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RO nach Studium

Begonnen von ener, 19. Januar 2013, 18:41:26

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ener

Hi,

nach meinem Abitur 2008 habe ich 9 Monate GWDL absolviert, dabei nach der AGA noch eine SGA im Tastfunk bekommen(-> EloKa) und war dementsprechend OG.
Derzeit studiere ich Informatik an einer Fachhochschule mit dem Ziel Bachelor of Science, welches ich vorraussichtlich Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres erreichen werde.
Gibt es jemand, der zufällig weiß, wie tendentiell die Bedarfslage in der dem Bereich der Bundeswehr aussieht?

Nachhttp://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glZ-WVqWXWFqclJmTUgpn6BdkOyoCAGai6Ek!/] § 43 Abs. 3 SLV[/url] bildet die Bundeswehr bei Bedarf Akademiker als Reserveoffiziere aus, allerdings findet man da doch sehr wenig Informationen, sowohl von offizieller Seite, als auch Dokumentationen auf YouTube oder ähnliches.
Ich hatte auch schon nach Abschluß des GWDLs Interesse Reservist zu werden, würde aber, sofern dafür Verwendung ist, auch ein meine zivilen Fähigkeiten einbringen wollen und das wäre eben die RO Laufbahn.
So wie ich das verstanden habe, gibt es dann Wehrübungen(24 Tage) und irgendwann wird einem der temporär verliehene Dienstgrad dann bestätigt? Bei den anderen RO-Laufbahnen steht, dass man mehrmonatige Lehrgänge durchlaufen muss...Dann wäre ja die Zeit nach dem Studium die Einzige in der das möglich ist, ohne dass der Beruf drunter leidet.

Angenommen ich wäre dann RO und würde mich im Laufe meines Lebens dazu entscheiden auszuwandern oder für längere Zeit zumindest ins Ausland zu gehen, ist das so ohne weiteres möglich? Oder ich würde mich irgendwann, aus was für einem Grund auch immer, entscheiden nicht mehr an Wehrübungen oder Auslandseinsätzen teilnehmen zu wollen?
Ich kann mich erinnern, dass ich mich bei meinem Work&Travel Aufenthalt abmelden musste, weil ich länger als einen bestimmten Zeitraum im Ausland war. Ich weiß aber nicht mehr, ob das an meiner Verwendung oder an der allgm. Wehrpflicht lag. Gerade dann könnte man ja nicht mehr an Wehrübungen teilnehmen, außer man wohnt nahe genug an Deutschland dran(gibt es internationale Wehrübungen?). Kann man gezwungen werden, an einer Wehrübung oder sogar einem Auslandseinsatz teilzunehmen, wenn z.B. der Bedarf nicht anders gedeckt werden kann?
Ich hab zwar nächster Zeit nicht vor Deutschland länger zu verlassen, aber manchmal ändern sich Zukunftspläne doch schneller als man denkt.

Besten Dank

Mario-Res

Hallo "ener"

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was genau Du willst. Du willst Reserveoffizier werden. Im Wehrdienst, oder außerhalb des Wehrdienstes?
Außerhalb des Wehrdienst gibt es die Möglichkeit in mehreren Modulen eine Ausbildung zum Reserveoffizier zu durchlaufen. Dafür mußt Du dich aber ganz normal über die OPZ qualifizieren.
Wenn Du diese Hürde überstanden hast, geht deine Akte in eine Auswahlkonferenz. Es werden pro Jahr nur 40 ROA adw zugelassen. Eine Eignungswehrübung bei einem Truppenteil vor dem Gang zur OPZ ist allerdings von Nutzen.
Einfacher ist dann aber doch die Laufbahn ROA im Wehrdienst. Hier verpflichtest Du dich noch einmal für zwei oder drei Jahre. Auch im FWDL 23 ist diese Laufbahn möglich, wenn sich nicht wieder etwas geändert hat bis ich diese Zeilen schreibe.

Die Laufbahn nach 43/3 ist natürlich die einfachste Variante Offizier zu werden. Das geht allerdings tatsächlich erst mit abgeschlossenem Studium. Mit Bacheler wirst Du wohl als Leutnant oder Oberleutnant (Marinedienstgrade entsprechend) eingestellt. Mit dem Master ab 26 Jahren als Hauptmann.

Eine Ausbildung im herkömmlichen Sinne findet nicht statt. Die Ausbildung gilt durch das Studium als abgeschlossen.
Allerdings reicht es nicht einfach nur seine Unterlagen zum Bundesamt für Personalmanagement zu schicken. Bedarf und Eignung ist auch hier Voraussetzung für eine Zulassung in die Laufbahn der Offiziere.
Am besten also auch hier schon einmal einen Truppenteil suchen, der Bedarf an dir beim Bundesamt anmelden kann.
Inwieweit die Bundeswehr aber Bedarf an einem ResOffz mit Bachelor Informatik in der Reserveoffizierlaufbahn hat, kann ich nicht sagen.
Auch hier gibt es wieder eine Auswahlkonferenz. Die Erfolgsquote ist gering. Man spricht von einer Handvoll Reserveoffiziere pro Jahr, die nach 43/3 Offizier geworden sind.

Solltest Du es aber geschafft haben und genommen werden, so wird dir der vorläufige Dienstgrad nicht "irgendwann" endgültig verliehen.
Nach 24 Wehrübungstagen (davon 12 zusammenhängend) wird dein Beorderungstruppenteil eine Beurteilung über dich schreiben. Hier wird dann erfasst, ob Du für den Offizierberuf geeignet bist.
Ist die Beurteilung positiv, so wird dir der Dienstgrad endgültig verliehen.

Zu deiner Frage, ob Du dich bei einem längeren Aufenthalt im Ausland abmelden mußt: Ja.

Besten Gruß

Mario

Seraph

Hallo zusammen,
ich klinke mich hier einfach mal mit meiner Frage ein.

Wie genau läuft es nach einer Einstellung nach 43/3 ab? Kann man sich für eine bestimmte Anzahl an Jahren am Stück verpflichten um die ergänzende militärische Ausbildung etc. zu absolvieren oder geschieht dies ähnlich wie beim a.d.W. ausschließlich in Wehrübungen?

Mit besten Grüßen
Seraph

DK

Die Ausbildung ist im wesentlichen AAP (Ausbildung am Arbeitsplatz). Lehrgänge sind schon möglich aber man kommt nicht ganz so einfach (heisst es dauert) an entsprechende Lehrgänge. Ansonsten wird wie gesagt der endgültige DG nach 24 WÜ Tagen und entsprechender Beurteilung vergeben.
'Vom Einsatz her denken'

Mario-Res

Um Lehrgänge muß man sich kümmern. Aber welcher Art sollen diese sein? Willst Du erst den Dienstgrad und dann die Lehrgänge? So geht das nicht. Verpflichte dich dann lieber als "echter" ROA für zwei oder drei Jahre.
Du wirst bei 43/3 als Spezialist geholt und nur deinem Posten entsprechend verwendet. Daran mußt Du immer denken.

Gruß, Mario

HCRenegade

Auch bei den Kameraden nach 43.3 sind Laufbahnlehrgänge zu absolvieren, und zwar VOR der entgültigen Verleihung des DG (also ZUSÄTZLICH zu den 24 WÜ-Tagen).

Mario-Res

Die ATN nach der der vorläufige Dienstgrad verliehen wird, ist mit dem abgeschlossenen Studium zuzuerkennen. Danach fallen keine Pflichtlehrgänge an.

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Zitat von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 12:13:56Danach fallen keine Pflichtlehrgänge an.

Je steiler die Behauptung aus der Kurve kommt, desto falscher ist sie meist:D ! Und diese Behauptung kommt maximal steil aus der Kurve ;D !

Quelle für meinen Gegenbeweis ist die ZDv 20/7, Ziffer 222:

Zitat"Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN."

Der von mir im Fettdruck markierte Teil bezieht sich genau auf diese Laufbahlehrgänge, ohne die definitiv kein Dienstgrad endgültig verliehen wird!

Mario-Res

Tja, die allgemeinmilitärische Ausbildung beinhaltet sicher nicht die Lehrgänge, die für die allgemeine Offizierlaufnbahn nötig sind. Scheinbar scheint die allgemeinmilitärische Ausbildung durch den Grundwehrdienst bei den meisten Kameraden schon vorhanden zu sein.
Ansonsten hätte ich doch gern einmal die Erfahrung eines nach §43/3 "ausgebildeten" Reserveoffiziers gehört, der nun nicht unbedingt der Sanitätstruppe angehört.
Welche Lehrgänge sind wohl für einen Informatiker oder Politologen zu durchlaufen, damit er den endgültigen Dienstgradd mit Bachelor "Leutnant" oder "Oberleutnant" verliehen bekommt?!

HCRenegade

So wie ich die Vorschrift interpretiere, müsste ein solcher RO den ROL 1 und 2 besuchen (Dauer 2x2 Wochen).

Mario-Res

Hierzu aus einem anderen Beitrag:

Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 11:34:57
Zitat von: Tommie am 13. Januar 2013, 12:08:31Ich werde im Laufe der nächsten Woche einen guten Freund im BAPersBw anrufen und ihn auch das fragen, genauso wie ich den Vorschlag von "MMG" aufgreife und die Anrechnung abkläre!
[...]

2. Für die Kameraden, die mit einem zunächst vorläufigen höheren Dienstgradbeordert wurden, hat man sich darauf geeinigt, dass die trotzdem zu absolvierenden Laufbahnlehrgänge nicht auf die 24 notwendigen WÜb-Tage zur endgültigen Zuerkennung des Dienstgrades angerechnet werden. Man möchte sich ein möglichst genaues Bild von den Bewerbern machen und diese so oft wier möglich in der Truppe haben! In der Vergangenheit wurde dies nicht immer einheitlich umgesetzt, was sich aber jetzt "per order mufti" ändern soll ;) ! Eine einheitliche Richtlinie für alle Abteilungen des BAPersBw existiert bereits!

Damit muss ich feststellen, dass unsere beiden Kameraden wohl Glück gehabtr haben ;) !

Dennoch stellt sich mir die Frage, welche Laufbahnlehrgänge das wohl sein sollen.

@ HCRenegade: Und wie soll das dann bei den Marinekameraden aussehen?

Tommie

Zitat von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 13:24:27Dennoch stellt sich mir die Frage, welche Laufbahnlehrgänge das wohl sein sollen.

Das ist relativ einfach ;) : Ein UA macht die Unrteroffizierslehrgänge, ein FA macht die Feldwebellehrgänge und ein Offizier macht die Offizierlehrgänge ;) ! Das genau sind nämlich die Laufbahnlehrgänge!

Mario-Res

Wunderbar Tommie. Und wofür braucht die ein nach §43/3 eingestellter Reserve-Offz? Wie schon gesagt, wird er ja als Spezialist eingestellt. Die Marine z.B. macht nicht einmal den ROA a.d.W. aber doch wohl den ROA nach §43/3.
Wie sollen also die Laufbahnlehrgänge für ROA 43/3 bei der Marine aussehen?

Aliki

Wir haben hier am OL1 Hauptleute, die nach 43/3 eingestellt wurden und machen wie ich als OG den OL1 und im Anschluss daran gleich den OL2.
Wie es dann mit dem OL 3 aussieht, das weiß ich nicht

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