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Trunkenheit im Verkehr trotzdem zum Bund ist das möglich ?

Begonnen von mischaaa72, 24. Januar 2013, 19:49:59

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Tommie

@ F_K:

Selbstverständlich wird auch von jedem Bewerber eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralrigister eingezogen! Dafür unterschreiben die Bewerber auch! Und wer da Dinge drinnen stehen hat und in seinem Fragebogen angekreuzt hat, dass nichts war, für den ist an dieser Stelle schon "Game over!"

KlausP

Für JEDEN Bewerber wird ein Führungszeugnis gefordert. FWDL und (soweit ich weiss, Stand 2010) SaZ 4 müssen es selber anfordern, für alle anderen Bewerber wird es durch die Bw angefordert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

ZitatUnd da steht dan drin, dass man mal eine Trunkenheitsfahrt gemacht hat ?

Es ist zu kompliziert, das alles zu erklären, zumal es verschiedene Stufen der Überprüfung gibt. Aber der MAD kann alles checken, also das Bundeszentralregister, die Polizeidaten, die Daten der Staatsanwaltschaft und vieles mehr. Da fliegen alle Strafverfahren auf, die nicht angegeben wurden.


F_K

Sicher, dass nicht grundsätzlich bei einzustellenden Soldaten ein automatisierter Abgleich mit dem BZR erfolgt - alleine schon um absolute Einstellungshindernisse auszuschließen?

kostet ja nichts, geht automatisch und verhindert hohe Kosten im "Schadensfall".

Wenn man sich dies bei Res für ein paar WÜ Tage antut - dann doch erst Recht bei ein paar Jahren? Alles andere wäre unverhaltnismäßig.

Tommie

So isses, F_K ;) , so isses!

Zitat von: Tommie am 24. Januar 2013, 21:09:58
@ F_K:

Selbstverständlich wird auch von jedem Bewerber eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralrigister eingezogen! Dafür unterschreiben die Bewerber auch! Und wer da Dinge drinnen stehen hat und in seinem Fragebogen angekreuzt hat, dass nichts war, für den ist an dieser Stelle schon "Game over!"

justice005

ZitatSicher, dass nicht grundsätzlich bei einzustellenden Soldaten ein automatisierter Abgleich mit dem BZR erfolgt - alleine schon um absolute Einstellungshindernisse auszuschließen?

Doch, da hast du schon recht. Aber ich bezweifle, dass das in allen Bewerbungsverfahren der Rechtsberater selbst macht. Sooo viele gibt es ja nun auch wieder nicht und bei den vielen tausend Leuten, die jedes jahr eingestellt werden, hätten die viel zu tun. Ich vermute, das läuft irgendwie automatisch und landet nur dann beim Rechtsberater, wenn es Zweifel gibt. genaueres weiß ich aber nicht.



mischaaa72


KlausP

Nein. Die kann auch später durchgeführt werden, wenn der Soldat eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben soll. Und dann dampft die K*** richtig.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Jep. Die SÜ wird erst später durchgeführt. Es gibt nur ganz wenige Stellen, die überhaupt nicht eingestuft sind. Zumindest eine Ü1 kriegen die allermeisten. Das ist aber nichts schlimmes, wenn man bei der Bewerbung ehrlich ist.



KlausP

ZitatEs gibt nur ganz wenige Stellen, die überhaupt nicht eingestuft sind.

Das wage ich mal locker zu bezweifeln, zumindest was DP im Inland betrifft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten sind solche, bei denen Sie Zugang zu Dokumenten, die höher als "VS - NfD" eingestuft sind, haben!

Und was das heisst, habe ich Ihnen schon geschrieben ;) !

F_K

@ michaaa72:

Nochmal langsam für Dich; Nicht angegebene Straftaten fliegen auf - bei der Sicherheitüberprüfung kommt noch mehr raus .... auch ggf. zum Zeitpunkt der Bewerbung schwebende Verfahren und ggf. jede Diskussion mit der Polizei.

Lügen haben in diesem Fall extrem kurze Beine.

@ Justice:

lies den Thread nochmal - die Feinheit, dass der RB die Dinge nicht anfordert, sondern nur ggf. vorlegen lässt, hat unser Profi so verstanden, dass er eine Chance hätte "durchzukommen" mit einer fehlenden Angabe einer Verurteilung im Strafverfahren.

justice005

ich weiß es nicht wirklich.... da lasse ich mich auch eines besseren belehren. Aber soweit ich weiß, ist jeder DP im Einsatz eingestuft, das heißt, jeder, der für einen Einsatz in Betracht kommt, braucht schon mal eine Ü.

@ F-K

Der Fragesteller kommt mir mit seinen bohrenden Fragen auch sehr verdächtig vor. Aber noch verdächtiger ist der "Bekannte".

F_K

Sicherheitsüberprüfungen sind ja das Eine - das andere ist der vorbeugende Sabotageschutz der im Rahmen der Terrorismusgesetze gekommen ist - denn gibt es immer noch.

Und da trifft es ganze Liegenschaften (bzw. dessen Personal), völlig unabhängig von dem Zugang zu VS.

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