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Mit 17 bei der Bundeswehr

Begonnen von Niklas1995, 24. Januar 2013, 15:05:25

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Niklas1995

Hallo
also ich habe am 02.04.2013 meinen Dienstantritt da ich aber noch 17 bin und ich von einem Freund gehört habe das man als 17 Jähriger nicht an allen Ausbildungsabschnitten in der AGA teilnehmen darf, so meinte er z.B. das ich am Biwak nicht teilnehmen darf, wollte ich mal fragen ob das denn so stimmt ?

Gruß Niklas

Tommie

Tun Sie mir bitte einen Gefallen und fangen mal an nachzudenken ;) ?

Nachdem die Grundausbildung immer am Anfang des Soldatenlebens (Ausnahme: Wiedereinsteller!) steht und die Bundeswehr Sie im Alter von 17 Jahren einstellt, wäre es doch Schwachsinn im Quadrat, wenn Sie dann bestimmte Ausbildungsabschnitte nicht mitmachen können, oder? Was Ihr Freund Ihnen erzählt hat ist eine "Latrinenparole" und an Sinnbefreitheit nicht zu überbieten! Wenn sie so alt sind, dass Sie, auch mit Genehmigung Ihrer Eltern, bei der Bundeswehr eingestellt werden, dann dürfen Sie auch das ganze Angebot nützen ;) !

Fazit: Sagen Sie Ihrem Freund, dass er keine Ahnung von der Bundeswehr hat! Davon hat er aber ziemlich viel ;D !

schlammtreiber

Mit EInwilligung der Eltern liegt auch deren Erlaubnis vor, dass ihr/e Sohn/Tochter an solchen nächtlichen Ausbildungsabschnitten und Schießen etc teilnehmen darf
Semper Communis
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Niklas1995

Ich habe mir schon gedacht das das nicht ganz so stimmen kann.

Ich war mir nur nicht ganz sicher ob es nicht vielleicht doch stimmen könnte, denn ich habe schon öfter gehört das man halt mit 17 viel nicht mit machen darf und auch am Wochenende kein dienst haben darf und so weiter. Aber sie haben recht das wäre ja schwachsinn.

Werde ich ihm ausrichten  ;D

Danke für die schnelle Antwort  :)

F_K

... da muss sich dann (mal wieder) ein Jurist zu äußern:

Ggf. gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz auch bei der Bundeswehr für Jugendliche - und dieses Gesetz schließt Arbeiten zu gewissen Zeiten aus.

Also ggf. nicht immer Tommies lockeren Sprüchen glauben.

Tommie

Wenn das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Bundeswehr irgendeine Einschränkung in der Grundausbildung für 17-jährige Rekruten bedeuten würde, warum sollte die Bundeswehr dann solche Leute einstellen? Um sie eine Grundausbildung mitmachen zu lassen, bei der sie bestimmte Abschnitte gar nicht durchlaufen dürfen, bestimmt nicht ;) !

Solchem Gedöns würde man locker aus dem Wege gehen, wenn man erst 18-jährige einstellt!

F_K

.. aus dem gleichen Grund, aus dem die Bundeswehr einfach mal so entscheidet, dass für ihre Schiesstände die ZIVILEN Zulassungsregeln gelten - obwohl dies zu massiven Einschränkungen der Nutzbarkeit führt.

Bund hat nicht unbedingt was mit Logik zu tun ...

Tommie

OK, und nachdem es sowohl das Jugendarbeitsschutzgesetz, als auch die Einstellung von 17-jährigen rekruten bei der Bundeswehr schon länger gibt, hätte ich als Zugführer in einer AGA-Kp dann ja wohl darüber belehrt werden müssen, dass jemand der nicht volljährig ist, nach 20 Uhr nicht mehr arbeiten darf, oder? Und solche Vorschriften würde die Bundeswehr sehr ernst nehmen, wenn diese für ihren bereich gelten würden! Betses Beispile dafür sind die Schutzvorschriften für schwangere Soldatinnen, die bei der Bundeswehr noch viel restriktiver sind als im "richtigen Leben"!

Daher vermute ich mal, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Bundeswehr nicht gilt ;) !

F_K


Ralf

Bin zwar kein Jurist, aber aus der Praxis weiß ich, dass bei den Ausbildungsvorhaben Unterscheide gemacht werden zwischen 17 und 18jährigen. Unsere ObjS jaulen immer heftig auf, wenn sie einen 17jährigen bekommen, weil sie ihn solange nicht komplett ausbilden können, bis er 18 ist. Denke mir, dass es deswegen schon eine gesetzl. Grundlage gibt.
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Tommie

Bei der Sanität war da nichts bekannt ;D ! Wir haben die 17-jährigen exakt gleich wie alle anderen behandelt!

Fw1993

Ich habe mit 17 meine AGA gemacht.
Mit 17 hatte ich nie Nacht- oder Wochenenddienst und als SAZ bekam ich sogar jedes Wochenende die Heimfahrt, hin/rück erstattet.

VC93

Ich hatte ebenfalls mit 17 AGA und hatte auch danach öfters Nacht- und Wochenenddienst.
Vermutlich wusste meine Einheit nicht richtig mit minderjährigen umzugehen oder es hat sie nicht interessiert.
Geschadet hats mir trotzdem nicht.  ;D

F_K

.. wir stellen also fest, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, und Praxisbeispiele, wo dieser gesetzlichen Grundlage Beachtung geschenkt wurde.

Demnach könnte man die Gegenbeispiele unter "schief gelaufen" verbuchen.

Tommie

Zitat von: F_K am 24. Januar 2013, 18:58:02.. wir stellen also fest, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, und Praxisbeispiele, wo dieser gesetzlichen Grundlage Beachtung geschenkt wurde.

Das ist eine Behauptung, die sehr steil aus der Sonne kommt, F_K ;) ! Wir haben einen Kameraden, bei dem es (vielleicht auch zufällig!) gepasst hat, der uns aber nicht im gleichen Posting erklärt hat, ob denn die anderen Nachtdienste hatten, die er nicht mitmachen musste! Mehr haben wir -realistisch betrachtet!- nicht!

Und ich bin immer noch der Meinung, dass die Ausbilder informiert werden müssen, wenn da gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden müssen! Und bei uns wußte dazu niemand etwas! Aber es hat sich jetzt ohnehin erledigt mit der vom IBuK propagierten Kuschel-GA mit jede Nacht mindetsnes acht Stunden Schlaf ;) !

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