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Displaybruch Handy

Begonnen von Niederbayer, 10. Februar 2013, 22:29:28

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Niederbayer

Hallo,

ich weiss nicht, ob jemand hier im Forum vielleicht das gleiche Problem hat/hatte, aber mir ist vor 5 Min was Dummes passiert.
Ich hatte noch mein Handy in der Hand und habe mit zwei Leuten aus dem Forum hier ueber PN kommuniziert. Dann habe ich es in die Hosentasche gesteckt.
Als ich mich umgezogen habe, sehe ich, dass das Handy in der Hosentasche leuchtet.
Ich hole es raus und was sehe ich: An der Home-Taste ein richtig dicker Displaybruch.
Dazu muss man sagen, dass es mir nicht runtergefallen ist, die Hose auf die Couch gelegt wurde und selbst die Guertelschnalle da nicht ran kam. Also nichts kann das Display irgendwie eingeschlagen haben.
Beim Geraet handelt es sich um ein Samsung Galaxy SIII, welches ich von T-Mobile mit meinem Vertrag bekommen habe.

Hat jemand hier im Forum Erfahrungen mit solchen Faellen? Ist das ein Garantiefall oder aehnliches?
Ich bin echt sauer, weil das mit einem Geraet solchen Preisniveaus nicht passieren darf - zumal ja in dem Sinne nichts "passiert" ist und an der Stelle auch keine Haarrisse waren.

Viele Gruesse

NDB

Niederbayer

Das Handy habe ich uebrigens seit Ende August/Anfang September.
Ich kann es mir nicht erklaeren, wie sowas einfach so ohne unsachgemaesse Behandlung passieren kann.
Und im Internet liest man davon, dass man fuer eine Displayreparatur 200 Euro hinlegen darf.

wolverine

Wenn es dadurch billiger wird freut sich der Forenbetreiber bestimmt über eine Spende.
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Niederbayer

Das Telekom-Kundencenter im Internet meint, neuer Vertragsabschluss waere der 07.09.2012 gewesen.
Dann muss ich bis 07. Maerz '13 das Handy eingeschickt haben, damit das Gesetz greift, richtig?

schlammtreiber

Sofort einschicken und darauf hoffen, dass es als Garantiefall durchkommt.


"Hoffen" deshalb, weil ich zufällig jemanden kenne, der in der Displaybranche arbeitet, und dieser weiß, dass Glasbruch grundsätzlich "no warranty" ist (weil das nicht "einfach so" passiert), aber vielleicht wird ja Kulanz greifen, also lohnt sich der Versuch.
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Niederbayer

Ich bin erst ab morgen Abend wieder in Deutschland, daher kann ich erst am Mittwoch zum Telekom-Laden. Im Internet liest man halt oft, dass das Ding häufig einfach mal so zu Bruch geht. Aber kostet ja auch nur ein paar Hundert Euro....

wolverine

Zitat von: schlammtreiber am 11. Februar 2013, 09:43:35
weil das nicht "einfach so" passiert
Aber nach den netten § muss der Händler/ Hersteller beweisen wo und wie es passiert ist. Viel Spaß dabei!
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F_K

Zitathäufig einfach mal so zu Bruch geht

Es gibt da die Annahme "Ursache - Wirkung".

Wenn Du wirklich eine Wirkung ohne Ursache wissenschaftlich belegen kannst, ist Dir der nächste Nobelpreis sicher ...

(.. ist ungefähr wie "Ich soll beim Ausparken einen Schaden von 4000 Euro verursacht haben? Ich habe nichts gemerkt ...).

@ Wolverine:

Anscheinsbeweis?

Zitatdass Glasbruch grundsätzlich "no warranty" ist (weil das nicht "einfach so" passiert),

Für die grundsätzliche Annahme von physischer Gewalteinwirkung bei Glasbruch gibt es nämlich wissenschaftliche Nachweise ...

wolverine

Dann wäre die gesetzlich Beweislastumkehr - Ausdruck der europäischen Verbraucherschutzrichtlinie - wirkungslos wenn ich einfach sagen könnte: "Von allein geht das nicht kaputt!" Unterschied zum Parkplatzrempler: Dort gibt es die Beweislastumkehr gerade nicht. Hier liefert der Schaden den Anschein und der "Rempler" muss sich exkulpieren.
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schlammtreiber

Was die 6monatige Beweislastumkehr angeht, dürfte diese Stelle relevant sein:

ZitatZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Punkt hierbei: einen Glasbruch kann man (wegen des austretenden fluid) nicht übersehen oder so, das ist also wolle man behaupten, dass bei dem Auto, das man vor drei Monaten gekauft hat, von Anfang an die Fensterscheibe zerbrochen war. Gerade bei gebrochenen Displays finden sich bei genauerer Untersuchung eigentlich immer Spuren mechanischer Beschädigung, seien es Kratz- oder Schlagspuren, Oberflächenabsplitterungen, Beschädigungen des front polarizer von vorne, etc etc... und gerade bei Smartphones ergeben sich durch die über dem Display liegenden Schichten des PCAP Touchpanels weitere Erklärungsprobleme.

Zitat von: Niederbayer am 11. Februar 2013, 09:49:18
Im Internet liest man halt oft, dass das Ding häufig einfach mal so zu Bruch geht.

Ja, das liest man auch in RMA-Anträgen professioneller Maschinenbauer oft  ;) - stellt sich bei näherer Untersuchung dann aber als falsch heraus, siehe oben.
"Einfach so" heisst einfach nur, der Geschädigte weiß nicht wie es passiert ist, das muss also nicht "böswillig gelogen" sein, sondern wenn man die Beschädigung an sich nicht mitgekriegt hat, findet man eben "einfach so" ein gebrochenes Display vor, aus subjektiver Sicht also richtig beschrieben.


Allerdings: wie schon angedeutet stammt diese Erfahrung aus dem Verkehr Firma-Firma, unter Kaufleuten, HGB statt BGB. Der Umgang mit dem Endkunden (Nutzer, Verbraucher, whatever) ist dann doch meist ein anderer, und deshalb würde ich an Stelle von Niederbayer unbedingt einen Versuch starten.
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F_K

@ Wolverine:

Wenn Du ein Auto kaufst, und nach ein paar Tagen mit ein paar Beulen im Auto beim Händler stehst, und auf Nachbesserung pochst, wie sind da Deine Chancen?
Anders ist dies z. B. wenn nach 5 Tagen die Wasserpumpe "verreckt" - da kann man unsachgemäßen Gebrauch ausschließen.

Die Displayglasscheiben sind relativ "dick" für ihre Größe - und Brüche wohl nur durch Gewalteinwirkung erklärbar.

However: der TE soll halt seinen Vertragspartner kontaktieren - und aus meiner Sicht auf Kulanz hoffen.
Gerne kann er sich ja im Ablehnensfall an Dich für eine Vertretung wenden ... viel Erfolg.

Gräfin

Selbiges Problem hatten wir im Bekanntenkreis auch.
Da ist nach 8 Wochen das Display flöten gegangen (um den Home-Button) und sie hat es ersetzt gekriegt.
Begründung: Das Display hatte einen Herstellerfehler und hat komisch unter Spannung gestanden. Und durch die häufige Benutzung des runden Buttons (und damit häufiger Druck auf die Stelle drumrum) hat das Display Haarrisse bekommen und ist dann gerissen.
Sie hatte einfach Glück gehabt.
Also, Versuch macht klug.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

wolverine

Zitat von: F_K am 11. Februar 2013, 10:29:32
Gerne kann er sich ja im Ablehnensfall an Dich für eine Vertretung wenden ... viel Erfolg.
Ich bin in der glücklichen Situation mir meine Mandate aussuchen zu können und mache eigentlich kein Zivilrecht (außer hin und wieder für Freunde). Ganz grundsätzlich würde ich diese Sache aber interessant finden, da Verbraucherschutz in Deutschland sehr stiefmütterlich behandelt wird und es vor dem EuGH dann letztendlich wohl nur noch um das Prinzip geht.
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F_K

Zitatdem EuGH dann letztendlich wohl nur noch um das Prinzip geht.

Genau - und dann wird die Frage sein, ist ein "Auto mit Dellen" prinzipiell so ein Fall wie ein "Handy mit Glasbruch" oder eher ein Fall wie "Wasserpumpe kaputt".

.. zur technischen Einschätzung hat Schlammtreiber ja ausführlich dargelegt.

(Beispiel: Beim Smartphone des Kollegen hat der GPS Empfänger seinen "Geist aufgegeben" - der Reparaturversuch der Firma hat ergeben "eingedrungener Schweiss" - dementsprechend keine Garantieleistung.)

MMG

Zitat von: Niederbayer am 10. Februar 2013, 22:29:28
[...]Beim Geraet handelt es sich um ein Samsung Galaxy SIII, welches ich von T-Mobile mit meinem Vertrag bekommen habe.

Scheint wohl öfters vor zukommen. Risse im Display – Samsung Galaxy S3 mit größeren Problemen?

Schnellantwort

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