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Displaybruch Handy

Begonnen von Niederbayer, 10. Februar 2013, 22:29:28

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Niederbayer

Mach ich.  :)
Gehe am Mittwoch zum Laden. Vllt bekomme ich ja einen Nokia-Totschläger als Ersatzhandy!

Niederbayer

Ich war eben im Telekom-Laden.
Die Dame hat mir natürlich wieder erklärt, dass ja Displaybrüche vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen seien, das wäre in den AGB angegeben (weiss jemand, ob das stimmt?).
Nunja, sie könne es nur an die von der Telekom beauftragte Firma geben, die das Glas für 219 Euro austauscht.
Alternativ könne ich mich ja an Samsung wenden (die natürlich hier in Regensburg keinen Laden oder sowas haben).
Das Handy wurde am 14.08.2012 versandt, daher bleibt mir eigtl keine Zeit mehr, da noch was zu drehen.

wolverine

#32
Zitat von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 12:35:05
(weiss jemand, ob das stimmt?).
Die AGB müssten Ihnen doch vorliegen?! Ist doch Ihr Vertrag. Wenn das in dieser Allgemeinheit dort steht, ist es unzulässig und wird ersatzlos gestrichen.

Ach ja: Und dann gibt es noch den hier.
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Niederbayer

Was gibt es noch?
AGB hab ich jetzt nicht hier, hab ich wohl bei der Bestellung angeklickt.

schlammtreiber

Auf Gewährleistung bestehen, zumindest auf dem Versuch. Der Haftungsausschluss zu Glasbruch in den AGB wäre nichtig, dazu sagen, außerdem erklären, dass der Bruch nicht durch mechanische Gewalt, sondern durch Spannung wegen Einbau im Gerät (Gerätefehler!) zu erklären ist. Die Dame im Laden kann und muss gar nicht entscheiden, ob das ein Garantiefall ist oder nicht - sie muss nur dafür sorgen, dass es eingeschickt wird, die Entscheidung fällt dann die zuständige RMA-Abteilung. Auf diesem Weg bestehen!
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Niederbayer

Kann mich das mehr als nur Porto kosten, wenn es nicht durchgeht?
Ich weiss nicht, ob die im Laden überhaupt an Samsung rücksenden. Das Display wäre auch durch eine Drittfirma repariert worden.

schlammtreiber

Zitat von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:16:03
Kann mich das mehr als nur Porto kosten, wenn es nicht durchgeht?
Ich weiss nicht, ob die im Laden überhaupt an Samsung rücksenden. Das Display wäre auch durch eine Drittfirma repariert worden.

An wen die das zurückschicken ist eigentlich egal. Irgendwo sitzen Prüfer, die entscheiden ob das ein Garantiefall ist oder nicht.
Die Dame an der Verkaufsfront muss das gar nicht auf ihre Kappe nehmen.
Semper Communis
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Niederbayer

Also muss Samsung hier in jedem Fall nachbessern, es sei denn, die Firma beweist, dass es aufgrund des schuldhaften unsachgemäßen Hinlegens auf die Couch passiert ist?

wolverine

Zitat von: wolverine am 11. Februar 2013, 10:00:46
Aber nach den netten § muss der Händler/ Hersteller beweisen wo und wie es passiert ist.
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F_K

.. mit Samsung hast Du KEINEN Vertrag - die müssen "für Dich" gar nichts machen (weil kein Vertrag).

Du hast einen Händler als Ansprechpartner - und um "schuldhaftes Handeln" geht es nicht - es reicht der unsachgemäße Gebrauch.

Niederbayer

Dann muss ich morgen nochmal hin, auch wenn sie mir dann wieder mit dem Gewährleistungsanspruch kommen wird.

F_K

.. Recht haben und Recht bekommen  / durchsetzen sind halt zwei Paar Schuhe.

Niederbayer

Sicher, aber ich möchte die Dame da drin auch nicht niederbrüllen.

schlammtreiber

Zitat von: Niederbayer am 13. Februar 2013, 16:45:16
Sicher, aber ich möchte die Dame da drin auch nicht niederbrüllen.

Nein, bringt auch nix, statt dessen ihr klar machen, dass sie ja hier gar nicht entscheiden muss ob es Garantie ist, sondern nur (rechtzeitig bevor die Garantie abläuft) den Prozess in Gang setzen soll, die Verwantwortung tragen dann andere.
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mailman

Zitatie muss nur dafür sorgen, dass es eingeschickt wird, die Entscheidung fällt dann die zuständige RMA-Abteilung.

Der schlimmste Teil an meinem Job :-[

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