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Strafverfahren - Berufssoldat?

Begonnen von FabioOberhausen, 23. Januar 2013, 21:55:01

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FabioOberhausen

Guten Abend,

die Tage habe ich mich Online bei der Bundeswehr zum Berufssoldaten beworben.
Heute bekam ich einen Brief, dass ein Strafverfahren ''wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung'' gegen mich eingeleitet worden ist.
Ich habe jetzt auch niemanden Verpürgelt oder war kurz davor, das Verfahren kam durch ein Fußballspiel zustande, da ich Pyrotechnik gezündet hatte. Nun ist meine Frage, ob ich mich für einen anderen Beruf umsehen soll, oder ob ich trotzdem Chancen bei der Bundeswehr hätte?

Ich bin 18 Jahre alt.

KlausP

Sie haben sich als Berufssoldat beworben? Für welche Laufbahn denn? In der Regel bewirbt man sich Soldat auf Zeit (SaZ). So lange Ihr Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden Sie aber nicht zum Karrierecenter eingeladen. Wenn Sie verurteilt werden sollten, werden Sie vermutlich für eine gewisse Zeit gesperrt. Sie sollten sich einen "Plan B" zurechtlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Ich finde es interessant, dass jemand, der aufgrund der aktuellen Diskussionen wissen muss, wie sensibel das Thema Pyrotechnik ist, bewusst eine Straftat begeht und gegen DFL/DFB "rebelliert", sich aber gleichzeitig eine Einstellung bei der Bundeswehr wünscht.  ::)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Firli

Und auch noch aus meiner Heimatstadt :s Sicher bei nem RWO Spiel?

Die Bewerbung zum Berufssoldaten würde ich allerdings gerne mal sehen :D

Tatsache ist: In der Zeit wo das Strafverfahren läuft werden Sie bei der Bundeswehr nicht eingestellt.


SanFw/RettAss

FabioOberhausen

Also ersteinmal danke für die Antworten.
Ich habe mich für die Laufbahn des Feldwebels beworben. - Ist die Bewerbung bei Bundeswehr-Karriere nur zum Zeitsoldat? Wenn ja, entschuldigt bitte meinen Fehler.
Als gezündet wurde, war die Diskussion noch gar nicht so groß, bei welchem Verein bzw.bei welchem Spiel es war, spielt ja auch keine Rolle. - Ich weiß, dass es nicht sein muss und ich habe es eingesehen, dass es ein schwerwiegender Fehler war und ich bereue es auch zutefst.

Aber wie meinen Sie das mit der ''Sperre'', wenn ich verurteilt werden sollte? Ist das eine ''zeitsperre'' oder eine lebenslängliche Sperre?
Ok, dass ich nicht eingestellt werde, solange das Verfahren läuft, habe ich verstanden. - Also meldet sich in der Zeit auch niemand?

Ralf

Was heißt denn nun eigentlch genau "beworben"?
Hast du einen Beratungstermin ausgemacht? Hast du die Bewerbungsunterlagen hingeschickt? Im ersten Fall wird man dir einen Beratungstermin geben (unabhängig davob, ob gerade was am laufen ist). Im zweiten Fall wird du ggf. garnichst hören und die Unterlagen werden vernichtet. Es ist immer ein Beartungsgespräch abzuhalten und dann wirst du mit deinem Berater die Unterlagen zusammen ausfüllen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Zitatin Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung''

Kannst Du kurz erläutern, wie es zu diesem Tateinheit Vorwurf gekommen ist?

Wenn da "etwas dran ist" - kannst Du die Bewerbung ersteinmal vergessen - bei der Feldwebellaufbahn führen Verurteilungen wegen Körperverletzung regelmäßig zu einer Bewerbersperre von ca. 3 Jahren - plane also mal einen Plan B "zivilie Ausbildung".

Im übrigen kann eine Einstellung während eines laufenden Verfahrens NICHT erfolgen - bis zum Abschluß ist "erstmal Pause".

Unabhängig davon gehe ich aus, das der Vorwurf "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz" zu einer ähnlich langen Sperre führen wird - dies ist ja natürgemäß eine GEPLANTE und VORSÄTZLICHE Straftat - und die "Diskussion" läuft schon lange genug, so dass diese Umstände bekannt sind.

Hast Du schon einen Anwalt und ggf. mit der StA ein Einstellung gegen Auflagen diskutiert? (dann gäbe es wenigstens kein laufendes Verfahren mehr)

Fabio Fiorenza

Zitat von: Ralf am 24. Januar 2013, 06:18:20
Was heißt denn nun eigentlch genau "beworben"?

Ich habe mich über diesem Formular auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de beworben.

Zitat von: F_K am 24. Januar 2013, 08:59:15
Zitatin Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung''

Kannst Du kurz erläutern, wie es zu diesem Tateinheit Vorwurf gekommen ist?

Naja, Pyrotechnik ist, zumindest beim Fußball wegen der sehr hohen Hitze und der Rauchentwicklung illegal. Ich weiß, dass es gefährlich ist,ich bereue es auch.

Mit meinem Anwalt muss ich mich auch mal in Verbindung setzen. Ich möchte mal wissen, was er dazu sagt, da man bei den ganzen Fotos und Videos sehen kann, dass meine Gegenstände der Pyrotechnik nicht angegangen sind. (Ich habe sie dabei gehabt, habe sie auch gezündet, aber aus irgendeinem Grund sind sie nicht angegangen.)


Firli

Meinen Sie die "Kontaktanfrage" die man direkt auf der Homepage ausfüllen kann?

Wenn Ja, ist dies noch keine Bewerbung , sondern wie der Name sagt, eine Kontaktanfrage.


SanFw/RettAss

F_K

ZitatNaja, Pyrotechnik ist, zumindest beim Fußball wegen der sehr hohen Hitze und der Rauchentwicklung illegal. Ich weiß, dass es gefährlich ist,ich bereue es auch.
Mit meinem Anwalt muss ich mich auch mal in Verbindung setzen. Ich möchte mal wissen, was er dazu sagt, da man bei den ganzen Fotos und Videos sehen kann, dass meine Gegenstände der Pyrotechnik nicht angegangen sind. (Ich habe sie dabei gehabt, habe sie auch gezündet, aber aus irgendeinem Grund sind sie nicht angegangen.)

Du hast selbst im Nachgang den Tatvorwurf nicht verstanden, oder?

Hattest Du BAM zertifiziertes Feuerwerk oder Pyrotechnisches Material (für Bühne, Theater) und eine entsprechende Erlaubnis?

Oder hattest Du Stoffe, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen, der nicht BAM zertifiziert sind?

Im letzteren Fall ist der BESITZ und das FÜHREN strafbar.

Wenn dazu eine Beweislage kommt, die Dich eindeutig identifiziert - dann plane die nächsten ca. 3 Jahre am besten ohne Bundeswehr.

Die rechtsfeindliche Einstellung die mit dieser vorsätzlichen Tat belegt wird, wird den Rechtsberater sicherlich zu einer ca. 3 jährigen Bewerbungssperre bewegen - unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.

Buchenau 840

Hallo,

ich heiße Ricardo, bin 19 Jahre alt habe am 24.02.2013 meine Ausbildung als "Elektriker für Energie- und Gebäudetechnik" abgeschlossen.
Meine Frage ist:
Ob ich eine Chance habe auf eine verpflichtete Laufbahn für 4 Jahre bei der Bundeswehr im Auslandeinsatz habe?

Ich bin Vorgestraft mit den Dilikt "Körperverletzung und Misshandlung". Urteil - Wochenende Freizeitarest.
Habe noch 2 Verfahren offen mit den Dilikten "schwere Körperverletzung" (Bei einen Verfahren wurde "schwere Körperverletzung" runtergestuft und war davor "versuchter Mord".)
wo ich einmal Täter/Opfer und einmal Beitäter bin. (Gerichtsverhandlungen sind noch offen)

Ich bedanke mich im Vorraus für die Antwort/en

Mit freundlichen Güßen

Ricardo

Firli

Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte: Die Chancen sind gleich Null!



SanFw/RettAss

KlausP

So lange die Verfahren nicht abgeschlossen sind - keine Chance, nach Abschluß der Verfahren kommt es auf das Urteil an. Bei Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haftstrafe - keine Chance.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

t-hardy

ein bekannter war 4 Jahre soldat...wollte sich letztes jahr wieder neu bewerben als Zeitsoldat und nach ca 6 Monaten kam zurück das sie ihn nicht nehmen, mit der Begründung(er ist einmal beim Schwarzfahren erwischt worden) und hat deswegen ein Eintrag...und wenn die ihn schon deswegen nicht nehmen, dann sicher auch nicht wegen Körperverletzung.
Dazu muss ich leider sagen ist es heute verdammt schnell mal ne Anzeige zu kassieren oder nen verfahren wegen irgendwas zu bekomm...ich weiss nicht in wie fern die bundeswehr mit solchen Sachen umgeht und einstuft.

KlausP

Zitatwollte sich letztes jahr wieder neu bewerben als Zeitsoldat und nach ca 6 Monaten kam zurück das sie ihn nicht nehmen, mit der Begründung(er ist einmal beim Schwarzfahren erwischt worden) und hat deswegen ein Eintrag

So, wie hier geschildert, halte ich das für 'n Gerücht. Entweder war das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und er wurde deshalb (noch) nicht eingestellt oder die ganze Geschichte stimmt so nicht. Wegen eines einmaligen Delikts in dieser "Preislage" wäre er mMn maximal für ein Jahr gesperrt worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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