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Übergangsgebührnisse Steuerklasse 1 und Ausbildungsvergütung Steuerklasse 6

Begonnen von Idefix77, 01. März 2013, 10:26:35

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Idefix77

Ich habe mich hier zwar schon durchgewühlt, aber bin noch nicht viel schlauer geworden. Vielleicht kann mir das mit den Steuern nochmal jemand genau erklären.

13 Jahre Zeitsoldat bei der Bundeswehr, seit Sep 2010 bei der Polizei in Ausbildung als Beamter auf Wideruf.
Meine Übergangsgebührnisse laufen auf Lohnsteuerkarte Lohnsteuerklasse 1, mein Ausbildungsgehalt auf Lohnsteuerklasse 6.

Letztes Jahr habe ich beim Steuerbescheid "Schnappatmung" bekommen, sonst habe ich immer 2000-2400 Euro erstattet bekommen, letztes Jahr fiel die Erstattung auf knappe 1000. Dieses Jahr bin ich, da ich ja nun das ganze Jahr mein Ausbildungsgehalt + die Übergangsgebührnisse bezogen habe, (nicht wie im Vorjahr nur 4 Monate Ausbildungsvergütung) direkt auf über 2000 Euro Nachzahlung (Wiso Sparbuch 2013 bis jetzt noch ohne Werbungskosten, Wegkosten etc. wobei die auch nicht viel rausreißen). Ich habe die Lohnsteuerkarten ganz normal bei Lohnsteuerkarten eingegeben.

Ich habe mich schon etwas eingelesen und rausgefunden wenn ich die Lohnsteuerkarten mit den Klassen 1 und 6 ganz normal bei Lohnsteuerkarten angebe, dass beide "Einnahmen" nochmal zusammen auf 1 versteuert werden und sich deshalb eine so hohe Nachzahlung ergibt.

So nun zu meinen Fragen:
Ich hatte hier gelesen, dass die Übergangsgebührnisse auf der Anlage N Seite 1 unten bei den Lohnersatzzahlungen angegeben werden können, wenn man bei Wiso Übergangsgelder eingibt kommt man auch direkt zu diesem Passus. ABER man kann dort nur Zeitraum ohne Beschäftigung, Grund der Nichtbeschäftigung, Ersatzleistung und Betrag eingeben.
Auf der Lohnsteuerkarte der Übergangsgebührnisse sind aber Lohnsteuer , Soli und Kirchensteuer vermerkt, die ich dort nicht eingeben kann.

Ich hinterlasse noch ein paar Eckdaten, vielleicht kann mir jemand helfen.
Übergangsgebührnisse auf Lohnsteuerklasse 1 / 01.01-31.10 / 23.680,00 / Lohnsteuer 3370,00 Euro, Soli 186,00
Ausbildungsvergütung Lohnsteuerklasse 6 01.01-31.12/  13.390,00 Lohnsteuer 1990,00, Soli 105,00

Über Hilfe bzgl. der Anlage N und ob das wirklich machbar ist wäre ich sehr dankbar.

Idefix77

Ach so weiterhin wahrscheinlich wichtig : Ich bin vor dem 01.01.2006 zur Bundeswehr und auch nach dem 01.01.2009 ausgeschieden. Ist der Freibetrag schon eingerechnet auf der Lohnsteuerkarte der Übergangsgebührnisse?

Alles sehr verwirrend :) - sonst bin ich ja nicht so der Steuerdepp, aber durch die zweite Lohnsteuerklasse wirds dann doch sehr spannend.

Blackslider

Hallo an alle,

leider kenn ich kich hier überhaupt nicht aus wie man wo fragen stellt, aber vielleicht kann mir hir einer antworten.
Ich war 8 Jahre bei der Bundeswehr und bekomme jetzt Übergangsgebührnisse. Bin schon längere Zeit zu hause und jetzt habe ich ein Angebot im Bauhof der Stadt zu arbeiten, da dieser im Öffentlichen Dienst ist, muss ich jetzt mit kürzungen rechen oder läuft diese Gehalt auf Steuerklasse 6 ???

Bitte um Antworten.

Vielen Dank :-[


BulleMölders

Welche deiner Einkünfte nach welcher Steuerklasse "abgerechnet" werden, ist deine eigene Entscheidung, du musst nur der jeweiligen Stelle die entsprechende Bescheinigung zusenden.
Test

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