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Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?

Begonnen von mischaaa72, 24. Januar 2013, 19:49:59

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mischaaa72

Ok super danke dan werde ich meinem bekannten dan mitteilen das für ihn der zug abgefahren ist aber vielleicht hat er ja glück und in seinem falle wird der rechtsberater keine akte anfordern wen er die angegebene trunkenheitsfahrt liest

F_K

ZitatWieder so eine stumpfe Parole, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt ist. Es geht hierbei um Strafverfahren, nicht um bloße Ordnungswidrigkeiten. Falsch Parken muss ich beispielsweise nicht angeben, auch wenn ich noch auf das Knöllchen warte.

Ich habe zwar "Verfahren" geschrieben, meinte aber Strafverfahren - wird aus dem Verlauf des Threads ja wohl klar.

Zitat"Versuch, Rücktritt vom Versuch, unmittelbares Ansetzen zum Versuch" und was da so die tatbestandlichen Voraussetzungen sind.

Ich schrieb doch schon VERSUCHTER Einstellungsbetrug.

Die Schwelle zum "Jetzt geht es los" ist wohl mit Unterschrift, Versandt der unterlagen und durchsprache beim Berater überschritten - sicherlich ist ein Rücktritt noch strafbefreiend möglich - aber unwichtig, weil es eh kein Strafverfahren geben wird.

Gut ist sicherlich Dein Hinweis, die Sache noch zu berichtigen.

justice005

@ mischaaa:

Gern geschehen. Dein Bekannter sollte aber die echte Straftat noch angeben. Wenn er das nicht macht, dann riskiert er wirklich, wegen Einstellungsbetrug entlassen zu werden.


KlausP

Der Rechtsberater fordert spätestens dann die Akte an, wenn er den Auszug aus dem Bundeszentralregister in der Hand hat.

Bitte, tun Sie mir und Anderen einen Gefallen: Verwenden Sie ein paar Satzzeichen in Ihren Texten, am besten sinnvoll, das macht das Lesen bedeutend einfacher. Danke.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mischaaa72

Hehe tut mir leid  ;)
Schaut der Rechtsberater, in jedes Bundeszentralregister von jedem Bewerber?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

Nein, nur wenn Straftaten angegeben werden bzw. es sonstige hinweise auf Straftaten gibt. Jedem Schelm sei aber gesagt, dass ein Betrug spätestens bei der Sicherheitsüberprüfung auffliegt und dann die K.... am dampfen ist.



justice005

Einfach ausgedrückt:

Eine Überprüfung durch den MAD (militärischer Abschirmdienst) nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, um festzustellen, dass du die Sicherheit von Deutschland bzw. der Bundeswehr nicht gefährdest.

F_K

@ Justice:

Sicher?

Es gibt Gerüchte, dass FWDL Bewerber das Führungszeugnis selber beibringen müssen - und wenn schon bei Reservisten GRUNDSÄTZLICH vor jeder Dienstleistung eine Auskunft eingeholt wird - dann wäre dies bei Bewerbern, die zur Einstellung geplant sind, eine wirklich böse Ungleichbehandlung.


mischaaa72


Tommie

... und die man benötigt, um Zugang zu Verschlusssachen, die höher eingestuft sind als "VS - NfD" (Verschlussache - Nur für den Dienstgebrauch oder auch ;) : Vom Spieß - Nur für Dich! :D ), zu erhalten!

Einfach mal mit dem Begriff "Sicherheitsüberprüfungsgesetz" googeln ;) !

Ralf

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