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Muß ich noch ..?

Begonnen von Marcel, 07. Juli 2003, 13:16:06

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Marcel

Hi,
ich bin im Januar T3 gemustert. Da ich aber Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag in meinerm Lehrbetrieb hatte, bin ich zum THW gegangen, um nicht dienen zu müssen.

Nun stellt sich heraus, daß ich ja nach den neuen Gesetzen nicht mehr eingezogen werden würde. Bin T3 und verheiratet.

Was passiert, wenn ich jetzt beim THW schmeiße? Muß ich zum Wehrdienst? Greifen bei mir noch die alten Regelungen oder schon die neuen????  



schlammtreiber

Es greifen die alten. Mußt Deinen ersatzdienst leisten und im Totalverweigerungsfall mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
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marcel

...auch wenn ich mittlerweile verheiratet bin? Welche Konsequenzen kommen auf mich zu, wenn ich total verweigere? Ich habe keine Ahnung....

schlammtreiber

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schlammtreiber

Der Punkt ist einfach, daß die neue Regelung erst gilt, wenn man vor dem 01.07.2003 noch GAR NIX hatte - keinen E-Bescheid, keinen angetretenen Wehr- oder Ersatzdienst usw.

Alle die VOR diesem termin schon die Ehre mit vater Staat hatten, brauchen die neue Regelung nicht zu lernen - sie gilt einfach nicht.

Irgendwo muß ja eine Grenze gezogen werden.  :-[
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Nettesmädel

mein freund ist zur zeit T4 gemustert.
er wurde letztes jahr gemustert da war er T3 und dann hatte er einen attest hingeschickt drauf hin war er dann erstmal T4.
er müsste irgendwann jetzt einen brief bekommen.
Gilt die neue regelung für ihn ?

schlammtreiber

Da er noch keinen E-Bescheid HATTE, dürfte er auch keinen mehr kriegen...
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Nettesmädel

er müsste ja noch einen brief bekommen ob er nochmal zur untersuchung muss oder das er nicht mehr hinmuss.
was könnte eher kommen?
der nächste einberufungstermin ist am 1.10.davor müsste er ja was bekommen.

schlammtreiber

Also nochma untersuchen werden die ihn schon - aber wenn sich dann nichts ändert kann er wieder heimgehen.
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