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Piercings erlaubt?

Begonnen von freddiFin, 12. Januar 2013, 07:38:22

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StOPfr

Zitat von: miguhamburg1 am 14. Januar 2013, 19:39:26
...weil einige Kameraden sehr oft mit diesem Begriff unterwegs sind.

Es ist wohl weniger die häufige Verwendung des Begriffs, als vielmehr die miterzählte Legende von der Art und Weise der in konkreten Fällen vorgenommenen Sprengung, die manchen Leser nervt. Wir könnten versucht sein, den Begriff "Sprengmeister" als Untertitel ins Forum einzuführen...  :D!   
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F_K

@ StOPfr und Miguhamburg:

Wenn dieser geheimnisvoll umwitterte und von Mythen und Furcht geprägte Begriff dazu führen, dass das diskutierte Fehlverhalten erst gar nicht auftritt - hat man doch das gemeinsame Ziel erreicht.

(Klar darf der Vorgesetzte nicht mit Maßnahmen "drohen", die er überhaupt nicht anwenden darf - aber in einem Forum so einen Begriff zu verwenden, halte ich dann doch für statthaft.
Man könnte natürlich alternativ eine kleine Rechtsabhandlung schreiben, warum auffälliger Schmuck zur Uniform nicht zulässig ist, warum Piercings grundsätzlich auffällig sind (inklusive historischer und sozialkritischer Herleitung dieser Art von Schmuck), Tunnels auch, und welche Maßnahmen dann ein Vorgesetzter hat, mit EM, EEM und BEM, bis hin zur Disziplinarmaßnahmen, im Extremfall Truppendienstgericht und vorläufige Festnahme bei Gehorsamsverweigerung - "Sprengung" trifft es da griffiger).

Tommie

Ach ja, eine "Sprengung" muss es prinzipiell auch nicht gleich am Anfang sein! Da sollte man immer das kameradschaftliche Gespräch suchen! Vielleicht hat sich der Vorfall ja danach bereits erledigt. Denn auch hier gilt: "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es wieder raus!"

GBeispiel: Wir hatten im HQ KFOR einen UoP, der in beiden Ohren relativ kleine aber schwarze Tunnels drin hatte. Einer unserer "Ober-Reichsbedenkenträger" hatte nichts besseres zu tun, als dies der DDO zu melden. Die hatte gerade Zeit und ist auf dem Weg zur Cafeteria "zufällig" an dem Büro vorbei gekommen, in dem der betreffende UoP arbeitete. Sie lud ihn auf einen Cappuccino ein und klärte bei dieser Gelegenheit im persönlichen Gespräch die Anegelegenheit zu aller Zufriedenheit und ab dem nächsten tag hatte der Kamerad hautfarbene Teil anstelle der schwarzen Tunnels drin, die nur dann auffielen, wenn man direkt vor ihm stand und auf seine Ohren schaute!

InstUffzSEAKlima

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Bewerber bei der "Begutachtungsuntersuchnung" (Musterung) bereits großformatige Ohrlöcher bzw. diese sog. Tunnel hat? Gibt es dafür keine "Wertminderung"? Immerhin ist weder das Tragen im Dienst erlaubt, noch reduziert das Entfernen das Unfallrisiko bzw. erhöht die Gefahr sogar noch. Normale Piercings machen ja keine Probleme, wenn sie entfernt bzw. "gesichert" sind.

F_K

@ InstUffzSEAKlima:

Es gibt auch keine "Wertminderung" für den privaten "Gangsterlook", der im Dienst nicht mehr zu tragen ist.

"Normale Piercings" sind ebenfalls zu ENTFERNEN (ohne Wertminderung).

StOPfr

Wenn ich InstUffzSEAKlima richtig verstanden habe, wollte er das Gespräch darauf bringen, was es mit dem Unfallrisiko der sog. Tunnel ohne Einsätze auf sich hat. Wie also die großen Löcher in den Ohrläppchen sich als künftiges Risiko auf das Musterungsergebnis auswirken. Dieses Risiko ist bei herausgenommenen Piercings wie bei Ohrsteckern eher zu vernachlässigen, weil deren Löcher (nur eine Vermutung  ;)) schneller zuwachsen.   
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InstUffzSEAKlima

Ja, genau diese Tatsache meinte ich - wenn auch etwas unpräzise formuliert. Mit "Werminderung" meinte ich Einflüsse auf das Musterungsergebnis bzw. Fehlerziffern, die so zu einer "Entwertung" wegen entprechender Körpermidifikationen führen könnten. Wird bei großflächigen, ständig sichtbaren Tätowierungen nicht auch so verfahren?

ulli76

Solange das nicht fürchterlich entstellend ist, wird da maximal ne IIIer-Gradation rauskommen.
Hauptproblem bei der Verwendung wird dann das WachBtl sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

linus4

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 15. Januar 2013, 22:46:06
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Bewerber bei der "Begutachtungsuntersuchnung" (Musterung) bereits großformatige Ohrlöcher bzw. diese sog. Tunnel hat? Gibt es dafür keine "Wertminderung"? Immerhin ist weder das Tragen im Dienst erlaubt, noch reduziert das Entfernen das Unfallrisiko bzw. erhöht die Gefahr sogar noch. Normale Piercings machen ja keine Probleme, wenn sie entfernt bzw. "gesichert" sind.

Soweit mir bekannt, bildet sich der gedehnte Teil des Ohres in aller Regel zurück. Natürlich nicht binnen weniger Momente, aber doch auf längere Sicht. Lediglich ab einem bestimmten Ausmaß jener Tunnel (~ ab 2-3 cm), ist eine Rückbildung ohne zusätzliche Beihilfe nicht mehr üblich.

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