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Ausbildung nebenbei ?

Begonnen von Ovp96, 11. Februar 2013, 12:22:44

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Ovp96

Hy ist es denn möglich das ich mich bei den Grennies bewerbe meine zb. Jetz 9 jahre leiste und danach in der BfD zeit meine Ausbildung zum Kraftfahrer machen kann ?

KlausP

Zitat von: Ovp96 am 11. Februar 2013, 21:11:17
Hy ist es denn möglich das ich mich bei den Grennies bewerbe meine zb. Jetz 9 jahre leiste und danach in der BfD zeit meine Ausbildung zum Kraftfahrer machen kann ?

Nochmal: 9 Jahre in der Unteroffizierlaufbahn als Grenadier geht nicht, weil es keine Panzergrenadierunteroffiziere im Truppendienst gibt sondern nur Feldwebel. Sie müssten dann schon eine Verwendung in der Laufbahn des allgemeinen Fachdienstes wählen und darauf hoffen, in einem PzGrenBtl eine Stelle zu bekommen. Was Sie in Ihrem BFD-Anspruch nach Ihrer Dienstzeit anfangen, darüber müssen Sie dann mit dem BFD-Bearbeiter "verhandeln".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ovp96

Achso ok sorry falsch verstanden ;) funktioniert das denn in der Mannschaftslaufbahn ?

Ralf

Nein, in der Msch ist keine Berufsausbildung enthalten.
Ich empfehle dir dringend einen Termin bei einem Karriereberater.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Und den Besuch der Bundeswehr-Karriere-Seite.
www.bundeswehr-karriere.de
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ovp96

Ok danke für die hilfe :D wie habt ihr denn angefangen oder in welcher Truppengattung würde mich interessieren ? :)

Ovp96

Also hat man in der Msch. Laufbahn z.B. Bei den Grennies kein anspruch auf eine Ausbildung auch nicht in der BfD ?

Sascha_S

Wenn man sich deinen anderen Thread anschaut, dann merkt man, dass du dich noch nicht wirklich intensiv mit dem Thema Bundeswehr auseinander gesetzt hast. Wenn du komplett bei 0 bist, wäre es viel einfacher, wenn du einen Termin mit deinem Wehrdienstberater ausmachst und dir alles erklären lässt.

KlausP

Zitat von: Ovp96 am 12. Februar 2013, 00:10:46
Also hat man in der Msch. Laufbahn z.B. Bei den Grennies kein anspruch auf eine Ausbildung auch nicht in der BfD ?

Wer hat denn sowas geschrieben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Als Mannschafter bekommst du keine Berufsausbildung (höchstens mit etwas Glück mal nen Führerschein, sofern du den für den Dienstposten brauchst). Die BFD-Ansprüche richten sich nach der geleisteten Dienstzeit.
Als SaZ 4 (Regelverpflichtungszeit für Mannschafter) reicht es in der Regel nur für Kurse oder man kann Schulabschlüsse nachholen, aber nicht für eine komplette Berufsausbildung (jaja, ich weiss, dass es mit bestimmten Berufen geht).
Als SaZ 8 sieht das schon wieder ganz anders aus.
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wolverine

Mal nebenbei: Was wollen Sie eigentlich unbedingt mit dem Berufskraftfahrer? Als "Trucker" stehen Sie dann in direkter Konkurrenz mit Billiglöhnern aus Rumänien oder Bulgarien. Schauen Sie sich doch einmal auf einem x-beliebigen Autobahnparklplatz um.
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Ovp96

Ich würde mich denn für 9 Jahre verpflichten.

Rollo83

Ist ja eine total passende Antwort auf Wolverines Frage !
Also ich seh den Zusammenhang jetzt nicht.

Ovp96

Es ist klar das man Konkurrenz hat es ist aber immer noch genug zu Arbeiten auch für Deutsche Fahrer ... Ich meine ich würde mich als SaZ für 9 Jahre verpflichten in der Msch. Laufbahn und in der BfD zeit meine Ausbildung machen.

KlausP

Manche Leute begreifen es scheinbar nicht. Die Karriere-Seite der Bundeswehr haben Sie, wie es aussieht, immer noch nicht verstehend gelesen. Die Regelverpflichtungszeit für Mannschafter sind immer noch 4 Jahre, einige Stellen sind für 8 Jahre ausgeschrieben. Aber ob die nun gerade in Ihrer Wunschverwendung ausgeschrieben sind, kann Ihnen nur der Einplaner nach erfolgreich bestandenem Eignungstest sagen. Genauso  wenig kann Ihnen hier oder beim KC jemand sagen, ob Sie sich in der Truppe als Mannschafter von 4 auf 8 Jahre weiterverpflichten können, das wird Ihnen selbst Ihr dann zuständiger Vorgesetzter erst Ende des 2. oder im 3. Dienstjahr sagen können, wenn er Sie kennt und Sie überhaupt behalten möchte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen