriche den Dienstgrad Hauptfeldwebel. Bei einer Rückführung nach § 55 Absatz 4 Satz 3 des
Soldatengesetzes gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wheretogo

Danke für diese Info Ralf.
Also ZAW benötige ich nicht, da ich schon einen Beruf mitbringe aus dem kaufmännischen Bereich.
Habe jetzt insgesamt eine Dienstzeit von knapp 26 Monaten hinter mir.
Mein Ziel ist es einen Antrag zu stellen und auf SAZ8 zurückgestuft zu werden.
Würde auch in einen anderen Bereich wechseln nach Möglichkeit .... z.B. FGG1 da ich bis vor kurzem im Bereich FGG1 eingesetzt war.

Ralf

Da der Bedarf bei Eloka Uffz o.P. größer ist als z.B. im FGG1 bezweifel ich, dass einem solchen Antrag stattgegeben werden würde. Es ist immer ein Geben und Nehmen.
Du solltest das Gespräch mit deinem Chef suchen und dann sollte dieser ein Gespräch mit deinem PersFhr führen. Denn wenn dadurch der Bedarf bei den Uffz o.P. SaZ 08 gedeckt werden könnte, hätten beide Seiten was davon.
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F_K

... sprich: Wunschstandort "Näher zu Hause" wird so wahrscheinlich nichts.

(wilde Vermutung).

wheretogo

Ich würde gerne wissen ob die SDBw meine zurückstufung als SaZ8 ablehnen könnte, mich aber zwingen könnte SaZ10 zu unterschreiben?

Eigentlich ist die Dauer UoP Laufbahn ja auf 8 Jahre ohne ZaW geregelt?

wolverine

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wheretogo

Wenn ich die Feldwebelausbildung abbreche kann ich ja nicht im Status SaZ 15 verbleiben.
Müsste durch den Laufbahnwechsel ja dann zurückgestuft werden ...

schlammtreiber

Zitat von: wheretogo am 10. Januar 2013, 16:38:00
mich aber zwingen könnte SaZ10 zu unterschreiben?

Diese Zettel mit der Dienstzeitfestlegung "Ihre Dienstzeit wird jetzt festgelegt auf XY Jahre", die man stufenweise unterschreibt, sind einseitige Bekanntgaben.
Man unterschreibt nur um zu bestätigen, dass man die Mitteilung erhalten hat. Es ist nicht so, dass man die Mitteilung erst unterschreiben müsste, um sie in Kraft treten zu lassen.
Diese Unterschrift hat man schon ganz am Anfang geleistet, asl man sich als SaZ15 verpflichtet hat.
Semper Communis
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wolverine

Dass Sie von sich aus nicht so einfach abbrechen können, ist klar? Und Sie haben bereis für 15 Jahre unterschrieben (sind lediglich von Seiten der Bw bisher erst auf 5 Jahre festgesetzt). Also muss Sie niemand zwingen für 10 Jahre zu unterschreiben. Die Bw kann Sie auf 10 Jahre festsetzuen oder nach fünf entlassen.
Oder man überführt Sie in die Uffz-Laufbahn für X Jahre.
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wheretogo

Also ich kenne mehrere Soldaten die ihre Laufbahn als UA, FA oder OA abgebrochen haben.
Natürlich bin ich mir im klaren das ich ca. 12 Monate mit diesem Verfahren kämpfen werde, jedoch ist dieses mir Wert.
Gäbe es jemanden der mir konkret Tipps zur Vorgehensweise geben könnte? Natürlich keine Musterlösung, jedoch wären ein paar Tipps ganz hilfreich.

Habe gestern erfahren, dass es in dieser Einheit mehrerer solcher Fälle gab und diese sich Beistand vom Personalrat/VP bzw. vom Sozialdienst oder BfD erbittet haben.
Eine gute Idee?

Ich möchte versuchen schnellstmöglich zu handeln um diesen Vorgang nicht komplizierter zu machen als er schon ist.

Ralf

Wenn du valide Gründe hast, die im sozialen Bereich liegen, ist es legitim, auch z.B. den Sozialdienst, Standortpfarrer etc hinzuzuziehen. Allerdings Gründe wie "ich habe keine Lust mehr" etc werden dadurch nicht abgedeckt.
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